Sasse & Partner-Abmahnung wegen „The Walking Dead“ | Bundesweite Hilfe

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Sie haben ein Schreiben der Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg wegen der Serien „The Walking Dead“ oder „Fear the Walking Dead“ erhalten, sollten € 800,00 bezahlen und fragen sich, ob Sie sich wehren können? Hier finden Sie wertvolle Tipps und Hilfe.

Eine Abmahnung ist kein Beinbruch

Selbstverständlich verwehren sich Filmrechteinhaber wie die WVG Medien GmbH oder die Splendid Film GmbH gegen die kostenlose und illegale Verbreitung ihrer Filme und Serien in Internettauschbörsen. Daher werden diese p2p-Netzwerke mittlerweile genau überprüft und nach Serien wie „The Walking Dead“ oder „Fear the Walking Dead“ durchforstet. Der Vorwurf, den man Ihnen im Schreiben der Sasse & Partner Rechtsanwälte macht, ist eine Urheberrechtsverletzung an einem oder mehreren Folgen der Serie, die durch die Nutzung einer Filesharing-Software erfolgt ist.

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand die Serien Folgen von „The Walking Dead“ oder „Fear the Walking Dead“ von Ihrem Anschluss angeboten hat. Das Bestreiten kann dazu führen, dass ein gerichtlicher Sachverständiger die korrekte Ermittlung nachweist und Sie hierfür ca. € 4.500,00 an Sachverständigenkosten zu bezahlen haben. Allerdings ist bei weitem nicht jeder für das Filmangebot verantwortlich, nur weil jemand anders den Anschluss illegal hierzu genutzt hat. In vielen Fällen sind die Forderungen in den Sasse & Partner Abmahnungen bezüglich des Internetanschlussinhabers allerdings nicht berechtigt.

Wie soll ich auf die Sasse & Partner-Abmahnung reagieren?

Die Hamburger Anwälte fordern unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und sowie die Zahlung von € 800,00.

Ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht grundsätzlich nur, wenn Sie als abgemahnte Person selbst Filesharing begangen haben (Täter) oder als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung Dritter haften (sog. Störer). 

Geben Sie keinesfalls übereilt eine Unterlassungserklärung ab, denn die Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung gilt grundsätzlich ein Leben lang (und nicht – wie häufig im Internet behauptet – 30 Jahre).

Sie sollten daher unbedingt von einem spezialisierten Anwalt anhand aktueller Rechtsprechung prüfen lassen, ob sie bei Ihrer Sachverhaltskonstellation überhaupt haften, wenn jemand anders die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Je nach Sachverhalt kann es möglich sein, dass Sie weder auf Unterlassung noch auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten haften.

Keine Experimente – schalten Sie von Anfang an einen Spezialanwalt ein!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber haftbar sind, wenn andere eine Folge von „The Walking Dead” oder „Fear the Walking Dead“ über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-sasse-und-partner/ nutzen. Ich habe hunderte Abmahnungen von Sasse und Partner bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Der Marsianer“.


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