Schadenersatz im Abgasskandal für Mercedes Vito

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Abgasskandal erhält der Käufer eines Mercedes Vito Schadenersatz. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 14. Januar 2021 entschieden, dass die Daimler AG das Fahrzeug zurücknehmen und Schadenersatz leisten muss, weil in dem Vito eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 12 O 255/20).

Der Kläger hatte den Mercedes Vito mit dem Dieselmotor OM 622 und der Abgasnorm Euro 6 als Neufahrzeug gekauft und zum Teil über ein Darlehen bei der Mercedes Benz Bank finanziert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er argumentierte, dass in dem Fahrzeug die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz komme. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das Landgericht Stuttgart entschied, dass der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB habe.

Bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. um eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, führte das Gerichte aus. Das Fahrzeug erfülle daher nicht die Zulassungsvoraussetzungen, so dass der Entzug der Zulassung drohe. Gegenüber dem KBA habe Daimler die unzulässige Abschalteinrichtung verschwiegen und die EG-Typengenehmigung so erschlichen.

Der Kläger habe daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten, denn es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Stuttgart.

Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse die Daimler AG den bislang gezahlten Kaufpreis erstatten und den Kläger von allen weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freistellen. Für die gefahrenen Kilometer müsse eine Nutzungsentschädigung angerechnet werden.

„Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst und die Chancen auf Schadenersatz nehmen weiter zu“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben verschiedenen Landgerichten haben z.B. auch die Oberlandesgerichte Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und Köln (Az.: 7 U 35/20) Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema