Schadenersatzansprüche im VW Abgasskandal noch nicht verjährt

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VW hat sich im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai höchstrichterlich entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Noch nicht geklärt ist die Verjährung der Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. „Auch bei diesen Fahrzeugen können noch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Nach § 852 BGB verjährt zumindest der sogenannte Restschadensersatzanspruch erst nach zehn Jahren“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Schadenersatzansprüche im Abgasskandal verjähren drei Jahre nachdem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Strittig ist, zu welchem Zeitpunkt von dieser Kenntnis auszugehen ist. Vielfach wird davon ausgegangen, dass mit Erhalt des Rückrufschreibens die Kenntnis vorausgesetzt werden kann. Hat der Fahrzeughalter im Jahr 2016 den Rückruf erhalten, wären seine Schadenersatzansprüche demnach Ende 2019 verjährt gewesen. „Wurde das Fahrzeug erst 2017 zurückgerufen, können Schadenersatzansprüche noch bis Ende 2020 geltend gemacht werden. Einige Gerichte gehen davon aus, dass die Verjährungsfrist überhaupt erst mit dem BGH-Urteil vom Mai in Lauf gesetzt wurde. Vorher sei den geschädigten Autokäufern eine Schadensersatzklage noch gar nicht zumutbar gewesen, da die Rechtslage noch viel zu unsicher war“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. 

Das Thema Verjährung im Abgasskandal wird der BGH am 14. Dezember 2020 zum Aktenzeichen VI ZR 739/20 verhandeln. Offen ist aber, ob dann auch schon ein Urteil verkündet wird. Zudem geht es um einen für den Abgasskandal untypischen Fall, da der Kläger eingeräumt hat, schon 2015 Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs im Abgasskandal gehabt zu haben. Rechtsanwalt Gisevius: „Wer im Abgasskandal noch auf Schadenersatz klagen möchte, sollte jetzt handeln, bevor die Ansprüche möglicherweise verjährt sind.“ 

Eine Hintertür bleibt für Schadenersatzklagen aber in jedem Fall offen. Nach § 852 BGB ist der Anspruch auf einen Restschadenersatz erst nach zehn Jahren verjährt. Danach muss der Schädigende, im Abgasskandal also VW, den wirtschaftlichen Vorteil, den er durch unerlaubte Handlung erhalten hat, ersetzen. 

Das Landgericht Trier stellte in einer Verfügung vom 8. Oktober 2020 fest, dass dieser Anspruch im Abgasskandal wohl besteht. VW müsste dann erklären, wie hoch die ungerechtfertigte Bereicherung war. „Heißt: VW muss offenlegen, wie hoch der Gewinn beim Verkauf des Fahrzeugs war“, so Rechtsanwalt Gisevius. Andere Gerichte haben schon ähnlich entschieden. 

Die Rechtsprechung zeigt: Schadenersatzansprüche können auch um ursprünglichen Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 geltend gemacht werden. Bei den Nachfolgemotor EA 288, Fahrzeugen mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor oder Modellen anderer Hersteller drückt die Verjährung in der Regel noch nicht. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 



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