Schadensersatz nach Datenklau - Vans, Timberland, Supreme und The North Face

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Wie bereits in unserem Artikel "Hacker Angriff bei Vans, Timberland, Supreme und The North Face – Schadensersatz geltend machen"berichtet, wurde die VF Corporation, das Mutterunternehmen bekannter Bekleidungsmarken wie Vans, Timberland, Supreme und The North Face, zum Opfer eines Cyberangriffs. Bei diesem Angriff erlangten die Angreifer persönliche Daten von etwa 35 Millionen Kunden.

In einer offiziellen Mitteilung informiert das Bekleidungsunternehmen „The North Face“ seine Kunden darüber, dass es drei Tage dauerte, um die Hacker aus den IT-Systemen auszusperren. Es bleibt jedoch unklar, wie lange sich die Angreifer zuvor unbemerkt im System aufhalten konnten.


Gestohlene Daten

Bei dem Angriff wurde eine Vielzahl sensibler Kundendaten abgefangen. Dazu gehören laut Angaben des Unternehmens E-Mail-Adressen, vollständige Namen, Telefonnummern, Rechnungsadressen, Lieferadressen, Bestellhistorien, Gesamtwerte der Bestellungen und Zahlungsmethoden. Sollten Sie die begründete Vermutung haben selbst Opfer geworden zu sein, mandatieren Sie uns gerne mit der Nachforschung.


Gefahren des Datendiebstahls

Die Täter haben nahezu die gesamte Online-Identität der Kunden der VF Corporation gestohlen. Dies bedeutet, dass nicht nur einzelne isolierte Daten entwendet wurden, die für Kriminelle wenig nützlich sind. Vielmehr haben die Täter Zugang zu den gesamten Online-Profilen der Betroffenen. Die Kombination dieser Daten macht es den Tätern einfach, sie für verschiedene illegale Aktivitäten zu nutzen. Die umfangreichen Datensätze sind besonders attraktiv für den Weiterverkauf an Dritte, die sie für kriminelle Zwecke missbrauchen könnten.

Laut der VF Corporation sind potenzielle Verbrechen hauptsächlich Identitätsdiebstahl, Phishing-Angriffe und Betrügereien, wie das Bestellen von Waren unter dem Namen und auf Kosten der Betroffenen.

Die konkrete Gefahr dieser Verbrechen liegt in der Zukunft. Es bleibt abzuwarten, ob die Betroffenen hauptsächlich Opfer der genannten Straftaten werden. Dennoch ist es ratsam, besonders auf Phishing-Versuche und Trojaner-Angriffe zu achten.


Schadensersatz gegen die VF Corporation

Gemäß einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 14.12.2023, Rs. C-340/21) dürfen Opfer solcher Datendiebstähle zuversichtlich sein einen Anspruch auf Schadensersatz realisieren zu können. Es ist nach dem EuGH nicht erforderlich, einen konkreten Missbrauch nachzuweisen. Auch ist kein materieller Schaden (z. B. Kosten durch einen Phishing-Angriff) erforderlich. Die bloße Befürchtung, dass die Daten in Zukunft missbraucht werden könnten, kann ausreichen, um einen sogenannten immateriellen Schadensersatz zu erhalten. Mit dieser Entscheidung stärkt der EuGH deutlich die Rechte der Verbraucher und senkt die Anforderungen für Schadensersatzansprüche erheblich.

In Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzes erweist es sich als ratsam jegliche auffällige Online-Annäherung (insbes. Phishing-Versuche, Spamnachrichten, Anrufe, Betrugsversuche, WhatsApp-Anrufe, etc.) zu dokumentieren und zu sichern.


Wir setzen Ihren Schadensersatz durch

Bislang wurden in ähnlich gelagerten Fällen Schadensersatzansprüche in Höhe von bis zu 5.000 € geltend gemacht. Die Höhe des Anspruches ist abhängig von den abhanden gekommenen Daten und nicht zuletzt individuell.

Es ist ratsam, dass Sie den Anspruch einfordern, um die Rechte der insgesamt Verbraucher zu stärken und Unternehmen dazu zu bewegen, in Zukunft mehr Wert auf den Schutz sensibler Kundendaten zu legen.

In zahlreichen ähnlichen Fällen und Verfahren haben wir bereits erfolgreich außergerichtlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um offene Fragen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.


Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Muffert

Rechtsanwalt bei RAe Andries & Collegen



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