Schadensersatzklagen im Abgasskandal gegen die Daimler AG erfolgversprechend wie nie

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Schadensersatzklagen im Abgasskandal gegen die Daimler AG sind jetzt an immer mehr Landgerichten und ganz aktuell auch an den Oberlandesgerichten Naumburg und Köln erfolgreich. 

 

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG vollzieht sich die Wende an deutschen Gerichten zugunsten der Verbraucher weiter. Nach einigen Landgerichten sowie kürzlich dem OLG Naumburg (Urteil v. 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20) entschied nun auch ganz aktuell das OLG Köln, dass Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist (Urteil v. 05.11.2020 Az.: 7 U 35/20), wobei eine Revision zum BGH nicht zugelassen wurde.

 

In den Verfahren ging es um einen Mercedes Marco Polo 250 d mit dem Dieselmotor OM 651, Schadstoffklasse Euro 6.  

Die Freude an dem Reisemobil, das 2017 gekauft wurde, währte nicht lange. Bereits im Jahr 2018 bekam der Kläger einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Der Rückruf, der sich ursprünglich auf den Mercedes Vito 1,6 l Diesel bezog, wurde somit auch auf das Wohnmobil ausgedehnt.

 

Obwohl Daimler durch das KBA ein Software-Update anbot, gab der Kläger sich damit nicht zufrieden und machte Schadensersatzansprüche geltend mit der Begründung, dass in seinem streitgegenständlichen Fahrzeug gleich mehrere verschiedene Abschalteinrichtungen verbaut seien, die in der Summe dazu führen, dass das Fahrzeug im Normalbetrieb auf der Straße die gesetzlichen Abgasnormen nicht einhalte. Neben der temperaturabhängigen Abgaskontrolle (Thermofenster) verfüge der Motor über eine Aufwärmstrategie mit Erkennung der Prüfstandsituation, fehlerhafte Dosierung des AdBlue im SCR-Katalysator, unterschiedliche Modi in der Motorsteuerung und Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (Wechsel in einen schlechteren Abgasmodus nach einer Betriebszeit von 20 Minuten, der Dauer des Testzyklusses) sowie eine auf das Getriebe einwirkende Abschalteinrichtung.

 

Das OLG Köln folgte dieser Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Daimler AG, das betroffene Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis zurückzuerstatten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die nach Kauf gefahrenen Kilometer.

In seiner Urteilsbegründung führt das OLG Köln zutreffend aus, der Kläger habe ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Insbesondere die Erkennung der Prüfstandsituation durch die Motorsteuerung sei identisch zu bewerten wie beim Abgasskandal der Volkswagen AG, wobei der Senat ausdrücklich auf das entsprechende erste BGH-Urteil gegen VW vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) hinwies. Daimler sei daher durch das Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Motors OM 651– analog VW – aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB dem Kläger zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Fazit: Neben den vorgenannten Oberlandesgerichten Naumburg und Köln haben sich mittlerweile auch immer mehr Landgerichte, etwa die Landgerichte Stuttgart, Freiburg, Oldenburg, u. a. auf die Seite der geschädigten Verbraucher geschlagen und betroffenen Besitzern von Fahrzeugen der Daimler AG Rückabwicklungs- und/oder Schadensersatzansprüche zugesprochen, welche auch die Tragung der Kosten der Rechtsverfolgung (Anwalts- und Gerichtskosten) miteinschließen.

Die Voraussetzungen betroffener Besitzer von Daimler Fahrzeugen mit Dieselmotor, insbesondere dem Motortyp OM 651, Rückabwicklungs- und/oder Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, stehen somit gut wie nie.

 

Der Autor dieser Information, Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, MSc., ist seit über 15 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig und hat schon weit über 2000 Abgasskandalfälle erfolgreich bearbeitet.

Er verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesem Bereich, sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung bundesweit, insbesondere aber auch der Landgerichte in Bayreuth, Hof, Bamberg, Schweinfurt, Coburg, Nürnberg-Fürth, Amberg, Weiden u. a.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, kümmert sich ggf. um die Einholung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und vertritt Sie kompetent außergerichtlich, sowie erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir freuen uns über Ihre baldige Kontaktaufnahme.



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