Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt?

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Hierzu eine kurze Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Sie richtet sich an den Leser, der sich einen groben Überblick verschaffen möchte.

Obwohl in Scheidungsangelegenheiten Anwaltszwang herrscht, reicht es aus, wenn sich nur ein Ehepartner von einem Anwalt vertreten lässt und der andere Ehepartner vor Gericht der Scheidung zustimmt.

Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:

Der Anwalt darf nur eine Partei vertreten und sich nicht für die Interessen beider Eheleute einsetzen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, nur dann einen Anwalt zu beauftragen, wenn sich die Eheleute in allen Einzelheiten einig sind.

Wie können die Betroffenen das abklären?

Schließen die Ehepartner einen notariellen Ehevertrag, was jederzeit möglich ist und werden alle wichtigen Punkte geregelt, ist die Sache einfach. Dann ist die Scheidung meistens nur ein formaler Akt. Zu beachten ist, dass niemand zu einem Ehevertrag gezwungen werden kann. Mitunter wird das von demjenigen versucht, der während der Ehezeit großes Vermögen angehäuft hat, gegenüber dem Anderen eine für ihn günstige Regelung begehrt und den finanziell schlechter gestellten Partner benachteiligen will.

Worauf ist bei einer Scheidung zu achten? Aufteilung des Hausrats, Teilung des Zugewinns im Falle der Zugewinngemeinschaft, eventuell Unterhaltsfragen, Versorgungsausgleich. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, ist abzuklären, bei welchem Elternteil die (minderjährigen oder noch in der Ausbildung befindlichen) Kinder bleiben und wie hoch der Unterhaltsbetrag ist. Zudem sollte eine Regelung über Besuchszeiten und Ferienaufenthalten der Kinder getroffen werden.

Die Aufteilung des Hausrats geschieht oft dann, wenn ein Ehepartner auszieht. Einvernehmlich ist die Aufteilung, wenn Einigkeit darüber besteht, wer was erhält.

Haben die Eheleute – wie meistens – keine Gütertrennung vereinbart, gilt der gesetzliche Stand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung sind Anfangs- und Endvermögen beider Eheleute maßgeblich, das geteilt wird. Beträgt beispielsweise bei M das Anfangsvermögen 10.000 € und bei E nichts, hat M als Endvermögen 100.000 € und E 40.000 €, müsste M an E 25.000 € zahlen.

In den häufigsten Fällen bleiben die Kinder bei der Mutter. Dann müsste der Vater Unterhalt leisten. In NRW lässt sich die Höhe des Unterhalts mittels der Düsseldorfer Tabelle ermitteln. Maßgeblich sind das Alter der Kinder und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Trennungsunterhalt gilt für die Phase der Trennung und endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Das Gesetz sieht vor, dass auf Trennungsunterhalt nicht verzichtet werden kann. Gleichwohl muss er gegenüber dem Besserverdienenden eingefordert werden.

Die Frage des nachehelichen Unterhalts stellt sich nach der Scheidung, kann aber schon mit der Scheidung geklärt werden. Grundsätzlich hat nach der Scheidung jeder Partner für sich selbst zu sorgen; es gibt aber Ausnahmen.

Der Versorgungsausgleich (VA) ist von Amts wegen zu ermitteln. Nachdem der Scheidungsantrag gestellt wurde, werden die Parteien vom Familiengericht aufgefordert, Auskünfte über ihre eingezahlten Rentenbeiträge zu erteilen. Gerichte und Anwälte haben dafür Formblätter. Sodann wird ermittelt, welche Anwartschaften während der Ehezeit erworbenen wurden. Weiter wird ausgerechnet, in welcher Höhe Anwartschaften auf das Rentenkonto des Anderen übertragen werden. Dieses Procedere dauert in der Regel mehrere Monate und ist ein Grund dafür, warum Scheidungsverfahren oft viele Monate dauern. Aber: Der VA kann durch notariellen Ehevertrag ausgeschlossen werden. Der Ausschluss darf aber nicht unbillig sein, also den sozial Schwächeren nicht in grober Weise benachteiligen. Ebenso kann bei einer Kurzehe der VA ausgeschlossen werden und sogar – zumindest teilweise – bei einer sehr langen Trennung (z. B. 10 Jahre) vor dem Scheidungsantrag. Das Gericht muss dem Ausschluss des VA zustimmen.

Im Ergebnis wird bei einer Scheidung nur dann ein Rechtsanwalt eingeschaltet, wenn kein Streit besteht. Derjenige, der den Anwalt beauftragt, muss auch die Kosten tragen. Lediglich die Gerichtskosten werden geteilt.

Findet ein solches einfaches Scheidungsverfahren statt, haben die Parteien viel Nerven und Kosten gespart.

Einigkeit an Stelle eines „Rosenkrieges“ ist von Vorteil. Allerdings dauert es einen Monat, bis ein Scheidungsbeschluss rechtskräftig (endgültig) wird. Warum?

Über den Scheidungsantrag entscheidet das Gericht durch Beschluss. Ist nur ein Anwalt tätig, ist der ausgesprochene Beschluss nicht sofort rechtskräftig. Theoretisch haben die Parteien die Möglichkeit, gegen den Scheidungsbeschluss Beschwerde einzulegen. Eine Erklärung, darauf zu verzichten, kann nur ein Anwalt abgeben. Wenn eine Partei keinen Anwalt hat, kann diese Partei auch nicht den Verzicht erklären. Wird innerhalb eines Monats keine Beschwerde eingelegt – wovon auszugehen ist – wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.

Rechtsanwalt Uwe Rottmann

Köln


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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