Scheidungspapiere: Was sind Scheidungspapiere? Wo bekomme ich sie her?

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Über die Bedeutung von Scheidungspapieren gibt es unter juristischen Laien unterschiedliche Meinungen. Zum einen werden darunter die Papiere verstanden, die man benötigt, um sich scheiden zu lassen. Andere verstehen darunter die Papiere, die eine rechtsgültige Ehescheidung belegen. Gerade in Internetforen zum Thema Scheidung kursieren viele falsche Behauptungen zum Thema Scheidungspapiere oder zum Ablauf einer Scheidung. Um Missverständnisse auszuräumen Folgendes vorab:

Das Standesamt oder die Kirche haben mit der Durchführung der Scheidung nichts zu tun. Eine Scheidung kann in Deutschland ausschließlich durch ein Gericht vorgenommen werden. Hierzu ist ein Gerichtstermin erforderlich, bei welchem beide Eheleute anwesend sind. Für die Scheidung muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Diesen Antrag kann laut Gesetz nur ein Anwalt stellen.

Für den Scheidungsantrag werden vom Anwalt lediglich folgende Papiere benötigt:

  • Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift (sie wird bei der Heirat vom Standesamt ausgestellt und befindet sich in der Regel im Familienstammbuch),
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder (befinden sich in der Regel ebenfalls im Familienstammbuch),
  • Ehevertrag (falls vorhanden). Eheverträge werden nur in ca. 10 % der Ehen in Deutschland geschlossen. Eheverträge können vor oder nach der Eheschließung vor einem Notar geschlossen werden.

Nach Stellung des Scheidungsantrags und Durchführung des Scheidungsverfahrens bei Gericht versendet das Gericht einen Scheidungsbeschluss an die Beteiligten. Dieser dient als Nachweis der Scheidung und kann bei Bedarf entsprechenden Ämtern (Standesamt, Jugendamt, Finanzamt, Versorgungsträger, Krankenkassen) vorgelegt werden.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Scheidung haben oder sich schon für die Scheidung entschieden haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich beantworte Ihnen Ihre Frage oder reiche einen Scheidungsantrag für Sie ein. Ich berate Sie auch rund um das Thema Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie Fragen zur Finanzierung der Scheidung haben.


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