Schiffsfonds in Not: HCI Euroliner I + II - HCI MS Skyndir - HCI Shipping Select XI - HCI MS Swipall

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Wie das fondstelegramm berichtet haben gleich sieben Feederschiffe aus verschiedenen HCI Fonds Insolvenzanträge stellen müssen. Betroffen sind die Fonds: HCI Euroliner – HCI Euroliner II – HCI MS Skyndir - HCI Shipping Select XI – HCI MS Swipall.

Die HCI EUROLINER FONDS I + II trifft es dabei gleich doppelt. Beide Fonds haben in den Jahren 2006 und 2007 jeweils in zwei Feederschiffe investiert. Alle vier Schiffe sind von den nun eröffneten vorläufigen Insolvenzverfahren betroffen. Im Falle des HCI Euroliner I sind dies die Investitionsobjekte „MS Skirner“ und „MS Slidur“, im Falle des HCI Euroliner II sind es die Schiffe „Jork Reliance“ und „Jork Ruler“.

Nicht besser ergeht es den Fonds HCI MS Skyndir und HCI MS Swipall, die im Jahre 2006 an die Anleger vertrieben wurden. Auch hier ist mit den Insolvenzen der namensgebenden Feederschiffe „MS Skyndir“ und „MS Swipall“ jeweils das vollständige Investitionsvolumen der Fonds betroffen.

Der Dachfonds HCI Shipping Select XI aus dem Jahre 2005 hatte bereits in den Jahren 2012 und 2013 jeweils eine Insolvenz im Portfolio zu verzeichnen. Nach der „MS HR Magician“ und der „MS Pauline“ folgt nun im Jahre 2014 die Insolvenz des Feederschiffs „MS Sleipner“.

Alle von den nun eingetretenen Insolvenzen betroffenen Feederschiffe haben eine ähnliche Geschichte. Spätestens im Jahre 2011 mussten aufgrund der allgemeinen Schifffahrtskrise Finanzierungskonzepte entwickelt werden, die insbesondere Stundungen der Zahlungen an die kreditgebenden Banken beinhalteten. Ausschüttungen an die Anleger der Fonds fielen aus. Im Jahre 2012 wurde dann zwar noch die planmäßige Jahrestilgung der Verbindlichkeiten geleistet, doch schon 2013 wurden weitere Finanzierungskonzepte notwendig. Trotz weiteren von den Banken genehmigten Tilgungsstundungen blieben die Erlöse weiter hinter den Erwartungen zurück. Konsequenz sind die nun eingetretenen Insolvenzen.

Anleger, denen die Beteiligung an einem der vorbenannten Schiffsfonds oftmals durch beratende Banken oder Vermittler als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen worden ist, müssen mit einem Totalverlust des investierten Geldes rechnen. Als Gesellschafter der Fonds haften sie mit ihrer Beteiligungssumme zunächst einmal für alle Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, insbesondere den kreditgebenden Banken.

Viele Anleger der genannten Fonds haben aus ihrer Investition, nach Abzug von Steuerbelastungen, bislang nicht einmal oder nur knapp das an Banken oder Vermittler bezahlte Agio wieder zurückerhalten. Verdient haben mit den Fonds insbesondere die Vertriebspartner, die hohe Provisionszahlungen für jeden Abschluss erhielten. Oftmals ist von der beratenden Bank oder dem Berater über genau diese Provisionen nicht hinreichend aufgeklärt worden. Dies kann ein Ansatz sein, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken oder Vermittlern geltend zu machen. Auch unzutreffende Aussagen bezogen auf die Sicherheit der Investition, die Veräußerbarkeit oder die Risiken einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung können entsprechende Schadensersatzansprüche begründen. Wurde ein fehlerhafter Prospekt im Rahmen der Anlageberatung verwendet, kann auch dies Schadensersatzansprüche begründen. Notwendig ist in jedem Fall eine genaue Prüfung des Einzelfalls.

Einige Schadensersatzansprüche der Anleger könnten allerdings schon im Jahre 2014 verjähren, da die Kenntnis von der Schieflage der Fonds im Jahre 2011 den Verjährungsbeginn einzelner Beratungsfehler auslösen kann. Anleger sollten sich daher kurzfristig eine erste rechtliche Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche einholen.

Gerne steht Ihnen die Kanzlei ARES Rechtsanwälte – Kanzlei für Bank- und Kapitanlagerecht – für eine Ersteinschätzung zur Verfügung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf:

Rechtsanwalt Simon Bender


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