Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit schwerem Personenschaden
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Liegt ein Personenschaden durch Unfall vor, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Bei einem geringen Personenschaden kann man von jedem Anwalt erwarten, dass er das sachlich richtig, ohne Fehler erledigen kann. Erst bei einem schwereren Schaden sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einen ausgewiesenen Spezialisten beauftragen.
Denn bei einem schweren Unfall mit erheblichen Personenschäden gibt es eine Vielzahl an Fallstricken, welche vorliegend dargestellt werden:
1. Die Schmerzensgeldhöhe
Bei der Ermittlung der richtigen Höhe des Schmerzensgeldes fängt das Problem an. Wieviel Geld bekommt das Unfallopfer bei einem Armbruch oder einer Fraktur des oberen Sprunggelenks? Wie ermittelt man die konkrete Höhe? Zwar können Schmerzensgeldtabellen weiterhelfen, aber ein unerfahrener Anwalt kann wichtige Dinge unberücksichtigt lassen, die dann zu Lasten des Mandanten gehen.
2. Gesundheitlicher Dauerschaden
Wenn ein Dauerschaden vorliegt, ist dies besonders zu berücksichtigen. Aber woher soll ein Anwalt das wissen, wenn er sich zuvor noch nicht damit beschäftigt hat? Welchen Einfluss hat die hässliche Narbe, welchen Einfluss hat die Gehbehinderung und warum ist die unfallbedingte Berufsunfähigkeit doppelt zu berücksichtigen? Berechnet man ein taggenaues Schmerzensgeld oder schätzt man das? Kann eine Schmerzensgeldrente verlangt werden oder nur ein Einmalbetrag?
3. Vergessene Ansprüche
a) Wirklich schlimm ist es, wenn sich herausstellt, dass der Anwalt einen wesentlichen Anspruch einfach vergessen hat. Verunglückt eine Hausfrau, die keinen monatlichen Lohn erhält, so hat sie keinen Anspruch auf einen Entgeltschaden. Sie bekommt auch keine Lohnersatzleistungen. Die Hausfrau erbringt aber eine wirtschaftliche Leistung, die zu erstatten ist, so wie Lohn. Der Haushaltführungsschaden sollte jedem Anwalt, der sich mit Personenschäden befasst, bekannt sein.
b) Es kann auch sein, dass das Unfallopfer einen Pflegegrad erhält und damit Anspruch auf ein Pflegegeld von der Pflegekasse hat. Allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass die Pflege privat durch Familienangehörige organisiert wird. Das Pflegegeld ist nicht nur gefühlt viel zu gering, sondern tatsächlich ist die private Pflege bewusst gesetzlich unterfinanziert. Aber wie schließt man diese Lücke, wenn ein Verkehrsunfall das Opfer zu einem Pflegefall gemacht hat?
c) Oft genug machen einzelne Ansprüche wie Zuzahlungen für die Behandlung oder die Fahrtkosten zu den Behandlern dem Anwalt zu große Mühen, so dass sie einfach weggelassen werden. Das liegt aber nur daran, dass einfache Methoden zur Darstellung einer Vielzahl von kleineren Ansprüchen einem unerfahrenen Anwalt unbekannt sind.
4. Darstellung und Ermittlung der Ansprüche
a) Wenn das Entgelt monatlich unterschiedlich ist, oder ein Urlaubsgeld oder ein Weihnachtsgeld gezahlt wurde, fragt sich der Mandant, ob dies bei der Berechnung des Entgeltschadens auch mit berücksichtigt wurde. Erst Recht, wenn dann noch eine (tarifliche) Lohnerhöhung stattfinden sollte. Hier muss der Anwalt die richtige und eigentlich einfache Methode zur Ermittlung des konkreten Schadens kennen und anwenden.
b) Es gibt verschiedene Methoden, den Haushaltsführungsschaden zu berechnen. Es sollten alle Methoden zum gleichen Ergebnis führen, daher sollte man die einfachste Methode für den Mandanten anwenden. Jedoch ist die pauschale Berechnungsmethode die ungenaueste und eher ungünstig für den Mandanten.
c) Gewisse Einzelansprüche, die durch eine Vielzahl von Belegen nachgewiesen werden müssen, machen oft viel Arbeit. Aber es gibt Methoden zur Vereinfachung. Diese muss man einfach kennen.
5. Einkommensschaden von Selbstständigen
Soll bei einer selbstständigen Person ein Einkommensschaden ermittelt werden, sind viele Anwälte überfordert, weil dies eine komplizierte Angelegenheit ist. Eine Firma kann trotz Ausfall des Selbstständigen Gewinne machen durch Veräußerung von Betriebsmittel oder Einsatz einer motivierten Ersatzkraft. Doch wie errechnet sich dann der Schaden?
6. Extrem lange Verfahrensdauer, keine Strategie
Dauert ein Verfahren mit Personenschaden über drei Jahre kann man fast davon ausgehen, dass der Anwalt überfordert ist. Meistens fehlt eine Strategie oder ein Konzept, wie man mit der Versicherung umzugehen hat. Die Haftpflichtversicherungen erkennen auch leicht, ob ein Profi oder ein Anfänger den Mandanten vertritt. Wenn die Versicherung nur noch die Verschleppungstaktik fährt, wird es Zeit, den Anwalt zu wechseln.
7. Überblick behalten – schneller ungünstiger Vergleich
Anwälte sind keine Buchhalter. Daher verlieren Sie auch schon mal den Überblick, wann, welche Zahlung auf welche Forderung von der Versicherung bezahlt worden ist. Insbesondere wenn die Versicherung mit der Bemerkung „zur späteren Verrechnung“ zahlt und es dann später tatsächlich zu einer Verrechnung kommt, sind manche Anwälte irritiert. Dann erscheint ein rettender Vergleich mit einer Abfindungszahlung eine gute Lösung zu sein, um sich die arbeitsintensive Buchhaltung zu sparen und die eigene Überforderung zu kaschieren.
8. Unübliche oder ungewöhnliche Fälle
Es gibt ein paar Konstellationen von Personenschäden, die selbst einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Medizinrecht besondere Probleme bereiten:
a) Kleiner Unfall mit großen Folgen
Manche Unfälle erscheinen anfänglich harmlos zu sein, führen dann aber nicht vorhersehbar zu einem erheblichen Gesundheitsschaden mit großen Folgeschäden (z.B. Berufsunfähigkeit). Die Versicherungen haben dann nur geringe Rücklagen für diesen Fall gebildet und weigern sich strikt, darüber hinaus Zahlungen zu leisten und verschleppen das Verfahren mit allen Mitteln. Hier kann nur eine einzige Strategie zum gewünschten Erfolg führen!
b) Unfall mit gesundheitlichen Vorschäden oder "Degeneration"
Wenn ein Unfallopfer gesundheitliche Vorschäden oder einfach schon was älter ist, machen die Versicherungen immer Probleme. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten vorzugehen, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Dies ist ausführlich mit dem Mandanten zu besprechen.
9. Schwerstgeschädigte
Nicht alle, aber die meisten der Fälle, bei denen es sich um einen besonders schweren gesundheitlichen Schaden handelt, führen zu größeren Problemen mit der Versicherung. Es wird meist hart um die Kausalität gefochten und alle möglichen Einwände vorgebracht, um von den hohen Forderungen herunterzukommen. Nicht nur die Verschleppungstaktik sondern auch diverse Gutachten verlängern das Verfahren erheblich. Die Vergleichsangebote sind unterstes Niveau. Wie man richtig darauf reagiert, weiß der Spezialist.
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Kanzlei Lattorf
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