Schüler sind auch bei Gruppenarbeiten gesetzlich unfallversichert

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Eltern kennen dies nur zu gut: Ihre Kinder sollen Vorträge ausarbeiten oder andere Schulprojekte vorbereiten und müssen sich hierzu auch außerhalb des Unterrichts für Gruppenarbeiten treffen. Sind sie hierbei dennoch gesetzlich unfallversichert?

Mit dieser Frage hatte sich das Bundessozialgericht (BSG) in einem kürzlich entschiedenen Fall zu befassen (Urteil vom 23.01.2018, Az.: B 2 U 8/16 R).

Grundsätzlich stehen Schüler während des Besuchs allgemeinbildender Schulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei darauf abgestellt wird, ob sich der konkrete Unfall noch im „organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule“ ereignet hat. 

Im vorliegenden Fall sollte im Rahmen einer schulischen Projektarbeit im Musikunterricht ein Videoclip erstellt werden. Die Schüler konnten die Arbeit während des Unterrichts nicht fertigstellen, weshalb sie von der Lehrerin den Auftrag erhielten, dies außerhalb des Unterrichts zu erledigen. Bei den Dreharbeiten im häuslichen Bereich eines Mitschülers kam es in der Gruppe zum Streit. Ein Schüler stürzte hierbei so unglücklich, dass er auf den Kopf fiel und seitdem im Rollstuhl sitzt. 

Die Unfallkasse lehnte es ab, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren. Sie war der Auffassung, dass es sich bei den Dreharbeiten um Hausaufgaben gehandelt habe, die grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Eltern fielen.

Das BSG entschied jedoch, dass es sich um einen versicherten Unfall handelt. Auch während schulisch initiierter Gruppenarbeiten, die außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss stattfinden, sind Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen damit kraft Gesetzes unfallversichert. Wenn Lehrkräfte ihre Schüler aus pädagogischen Gründen zu Hause zu irgendetwas verpflichten und mit einer Aufgabe betrauen, dann ist dies als schulisch organisiert anzusehen. Der Schulbesuch setzte sich in der Gruppe zu Hause fort. Deshalb bestehe gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Danny Graßhoff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht


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