SCHUFA-Einträge und ihre Folgen für Verbraucher

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Wenn Verbraucher den Erwerb einer Immobilie planen oder einen Kredit für ein neues Auto aufnehmen wollen, folgt beim Gespräch mit der Bank nicht selten der Schock: die Kreditanfrage wurde abgelehnt. Viele unterliegen dann dem Irrtum, dass der Kredit wegen zu schwacher Einkommensverhältnisse abgelehnt wurde, dabei ist oftmals eine schlechte Bonität der Grund. Auskunft über die Bonität gibt in den meisten Fällen die SCHUFA - laut eigenen Angaben übermittelt sie allein pro Tag in etwa 490.000 Mal Informationen an Partnerunternehmen und Verbraucher, was mehr als 165 Millionen bearbeitete Anfragen zur Kreditwürdigkeit pro Jahr bedeutet.

Wer oder was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Holding AG ist die größte und bekannteste privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Sie verfügt nach eigenen Angaben über Datensätze zu mehr als 68 Millionen Bundesbürgern und 6 Millionen Unternehmen. Zu ihren Vertragspartnern gehören unter anderem Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Telekommunikationsgesellschaften, Energieversorgern, Versicherungen, Inkassobüros und viele andere mehr. Diesen gegenüber erteilt die SCHUFA Auskunft über Informationen zur Bonität (Kreditwürdigkeit) von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen, die sie speichert und verarbeitet. Aus den ihr vorliegenden Daten ermittelt die SCHUFA einen Basis-Score-Wert sowie verschiedene Branchen-Score-Werte. 

Welche Daten und Informationen werden durch die SCHUFA verarbeitet und gespeichert?

In diesen Datensätzen werden persönliche Daten sowie Informationen zum Zahlungsverhalten und zur Vertragstreue einzelner Personen gespeichert. Darunter fallen zum Beispiel Personendaten wie Name, Geburtstag oder (frühere) Anschriften, Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten), Informationen über unbestrittene, fällige oder mehrfach angemahnte und titulierte Forderungen sowie deren Erledigung, Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen sowie Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen.

Diese Daten sind relevant für die Finanzierung eines Autos, die Ratenzahlung von Möbeln oder Elektronikartikeln, den Kauf auf Rechnung im Onlinehandel oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Bei der Entscheidung über diese Geschäftsabschlüsse kommt es oftmals auf die Bonitätsinformationen an, über die die SCHUFA Auskunft gibt.

Herkunft dieser Daten

Die SCHUFA bezieht ihre Daten aus zwei verschiedenen Quellen: zum einen erhält sie diese von den oben genannten Vertragspartnern, zum anderen zieht sie sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen (Schuldnerverzeichnisse) und amtlichen Bekanntmachungen (Insolvenzbekanntmachungen).

Was ist ein SCHUFA-Eintrag und welche Arten von Einträgen gibt es?

Ein SCHUFA-Eintrag ist eine Eintragung von bonitätsrelevanten Informationen im Datensatz der betreffenden Person. Daraus ergeben sich Einträge, die sowohl vermeintlich positiv als auch negativ sein können.

Welche Einträge haben vermeintlich positive Auswirkungen?

Als vermeintlich positive Informationen bzw. Einträge gelten Angaben zu vertragsgemäßem Verhalten. Warum "vermeintlich" positive Einträge? Die SCHUFA gibt lediglich an, dass sich Informationen über erledigte Kredite "in der Regel überaus positiv" auswirken und eine vorzeitige oder ordnungsgemäße Erledigung von Krediten eine Person als zuverlässigen Kreditnehmer ausweisen. Zu diesen positiven Einträgen zählen Informationen über Girokonten, Kreditkarten, Mobilfunkverträge mit Laufzeit, Leasingverträge, Kredite oder Versandhandelskonten.

Was ist ein Negativeintrag? 

Negative Einträge sind Merkmale, die zeigen, dass sich die Person nicht vertragsgemäß verhält. Von einem Negativeintrag sind nicht nur Personen betroffen, die ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, sondern auch Personen, die Opfer von Identitätsverwechslungen geworden sind. Auch kommt es nicht selten vor, dass unrichtige oder falsche Einträge zu einem unberechtigtem Negativeintrag führen. Da sich die Vertragspartner der SCHUFA bei der Einmeldung negativer Daten häufig nicht an die strengen Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten, führt dies häufig dazu, dass der SCHUFA-Eintrag rechtswidrig ist.

Bei den negativen Einträgen wird zudem zwischen weichen und harten Negativeinträgen unterschieden.

Was sind weiche Negativmerkmale?

Weiche Negativmerkmale sind zum Beispiel Informationen über Zahlungsausfälle, die von den Vertragspartnern der SCHUFA eingemeldet werden. Diese Zahlungsausfälle können auch den Zusatz "Saldo tituliert" enthalten.

Was sind harte Negativmerkmale?

Zu den harten Negativmerkmale zählen Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen (Schuldnerverzeichnisse der zentralen Vollstreckungsgerichte) und amtlichen Bekanntmachungen über Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren.

Welche Auswirkungen hat ein SCHUFA-Eintrag?

SCHUFA-Einträge können vermeintlich positive sowie negative Auswirkungen auf den Score-Wert haben, jedoch ist bis heute nicht bekannt, welche Kriterien die SCHUFA für die Score-Wert-Berechnung zugrunde legt. Bereits im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die SCHUFA die Berechnungskriterien nicht offenlegen muss, da es sich um ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis handele. Es steht jedoch fest, dass sich Negativeinträge gravierend auf den von der SCHUFA errechneten Score-Wert auswirken.

Frau Rechtsanwältin Losch folgt dieser Argumentation des BGH allerdings nicht, da die Verbraucher ein Recht darauf haben sollten zu erfahren, wie sich der SCHUFA-Score-Wert berechnet, weil anhand dieses Score-Werts die Bonität/Kreditwürdigkeit des Verbrauchers beurteilt wird und dies gravierende Auswirkungen auf deren Teilhabe am wirtschaftlichen Leben haben kann.

Wird eine negative Kreditwürdigkeit durch die SCHUFA beauskunftet, scheitert ein Geschäftsabschluss bereits in der Entstehungsphase. Damit gelten bei der Entscheidung über Geschäftsabschlüsse die Bonitätsinformationen, über die die SCHUFA Auskunft gibt, als KO-Kriterium, denn meistens wird dem Verbraucher die Möglichkeit, seine positive Bonität durch Offenlegung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu beweisen, verwehrt.

Löschfristen der SCHUFA betreffend Negativeinträgen

Für Daten aus Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte gilt, dass diese taggenau drei Jahre nach Eintragung in das Schuldnerverzeichnis auch aus dem Datenbestand der SCHUFA gelöscht werden müssen. Personenbezogene Daten über fällige Forderungen müssen ebenso taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung gelöscht werden. Auch bei Informationen über Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahren gilt die Frist von taggenau drei Jahren, nachdem das Insolvenzverfahren beendet oder die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Diese Fristen sind in den Verhaltensregeln der SCHUFA, dem sogenannten "Code of Conduct" (CoC), festgelegt.

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Wie Sie solche Negativeinträge aus dem SCHUFA-Datenbestand löschen lassen können, erfahren Sie in meinem nächsten Beitrag auf anwalt.de.

Foto(s): Rechtsanwaltskanzlei Losch


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