SCHUFA-Recht: SCHUFA löscht Falscheintrag der TARGOBANK zu Geschäftsführerin

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Für die Geschäftsführerin eines mittelständischen Hamburger Unternehmens setzte die SCHUFA-Spezialistin Dr. Ina Becker durch, dass die SCHUFA Holding AG und deren Vertragspartner, die TARGOBANK, einen Negativeintrag im personenbezogenen Datenbestand der Klientin löschten.

Der Praxisfall - Credit Crunch wegen falscher SCHUFA-Meldung

Vor Abschluss eines dringend benötigten Kreditvertrags über Leasingfahrzeuge hatte die Geschäftsführerin des expandierenden Unternehmens erfahren, dem Vertragsschluss stünden ein bei der SCHUFA eingetragenes Negativmerkmal und ein schlechter Scorewert entgegen. Die noch am selben Tag anwaltlich geprüfte SCHUFA-Bonitätsauskunft der Unternehmerin beinhaltete, dass die TARGOBANK eine Vertragskündigung fehlerhaft als nicht ordnungsgemäße Vertragsbeendigung des früheren privaten Girokontos der Geschäftsführerin gemeldet hatte.

Tatsächlich beruhte die Kündigung des Girovertrags auf der Nichteinhaltung eigener Informations- und Unterrichtungspflichten der Bank. Diese verletzte zusätzlich die bestehenden Meldevoraussetzungen innerhalb des SCHUFA-Verfahrens. In dem speziellen Melde- und Auskunftssystem der Kreditauskunftei darf ein Vertragspartner Informationen über Vertragsstörungen nur dann an die SCHUFA melden, wenn die offene Forderung zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an die SCHUFA unbestritten war und der Schuldner ausreichend gemahnt wurde. Dies war hier nicht der Fall.

Einstweiliger Rechtsschutz angedroht

Nachdem SCHUFA-Expertin Dr. Becker der Bank und der SCHUFA mit Maßnahmen einstweiligen Rechtsschutzes drohte, erfolgte binnen weniger Tage die Löschung und Korrektur des fehlerhaften Eintrags. Hierdurch wurde die akute Kreditklemme für das beeinträchtigte Unternehmen beseitigt. Die Bank erkannte ihre Haftung dem Grunde nach an. Sie war der Unternehmerin gegenüber schadensersatzpflichtig. 

Negative SCHUFA-Auskünfte zum Geschäftsführer gefährden Unternehmen

„Eine marktgerechte und marktgerichtete Unternehmensführung erfordert Liquidität. Vielen Geschäftsführern ist nicht bekannt, dass Sie laufend ihren personenbezogenen Datenbestand bei der SCHUFA überwachen müssen. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen, wenn Daten nicht aktuell, unvollständig oder unrichtig sein sollten. Auch die branchenspezifisch berechneten Scorewerte der SCHUFA können die Kreditwürdigkeit  des Unternehmens gefährden oder die Konditionen eines Kredits deutlich verschlechtern“, sagt Rechtsanwältin Dr. Becker. 

SCHUFA und Datenschutz

Die SCHUFA Holding AG ist eine der größten deutschen Kreditauskunfteien, die bundesweit mit verschiedenen Vertragspartnern aus dem Banken- und Unternehmensbereich zusammenarbeitet. Diese melden und rufen sogenannte Kreditwürdigkeitsdaten ab, die die SCHUFA zu fast allen berufstätigen Bundesbürgern. Geschäftsführern und zu kleineren Unternehmen gespeichert hat.

Unter anderem auf Grundlage ihres Datenbestands berechnet die SCHUFA mathematisch-statistische Wahrscheinlichkeitswerte zu möglichen Störungen innerhalb eines Kreditengagements: Die sogenannten Scorewerte sollen einem künftigen Kreditgeber Auskunft darüber geben, wie wahrscheinlich ein Kreditnehmer seine Verbindlichkeit erfüllt.

Umstrittenes Scoring und Rating

Ob die Klassifizierung potentieller Kreditschuldner in Risikoklassen im Rahmen des Scoring-Systems der SCHUFA rechtmäßig sein kann, ist datenschutzrechtlich höchst umstritten. Während das Scoring vornehmlich den Privatkundenbereich betrifft, spricht man bei der Kreditwürdigkeitsbeurteilung von Unternehmen häufig vom Rating. Schlechte Score- und Ratingwerte sorgen für durchweg ungünstigere Kreditkonditionen im Geschäftsverkehr, wenn nicht gar für eine Kreditsperre.

Bei der SCHUFA gespeicherte Negativmerkmale beeinträchtigen die Bonität. Nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen greifen je nach Sachverhalt Ansprüche auf Datenlöschung, Datenkorrektur oder Datensperrung. Wir beraten Sie gern zu allen rechtlichen Fragen.

Warum Kanzlei Dr. Becker 

Seit mehr als 20 Jahren schaffen wir mit Enthusiasmus für das Bankrecht zielorientiert Lösungen für Sie. Im Bereich des SCHUFA-Rechts erreichten wir bereits zahlreiche Erfolge für unsere Klienten. Rechtsanwältin Dr. Becker schrieb Ihre Dissertation über das SCHUFA-Verfahren unter besonderer Berücksichtigung des Scoring-Verfahrens. Sie kennt sich bestens mit allen Details im Bereich der Bonitätsauskünfte aus.

Wir beraten Sie fundiert anhand unserer jahrzehntelangen Fachexpertise und sagen Ihnen offen, ob es sich lohnt zu streiten. Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, schnelle und wirtschaftlich optimale Ergebnisse für Sie als Mandanten zu erzielen. 

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Foto(s): Dr. Ina Becker

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