Die Schweigepflicht: Alle Rechte und Pflichten auf einen Blick
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Inhaltsverzeichnis
- Das steht zur Schweigepflicht im Gesetz
- Welche Strafen drohen bei einer Schweigepflichtsverletzung?
- Verwechselungsgefahr: Der Unterschied von Datenschutz und Schweigepflicht
- Die ärztliche Schweigepflicht: Wann sie gilt und wann nicht
- Keine Geheimnisoffenbarung bei rechtlichen Problemen: Die anwaltliche Schweigepflicht
- Wann gibt es Ausnahmen? Die Schweigepflichtsentbindung
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schweigepflicht
Die Schweigepflicht wird auch Verschwiegenheitspflicht genannt. Angehörige bestimmter Berufsgruppen und Personengruppen sind gesetzlich verpflichtet, ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraute Geheimnisse nicht unerlaubt an Dritte weiterzugeben. Dabei kann es sich sowohl um persönliche Geheimnisse als auch um Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse oder Amtsgeheimnisse handeln.
Welche Berufsgruppen und Personengruppen der Schweigepflicht unterliegen, in welchen Fällen man von der Schweigepflicht entbunden werden kann und wie das Strafmaß bei einer Verletzung der Schweigepflicht aussieht, erklären Rechtsanwältin und Maître en droit Dr. Jasmin Haider und Rechtsanwältin Ebru Esmer-Yildiz in diesem Expertenratgeber.
Experten-Autoren dieses Themas
Das steht zur Schweigepflicht im Gesetz
Unter Schweigepflicht oder Verschwiegenheitspflicht versteht man die Pflicht bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Informationen und Daten für sich zu behalten, d. h., nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Durch die Schweigepflicht soll die Privatsphäre und das verfassungsmäßig geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen geschützt werden, die sich einem Geheimnisträger anvertrauen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit begründet sich in der Regel durch den Beruf oder die Amtsstellung des Verpflichteten.
Gegenüber wem gilt die Schweigepflicht?
Die Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber jedem. Darunter fallen auch die Familienangehörigen oder der Arbeitgeber, Medien und die Staatsgewalt (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht). Es gibt jedoch einige Ausnahmen (s. u. Kap. 6).
Wer unter Schweigepflicht steht, hat in der Regel vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht, auf das sich der Verpflichtete berufen kann.
Was beinhaltet die Schweigepflicht?
Alle Informationen, die dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten in seiner Eigenschaft als Geheimnisträger anvertraut wurden, unterliegen in der Regel der Schweigepflicht. Dies betrifft u. a. alle personenbezogenen Daten und die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungs- oder Geschäftsverhältnis mit derjenigen Person besteht, bestand oder angebahnt wurde. Jegliche Behandlung, Maßnahmen oder Inhalte von Gesprächen fallen ebenso darunter, d. h., auch Privat- und Geschäftsgeheimnisse. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch über den Tod hinaus.
Angehörige dieser Berufsgruppen und Personengruppen unterliegen der Schweigepflicht
- Deutsche Beamte sind gem. § 67 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 37 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zur Dienstverschwiegenheit verpflichtet.
- Gem. § 43a Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unterstehen Rechtsanwälte der Schweigepflicht.
- Ärzte – sowie Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Dies ist u. a. in § 9 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte geregelt. Heilpraktiker unterfallen der Schweigepflicht nicht.
- Auch Steuerberater, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung.
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle fallen unter die Schweigepflicht.
- Für Arbeitnehmer kann sich eine Verschwiegenheitspflicht als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen ergeben.
- Mitarbeiter eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung.
Welche Strafen drohen bei einer Schweigepflichtsverletzung?
Die Verletzung der Schweigepflicht ist in Deutschland strafbar. Gem. § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich der Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar, wer als Verschwiegenheitsverpflichteter unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart. Darunter fallen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ebenso wie Privatgeheimnisse.
Bei einer Schweigepflichtsverletzung droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Höhe der Geldstrafe hängt von den Einkommensverhältnissen des Täters ab.
Wer sich für die Schweigepflichtsverletzung bezahlen lässt oder in Bereicherungsabsicht handelt, wird gem. § 203 Abs. 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Wer seine Schweigepflicht verletzt, muss neben den strafrechtlichen Sanktionen zudem möglicherweise mit berufsrechtlichen Sanktionen, z. B. dem Verlust der Approbation oder der Zulassung, rechnen.
Gem. § 203 Abs. 4 StGB machen sich nicht nur die Berufsgeheimnisträger selbst, sondern auch deren Gehilfen, z. B. Arzthelferinnen oder der Datenschutzbeauftragte eines Berufsgeheimnisträgers, strafbar, wenn sie fremde Geheimnisse offenbaren. Zudem hat der Berufsgeheimnisträger dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Verwechselungsgefahr: Der Unterschied von Datenschutz und Schweigepflicht
Der Datenschutz ist eng mit der Schweigepflicht verknüpft. Beide zielen auf den Schutz der Privatsphäre ab. Das Schutzgut der Schweigepflicht und des Datenschutzes ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Verfassungsrang besitzt.
Die Regelungen zum Datenschutz haben das Ziel, personenbezogene Daten zu schützen und den Datenmissbrauch durch Dritte zu verhindern. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Art. 4 DSGVO). Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Regelungen zum Datenschutz beziehen sich insbesondere auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, z. B. innerhalb einer Praxis. Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 DSGVO geregelt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten darf nur rechtmäßig, zweckgebunden und sachlich richtig erfolgen. Sie muss zudem in ihrem Umfang auf die Daten beschränkt werden, die zur Erfüllung des Erhebungszwecks notwendig sind.
Die Schweigepflicht ist jedoch umfassender als der Datenschutz, da sie nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch anvertraute Privat- und Geschäftsgeheimnisse umfasst.
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte hingegen ist aufgrund der Schweigepflicht grundsätzlich verboten. Zugleich wird dabei immer auch eine rechtswidrige Datenübermittlung vorliegen, die nach § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Straftat begründen kann.
Die ärztliche Schweigepflicht: Wann sie gilt und wann nicht
Grundsätzlich unterliegen Ärzte/Ärztinnen einer strengen beruflich geregelten Schweigepflicht. Gem. § 9 der Berufsordnung haben sie über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Die ärztliche Schweigepflicht besteht auch postmortal, also auch über den Tod der Patienten/der Patientinnen hinaus. Dabei bezieht sich das Arztgeheimnis auch auf alle schriftlichen Mitteilungen, Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen und Untersuchungsbefunde der Patienten/der Patientinnen.
Wenn ein Arzt/eine Ärztin entgegen der Schweigepflicht ein ihm/ihr anvertrautes Geheimnis offenbart, kann er/sie sich gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches strafbar machen. Diese Schweigepflicht spiegelt sich auch in den Rechten auf Zeugnisverweigerung wider. Gemäß § 53 der Strafprozessordnung haben bestimmte Berufsgruppen ein Recht darauf, das Zeugnis aus beruflichen Gründen zu verweigern. Sie sind die sogenannten Berufsgeheimnisträger. Ärzte/Ärztinnen gehören zu diesen Berufsgruppen. Das Recht auf Zeugnisverweigerung müssen sie gegenüber den Vernehmungsbeamten geltend machen.
Unter welchen Umständen gilt die Offenbarungspflicht?
Allerdings sind Ärzte/Ärztinnen unter bestimmten Umständen zur Offenbarung der im Zusammenhang mit der Berufsausübung erlangten Information berechtigt. So können sie ggf. das Jugendamt einschalten, wenn sie bei der körperlichen Untersuchung eines Kindes feststellen, dass eine Kindesmisshandlung vorliegt. In § 4 des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Gesetzgeber dieses Recht besonders geregelt.
Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von Offenbarungspflichten für Ärzte/Ärztinnen. Besonders hervorzuheben ist aus gegebenem Anlass § 6 des Infektionsschutzgesetzes. Danach sind bestimmte Erkrankungen meldepflichtig. So gehört zum Beispiel die Erkrankung mit dem Coronavirus zu den meldepflichtigen Krankheiten.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, dass die Gefährdung der Allgemeinheit durch die in § 6 Infektionsschutzgesetz benannten Krankheiten schwerer wiegt als ein Eingriff in das Geheimhaltungsinteresse des Patienten/der Patientin. Das Ziel der Meldepflicht ist die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen sowie die frühzeitige Erkennung von Infektionen. Auch soll die Weiterverbreitung verhindert werden.
Keine Geheimnisoffenbarung bei rechtlichen Problemen: Die anwaltliche Schweigepflicht
Ähnlich wie Ärzte/Ärztinnen haben auch Rechtsanwälte/Rechtanwältinnen eine berufliche Schweigepflicht. Dabei bezieht sich die Pflicht auf Verschwiegenheit gem. § 43 a Abs. 2 BRAO auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist. Allerdings bedarf es der beruflichen Schweigepflicht dann nicht, wenn die Tatsachen, um die es geht, offenkundig sind oder ihnen sonst keine Bedeutung zukommen, die eine Geheimhaltung erfordern würden.
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen gehören auch zu den sogenannten Berufsgeheimnisträgern im Sinne des § 53 der Strafprozessordnung. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ist gemäß § 53 der Strafprozessordnung grundsätzlich auf die bei der Berufsausübung anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen begrenzt, kann sich aber unter Umständen auch auf die Person des Dritten und das ob und wie des Kontaktes erstrecken. Das Zeugnisverweigerungsrecht entfällt nach der Rechtsprechung nicht etwa in Bezug auf bestimmte Personen, die an den Vorgängen nur als Dritte beteiligt waren.
Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 der Strafprozessordnung erfasst also alle in unmittelbarem und innerem Zusammenhang mit der Erfüllung der beruflichen Aufgaben stehenden Umstände.
Wann gibt es Ausnahmen? Die Schweigepflichtsentbindung
Eine Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht ist möglich, wenn derjenige, zu dessen Gunsten die Schweigepflicht besteht, diesbezüglich eine Einverständniserklärung abgibt. Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann eine Entbindung von der Schweigepflicht insbesondere bei vorgenommenen ärztlichen Untersuchungen von Bedeutung sein. Insoweit kann die Entbindung eines Arztes/einer Ärztin von seinem Arztgeheimnis zur Strafaufklärung beitragen. Auch Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen können von der Schweigepflicht entbunden werden.
Eine weitere Ausnahme von der Schweigepflicht kommt unter Umständen in Betracht, wenn dem zur Schweigepflicht Angehaltenen schwere und noch bevorstehenden Straftaten bekannt werden. Gemäß § 138 Absatz 1 des Strafgesetzbuches macht sich derjenige strafbar, der von dem Vorhaben oder der Ausführung einer der dort genannten Straftaten (bspw. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu erstatten. Gemäß § 138 Absatz 3 des Strafgesetzbuches macht sich auch strafbar, wer eine Anzeige leichtfertig unterlässt.
Nach § 139 Absatz 3 des Strafgesetzbuches bleibt jedoch ein Arzt/eine Ärztin oder ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin straffrei und ist damit nicht zur Anzeige verpflichtet, wenn er/sie in dieser Eigenschaft von der schweren Straftat erfahren hat und sich ernsthaft bemüht hat, den Täter von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden. Eine Straflosigkeit nach dieser Vorschrift tritt allerdings bei den dort genannten Strafdelikten (bspw. Mord, Totschlag, Geiselnahme) nicht ein. Damit besteht in diesen Fällen die Anzeigepflicht fort.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schweigepflicht
Welche Berufsgruppen unterliegen der Schweigepflicht?
Gem. § 203 Abs. 1 Nr. 1–7 StGB unterliegen bestimmte Berufsgruppen der Schweigepflicht.
Unter anderem zählen hierzu Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Eheberater sowie Amtsträger.
Wann darf die ärztliche Schweigepflicht gebrochen werden?
Die ärztliche Schweigepflicht reicht bis über den Tod des Patienten hinaus. Ärzte können jedoch von ihrer Schweigepflicht befreit werden und unterliegen unter besonderen Umständen sogar der Offenbarungspflicht.
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Rechtstipps zu "Schweigepflicht" | Seite 10
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21.03.2023 Rechtsanwalt David Geßner LL.M.„… ein. Dieses bestätigte nunmehr die Entscheidung des Landgerichts Dessau mit Urteil vom 04.05.2016 (Az. 9 U 85/15) und stellte klar, dass die ärztliche Schweigepflicht es nicht erlaube, das Vorliegen eines wichtigen …“ Weiterlesen
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26.01.2022 Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel„… seinen Strafverteidiger Ihnen gegenüber von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden, sollten Sie sich für die Besuchserlaubnis an ihn wenden – ein guter Strafverteidiger erreicht meist (schneller) mehr …“ Weiterlesen
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25.10.2021 Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz„… werden darf. Wir sind insoweit – auch ohne unsere Beauftragung – an unsere anwaltliche Schweigepflicht gebunden, so dass ein vertraulicher Umgang mit den uns zugesandten Daten sichergestellt ist. Und so …“ Weiterlesen
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30.03.2016 Rechtsanwalt Peter Koch„Zur Vorbereitung der ärztlichen Untersuchung wird der Amtsarzt in der Regel von dem Beamten verlangen, dass er seine behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Amtsarzt entbindet …“ Weiterlesen
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28.08.2018 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… der Akte durch den Rechtsanwalt sollten Sie keinesfalls Angaben zur Sache machen. Ihr Rechtsanwalt unterliegt der Schweigepflicht und ist nur Ihren Interessen verpflichtet. Darin liegt der Unterschied …“ Weiterlesen
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03.02.2016 Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann„… seitdem an Schmerzen und einem bitteren Geschmack im Mund. Die Krankenkasse wollte das überprüfen, die Patientin hat die Zahnärztin von der Schweigepflicht entbunden und erklärte …“ Weiterlesen
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12.11.2015 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… einer MRT-Untersuchung am Tag der Verhandlung entschuldigt nur dann, wenn es tatsächlich eine zeitliche Überschneidung gibt. Man muss prüfen, ob nicht beides durchführbar ist. Zur Schweigepflicht der Ärzte …“ Weiterlesen
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01.10.2015 Rechtsanwalt Gerhard Greiner„… behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, sodass diese Auskünfte über die medizinischen Zusammenhänge geben können. Erst die ärztliche Aussage und ggf. die Stellungnahme …“ Weiterlesen
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02.09.2015 Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer„… und hierzu die Ärzte oder den früheren Krankenversicherer anschreiben möchte. Hierfür benötigt er eine Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. In einer solchen Situation sollte man …“ Weiterlesen
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13.08.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… Geschäftsbedingungen (AGB) die kontoführende Bank des Kunden von der Schweigepflicht entbunden und der Bank somit gestattet personenbezogene Daten zu übermitteln. Mit der Datenerhebung und -weitergabe …“ Weiterlesen
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22.06.2015 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… Attest vorlegt und /oder seinen Arzt von der Schweigepflicht entbindet. Wann kann ich wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt werden? In der Regel wird eine solche Kündigung von den Gerichten erst …“ Weiterlesen
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05.12.2023 Rechtsanwalt Johann Trülzsch„… ist die Grundlage für jedes weitere Vorgehen im Rahmen eines Arzthaftungsverfahrens und muss zeitnah getätigt werden. SCHWEIGEPFLICHT Den Arzt und das Krankenhaus trifft die Pflicht zur Verschwiegenheit …“ Weiterlesen
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15.04.2015 Rechtsanwalt und Steuerberater Dirk Mahler„… und Arbeitsanweisungen schriftlich verfasst und erlassen werden und deren Durchführung regelmäßig überwacht und dokumentiert werden. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht sind dabei Patientendaten …“ Weiterlesen
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15.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… bedenkliche Lockerungen der ärztlichen Schweigepflicht überfordert ist, bröselt am Mietrecht seit Jahren herum. Eine Reform folgt der anderen. Immer handelt es sich um Neuregelungen, um den alten Mist …“ Weiterlesen
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13.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der ärztlichen Schweigepflicht nach dem Flugzeugabsturz von Germanwings? Alle sind sich einig darüber, dass es einen solchen Fall des vorsätzlichen Herbeiführens einer derartigen Katastrophe …“ Weiterlesen
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30.03.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… verpflichtet ist, einen Arbeitgeber über die Krankheit seines Angestellten zu informieren. Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz Zunächst einmal gilt: Um das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt …“ Weiterlesen
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26.03.2015 Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels„… Ärzte von deren Schweigepflicht entbinden. Die Höhe der Fehlzeiten, ab der mit einer Kündigung zu rechnen ist, ist nicht pauschal festgelegt. Bei Langzeiterkrankungen ist maßgeblich …“ Weiterlesen
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05.03.2015 Rechtsanwalt Hans Modl„… . auf Grund seiner ärztlichen Schweigepflicht, und des Samenspenders sind in der Regel als weniger gewichtig einzustufen. Die Samenspende wurde unter Hinweis auf die einschlägigen ärztlichen Richtlinien …“ Weiterlesen
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12.09.2023 Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer„… ist. Darüber können die Finanzgerichte auch auf der Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen entscheiden und so die ärztliche Schweigepflicht wahren. Es ist nicht notwendig, die Namen …“ Weiterlesen
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12.09.2023 Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer„… strafbar; Sie kennen das als „ Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht “. So wie Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über ihre Schweigepflicht belehren und die Patientenkartei sicher verwahren müssen, haben …“ Weiterlesen
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26.01.2015 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… von der Schweigepflicht. Und für eine mutmaßliche Schweigerechtsentbindung bedarf es eines besonderen Interesses, das regelmäßig fehlt. Keine Mitwirkungspflicht Versicherter Der Mann hatte im September 2003 …“ Weiterlesen
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02.01.2015 Rechtsanwalt Joachim Thiele„Das OLG Düsseldorf hatte sich in zweiter Instanz mit der Frage zu beschäftigen, ob ein durch einen Verkehrsunfall Verletzter verpflichtet ist, seine Krankenversicherung von der Schweigepflicht …“ Weiterlesen
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31.10.2014 Rechtsanwalt Christian Isselhorst„… in vertrauensvoller und verständnisvoller Atmosphäre ablaufen. Auf die Diskretion und die Schweigepflicht der Rechtsanwalt wird ausdrücklich hingewiesen. Anschließend kann der beauftragte Rechtsanwalt …“ Weiterlesen
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26.08.2014 teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung„… existiert, nicht erkrankt an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen. In dieser Rücktrittserklärung sollte vorsorglich auch die Ärztin/der Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden. Die Internetadresse …“ Weiterlesen