Die Schweigepflicht: Alle Rechte und Pflichten auf einen Blick
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Inhaltsverzeichnis
- Das steht zur Schweigepflicht im Gesetz
- Welche Strafen drohen bei einer Schweigepflichtsverletzung?
- Verwechselungsgefahr: Der Unterschied von Datenschutz und Schweigepflicht
- Die ärztliche Schweigepflicht: Wann sie gilt und wann nicht
- Keine Geheimnisoffenbarung bei rechtlichen Problemen: Die anwaltliche Schweigepflicht
- Wann gibt es Ausnahmen? Die Schweigepflichtsentbindung
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schweigepflicht
Die Schweigepflicht wird auch Verschwiegenheitspflicht genannt. Angehörige bestimmter Berufsgruppen und Personengruppen sind gesetzlich verpflichtet, ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraute Geheimnisse nicht unerlaubt an Dritte weiterzugeben. Dabei kann es sich sowohl um persönliche Geheimnisse als auch um Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse oder Amtsgeheimnisse handeln.
Welche Berufsgruppen und Personengruppen der Schweigepflicht unterliegen, in welchen Fällen man von der Schweigepflicht entbunden werden kann und wie das Strafmaß bei einer Verletzung der Schweigepflicht aussieht, erklären Rechtsanwältin und Maître en droit Dr. Jasmin Haider und Rechtsanwältin Ebru Esmer-Yildiz in diesem Expertenratgeber.
Experten-Autoren dieses Themas
Das steht zur Schweigepflicht im Gesetz
Unter Schweigepflicht oder Verschwiegenheitspflicht versteht man die Pflicht bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Informationen und Daten für sich zu behalten, d. h., nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Durch die Schweigepflicht soll die Privatsphäre und das verfassungsmäßig geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen geschützt werden, die sich einem Geheimnisträger anvertrauen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit begründet sich in der Regel durch den Beruf oder die Amtsstellung des Verpflichteten.
Gegenüber wem gilt die Schweigepflicht?
Die Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber jedem. Darunter fallen auch die Familienangehörigen oder der Arbeitgeber, Medien und die Staatsgewalt (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht). Es gibt jedoch einige Ausnahmen (s. u. Kap. 6).
Wer unter Schweigepflicht steht, hat in der Regel vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht, auf das sich der Verpflichtete berufen kann.
Was beinhaltet die Schweigepflicht?
Alle Informationen, die dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten in seiner Eigenschaft als Geheimnisträger anvertraut wurden, unterliegen in der Regel der Schweigepflicht. Dies betrifft u. a. alle personenbezogenen Daten und die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungs- oder Geschäftsverhältnis mit derjenigen Person besteht, bestand oder angebahnt wurde. Jegliche Behandlung, Maßnahmen oder Inhalte von Gesprächen fallen ebenso darunter, d. h., auch Privat- und Geschäftsgeheimnisse. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch über den Tod hinaus.
Angehörige dieser Berufsgruppen und Personengruppen unterliegen der Schweigepflicht
- Deutsche Beamte sind gem. § 67 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 37 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zur Dienstverschwiegenheit verpflichtet.
- Gem. § 43a Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unterstehen Rechtsanwälte der Schweigepflicht.
- Ärzte – sowie Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Dies ist u. a. in § 9 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte geregelt. Heilpraktiker unterfallen der Schweigepflicht nicht.
- Auch Steuerberater, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung.
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle fallen unter die Schweigepflicht.
- Für Arbeitnehmer kann sich eine Verschwiegenheitspflicht als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen ergeben.
- Mitarbeiter eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung.
Welche Strafen drohen bei einer Schweigepflichtsverletzung?
Die Verletzung der Schweigepflicht ist in Deutschland strafbar. Gem. § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich der Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar, wer als Verschwiegenheitsverpflichteter unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart. Darunter fallen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ebenso wie Privatgeheimnisse.
Bei einer Schweigepflichtsverletzung droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Höhe der Geldstrafe hängt von den Einkommensverhältnissen des Täters ab.
Wer sich für die Schweigepflichtsverletzung bezahlen lässt oder in Bereicherungsabsicht handelt, wird gem. § 203 Abs. 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Wer seine Schweigepflicht verletzt, muss neben den strafrechtlichen Sanktionen zudem möglicherweise mit berufsrechtlichen Sanktionen, z. B. dem Verlust der Approbation oder der Zulassung, rechnen.
Gem. § 203 Abs. 4 StGB machen sich nicht nur die Berufsgeheimnisträger selbst, sondern auch deren Gehilfen, z. B. Arzthelferinnen oder der Datenschutzbeauftragte eines Berufsgeheimnisträgers, strafbar, wenn sie fremde Geheimnisse offenbaren. Zudem hat der Berufsgeheimnisträger dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Verwechselungsgefahr: Der Unterschied von Datenschutz und Schweigepflicht
Der Datenschutz ist eng mit der Schweigepflicht verknüpft. Beide zielen auf den Schutz der Privatsphäre ab. Das Schutzgut der Schweigepflicht und des Datenschutzes ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Verfassungsrang besitzt.
Die Regelungen zum Datenschutz haben das Ziel, personenbezogene Daten zu schützen und den Datenmissbrauch durch Dritte zu verhindern. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Art. 4 DSGVO). Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Regelungen zum Datenschutz beziehen sich insbesondere auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, z. B. innerhalb einer Praxis. Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 DSGVO geregelt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten darf nur rechtmäßig, zweckgebunden und sachlich richtig erfolgen. Sie muss zudem in ihrem Umfang auf die Daten beschränkt werden, die zur Erfüllung des Erhebungszwecks notwendig sind.
Die Schweigepflicht ist jedoch umfassender als der Datenschutz, da sie nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch anvertraute Privat- und Geschäftsgeheimnisse umfasst.
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte hingegen ist aufgrund der Schweigepflicht grundsätzlich verboten. Zugleich wird dabei immer auch eine rechtswidrige Datenübermittlung vorliegen, die nach § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Straftat begründen kann.
Die ärztliche Schweigepflicht: Wann sie gilt und wann nicht
Grundsätzlich unterliegen Ärzte/Ärztinnen einer strengen beruflich geregelten Schweigepflicht. Gem. § 9 der Berufsordnung haben sie über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Die ärztliche Schweigepflicht besteht auch postmortal, also auch über den Tod der Patienten/der Patientinnen hinaus. Dabei bezieht sich das Arztgeheimnis auch auf alle schriftlichen Mitteilungen, Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen und Untersuchungsbefunde der Patienten/der Patientinnen.
Wenn ein Arzt/eine Ärztin entgegen der Schweigepflicht ein ihm/ihr anvertrautes Geheimnis offenbart, kann er/sie sich gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches strafbar machen. Diese Schweigepflicht spiegelt sich auch in den Rechten auf Zeugnisverweigerung wider. Gemäß § 53 der Strafprozessordnung haben bestimmte Berufsgruppen ein Recht darauf, das Zeugnis aus beruflichen Gründen zu verweigern. Sie sind die sogenannten Berufsgeheimnisträger. Ärzte/Ärztinnen gehören zu diesen Berufsgruppen. Das Recht auf Zeugnisverweigerung müssen sie gegenüber den Vernehmungsbeamten geltend machen.
Unter welchen Umständen gilt die Offenbarungspflicht?
Allerdings sind Ärzte/Ärztinnen unter bestimmten Umständen zur Offenbarung der im Zusammenhang mit der Berufsausübung erlangten Information berechtigt. So können sie ggf. das Jugendamt einschalten, wenn sie bei der körperlichen Untersuchung eines Kindes feststellen, dass eine Kindesmisshandlung vorliegt. In § 4 des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Gesetzgeber dieses Recht besonders geregelt.
Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von Offenbarungspflichten für Ärzte/Ärztinnen. Besonders hervorzuheben ist aus gegebenem Anlass § 6 des Infektionsschutzgesetzes. Danach sind bestimmte Erkrankungen meldepflichtig. So gehört zum Beispiel die Erkrankung mit dem Coronavirus zu den meldepflichtigen Krankheiten.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, dass die Gefährdung der Allgemeinheit durch die in § 6 Infektionsschutzgesetz benannten Krankheiten schwerer wiegt als ein Eingriff in das Geheimhaltungsinteresse des Patienten/der Patientin. Das Ziel der Meldepflicht ist die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen sowie die frühzeitige Erkennung von Infektionen. Auch soll die Weiterverbreitung verhindert werden.
Keine Geheimnisoffenbarung bei rechtlichen Problemen: Die anwaltliche Schweigepflicht
Ähnlich wie Ärzte/Ärztinnen haben auch Rechtsanwälte/Rechtanwältinnen eine berufliche Schweigepflicht. Dabei bezieht sich die Pflicht auf Verschwiegenheit gem. § 43 a Abs. 2 BRAO auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist. Allerdings bedarf es der beruflichen Schweigepflicht dann nicht, wenn die Tatsachen, um die es geht, offenkundig sind oder ihnen sonst keine Bedeutung zukommen, die eine Geheimhaltung erfordern würden.
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen gehören auch zu den sogenannten Berufsgeheimnisträgern im Sinne des § 53 der Strafprozessordnung. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ist gemäß § 53 der Strafprozessordnung grundsätzlich auf die bei der Berufsausübung anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen begrenzt, kann sich aber unter Umständen auch auf die Person des Dritten und das ob und wie des Kontaktes erstrecken. Das Zeugnisverweigerungsrecht entfällt nach der Rechtsprechung nicht etwa in Bezug auf bestimmte Personen, die an den Vorgängen nur als Dritte beteiligt waren.
Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 der Strafprozessordnung erfasst also alle in unmittelbarem und innerem Zusammenhang mit der Erfüllung der beruflichen Aufgaben stehenden Umstände.
Wann gibt es Ausnahmen? Die Schweigepflichtsentbindung
Eine Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht ist möglich, wenn derjenige, zu dessen Gunsten die Schweigepflicht besteht, diesbezüglich eine Einverständniserklärung abgibt. Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann eine Entbindung von der Schweigepflicht insbesondere bei vorgenommenen ärztlichen Untersuchungen von Bedeutung sein. Insoweit kann die Entbindung eines Arztes/einer Ärztin von seinem Arztgeheimnis zur Strafaufklärung beitragen. Auch Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen können von der Schweigepflicht entbunden werden.
Eine weitere Ausnahme von der Schweigepflicht kommt unter Umständen in Betracht, wenn dem zur Schweigepflicht Angehaltenen schwere und noch bevorstehenden Straftaten bekannt werden. Gemäß § 138 Absatz 1 des Strafgesetzbuches macht sich derjenige strafbar, der von dem Vorhaben oder der Ausführung einer der dort genannten Straftaten (bspw. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu erstatten. Gemäß § 138 Absatz 3 des Strafgesetzbuches macht sich auch strafbar, wer eine Anzeige leichtfertig unterlässt.
Nach § 139 Absatz 3 des Strafgesetzbuches bleibt jedoch ein Arzt/eine Ärztin oder ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin straffrei und ist damit nicht zur Anzeige verpflichtet, wenn er/sie in dieser Eigenschaft von der schweren Straftat erfahren hat und sich ernsthaft bemüht hat, den Täter von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden. Eine Straflosigkeit nach dieser Vorschrift tritt allerdings bei den dort genannten Strafdelikten (bspw. Mord, Totschlag, Geiselnahme) nicht ein. Damit besteht in diesen Fällen die Anzeigepflicht fort.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schweigepflicht
Welche Berufsgruppen unterliegen der Schweigepflicht?
Gem. § 203 Abs. 1 Nr. 1–7 StGB unterliegen bestimmte Berufsgruppen der Schweigepflicht.
Unter anderem zählen hierzu Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Eheberater sowie Amtsträger.
Wann darf die ärztliche Schweigepflicht gebrochen werden?
Die ärztliche Schweigepflicht reicht bis über den Tod des Patienten hinaus. Ärzte können jedoch von ihrer Schweigepflicht befreit werden und unterliegen unter besonderen Umständen sogar der Offenbarungspflicht.
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Rechtstipps zu "Schweigepflicht" | Seite 12
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14.02.2018 Rechtsanwalt Clemens Louis„… / Betreuungsverhältnisses Beleidigung auf sexueller Grundlage Unterlassene Hilfeleistung Verstoß gegen das BtMG Behandlungsabbruch / Sterbehilfe Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht Ausstellung …“ Weiterlesen
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26.05.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… nun der Arzt beweisen muss, keinen Behandlungsfehler begangen zu haben. Sonstiges Den Arzt treffen noch zahlreiche andere Pflichten, von denen die Schweigepflicht des Arztes besonders zu nennen …“ Weiterlesen
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12.08.2022 Rechtsanwalt Jan-Martin Weßels„… nicht von der ärztlichen Schweigepflicht, auch durfte ihr behandelnder Psychotherapeut nur hinsichtlich der Erkrankungen F43.0, F32.2 und F41.0 Auskunft geben. Auch lies die Beamtin die Nachfrage …“ Weiterlesen
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16.02.2011 Kanzlei Recht und Recht„… . Jeder Anwalt geht im Rahmen seiner Tätigkeit sachlich und professionell auch mit solchen Sachverhalten um. Zudem unterliegt jeder Anwalt der Schweigepflicht, so dass der Betroffene nicht fürchten muss …“ Weiterlesen
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19.10.2010 Laux Rechtsanwälte PartGmbB„… Dortmund hat sich in seinem Urteil vom 01. April 2010 (2 S 56/09) mit der Frage beschäftigt, ob die Weigerung des Versicherungsnehmers, seinen behandelnden (Haus-)Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden …“ Weiterlesen
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17.09.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert gewesen sei. Den ihn behandelnden Arzt habe er auch nicht von der Schweigepflicht entbunden, andere Beweismittel für das Vorliegen seiner Arbeitsunfähigkeit im August 2009 habe er nicht angeboten. Nach alledem bestehe kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.“ Weiterlesen
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15.09.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… seine Gesundheit, die ärztliche Schweigepflicht, die zu erwartende Erfolgsaussicht der Organübertragung und sonstige Umstände, denen er erkennbar eine Bedeutung für die Spende beimisst sowie über die Erhebung …“ Weiterlesen
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20.08.2010 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… spezialisiert und bot Krankenhäuser an, die Archivierung für 30 Jahre zu übernehmen. Ein Konkurrenzunternehmen des U sah darin einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, da der U im Rahmen …“ Weiterlesen
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21.06.2010 LEGALIS. Anwälte„… der Verdunklungsgefahr schaffen oder als Strafvereitelung geahndet werden. Entbinden Sie unter keinen Umständen die für Sie tätigen Berater, die der Schweigepflicht unterliegen, wie Rechtsanwälte …“ Weiterlesen
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18.05.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… . Entbinden Sie weder Ihren Anwalt noch Ihren Steuerberater von seiner Schweigepflicht ! Beraten Sie zunächst mit ihm die Vor- und Nachteile. Vernichten Sie keine Unterlagen ; löschen Sie keine …“ Weiterlesen
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08.03.2010 Rechtsanwalt Michael Borth„… von der Schweigepflicht entbinden, um zu beweisen, dass ihre Erkrankung Sie nicht dauerhaft beeinträchtigen bzw. nicht häufig wiederkehren wird. Rechtsanwalt Borth Weitere Infos: www.RECHT-nah.de“ Weiterlesen
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28.10.2009 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… auf die Bereitschaft an, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy Bockenheimer Landstr. 17-19 60325 Frankfurt, Germany Tel.: 0700-9019-9019* Fax: 0700-8018-8018* Tel.: 069-133 9591 3 Handy: 0178-888 9019 *12,3 Ct/Min. aus dem dt. Telekom-Festnetz“ Weiterlesen
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17.07.2009 Rechtsanwalt Jochen Birk§ 203 Strafgesetzbuch (StGB) stellt das Fehlverhalten von Personen unter Strafe, welche unbefugt ein fremdes Geheimnis, welches ihnen als sog. Berufsgeheimnisträger anvertraut worden oder sonst bekann … Weiterlesen
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12.03.2009 Rechtsanwalt Torsten Klose„… festgestellt wissen will, kann keinen Erfolg haben. Er erfasst auch Fälle, in denen sich die Schweigeverpflichtung auf das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer bezieht oder bereits gesetzliche Schweigepflichten …“ Weiterlesen
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29.01.2009 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB„… in Betracht. Hierbei sind vielerlei Regelungen zu beachten, deren Verletzung verhindert werden sollte: a) Die ärztliche Schweigepflicht des § 203 StGB Eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht …“ Weiterlesen
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24.10.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Finanzamt schon eine Vertragsverletzung darstellen, wenn die Kommunen vertraglich eine absolute Schweigepflicht übernommen haben. Rechtswidrige Scheingeschäfte Nachdem die IRS als höchste amerikanische …“ Weiterlesen
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04.06.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… nicht gelungen. Allein das Entbinden seines Arztes von der Schweigepflicht erachteten die Kieler Arbeitsrichter nicht als ausreichenden Nachweis. Nach ihrer Ansicht hätte der Arbeitnehmer ganz konkret …“ Weiterlesen
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18.09.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangt haben. Gewerbeaufsichtsärzte müssen außerdem auch die ärztliche Schweigepflicht beachten. (WEL)“ Weiterlesen