Schwerbehindertenvertretung: Vertrauensperson und Interessenvertretung
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Menschen mit Behinderung haben als Arbeitnehmer besondere Bedürfnisse und Anforderungen an ihre Dienststelle. Damit diese durchgesetzt und eingehalten werden, steht ihnen eine Schwerbehindertenvertretung zur Seite. Sie nimmt im Betrieb mit schwerbehinderten Arbeitnehmern eine besondere Stellung ein. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten diese Position mit sich bringt und wer sich wann als Schwerbehindertenvertretung wählen lassen kann.
Welche Rechte hat die Schwerbehindertenvertretung?
In einem Betrieb oder in einer Dienststelle mit mehr als fünf schwerbehinderten Beschäftigten, gilt ein Rechtsanspruch auf eine Schwerbehindertenvertretung. Sie vertritt ihre Interessen und steht den Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus hilft sie bei der Antragstellung der erforderlichen Maßnahmen.
Die zentrale Norm, die die Rechte und Pflichten gesetzlich festlegt, ist § 178 Sozialgesetzbuch SGB IX. Demgemäß müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich in allen Angelegenheiten beteiligen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte einzeln oder gemeinsam besonders betreffen. Die Unterrichtung muss unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – und umfassend erfolgen, sobald der Arbeitgeber einen Entscheidungswillen gebildet hat. Unterlässt er dies, muss die Entscheidung ausgesetzt und nach sieben Tagen nachgeholt werden.
Hinweis: Werden Schwerbehindertenrechte verletzt, kann das ein Indiz für Diskriminierung des dadurch benachteiligten Arbeitnehmers sein. Dies kann wiederum insbesondere Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz begründen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist von Anfang bis Ende dabei
Bei Einstellung schwerbehinderter Menschen hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Einsicht in entscheidungsrelevante Bewerbungsunterlagen. Darüber hinaus nimmt sie an Bewerbungsgesprächen beziehungsweise Vorstellungsgesprächen teil, um bereits dort auf die berechtigten Bedürfnisse und Interessen des Arbeitnehmers eingehen zu können. Weiter ist sie auch bei Versetzungen, Abmahnungen und bei jeder Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer hinzuzuziehen.
Hat der Arbeitgeber die Entscheidung getroffen, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen, ist es ratsam, noch vor der Antragstellung beim Integrationsamt und zeitgleich mit der Anhörung des Betriebsrates die Schwerbehindertenvertretung zu konsultieren, auch wenn eine Kündigung ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nicht grundsätzlich unwirksam ist, wie vom Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 13.12.2018 (2 AZR 378/18) festgestellt wurde. Die Unwirksamkeit der Kündigung als Folge bei Fehlern innerhalb des Kündigungsprozesses gilt – mit Ausnahmen – seit 30.12.2016. Möchte der Arbeitnehmer stattdessen einen Aufhebungsvertrag abschließen, ist keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Schwerbehindertenvertretung ist zugleich Vertrauensperson und Berater
In ihrer beratenden Funktion nimmt die Schwerbehindertenvertretung an allen Sitzungen von Mitarbeitervertretungen und Ausschüssen teil. Dazu zählen Betriebsratssitzungen genauso wie Personalratssitzungen. Wird der Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme verwehrt, werden die Interessen beeinträchtigt. Folglich werden die Beschlüsse auf Antrag bei erheblicher Beeinträchtigung von Interessen schwerbehinderter Menschen ausgesetzt.
Pro Kalenderjahr haben Schwerbehindertenvertretungen Anspruch darauf, eine Versammlung schwerbehinderter Menschen abzuhalten. Bei der Ausführung ihrer Tätigkeit kommt der Schwerbehindertenvertretung das Recht zu, weisungsfrei zu handeln. Das bedeutet, für arbeitsrechtliche Schritte im Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer muss sie sich keine Erlaubnis beim Arbeitgeber holen.
Die Ausübung der Tätigkeit darf keine Benachteiligung der beruflichen Entwicklung bedeuten. Sowohl bei der Schwerbehindertenvertretungstätigkeit als auch bei der regulären Mitarbeitertätigkeit gilt der Schutz vor Benachteiligung und Behinderung. Die Erledigung der Tätigkeit ist während der Arbeitszeit zu leisten. Wird sie außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erforderlich – zur Beratung schwerbehinderter Mitarbeiter in einer anderen Schicht –, hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Freistellung während der Arbeitszeit. Für den Zeitraum besteht keine Arbeitspflicht, aber Lohnanspruch. Auf eine zusätzliche Vergütung müssen Schwerbehindertenvertretungen genauso verzichten wie auf ein eigenes Büro.
Besonderer Fall: Beschäftigt ein Betrieb oder eine Dienststelle mehr als 100 schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter, kann die Schwerbehindertenvertretung auf Wunsch vollständig von ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden. Die Mitteilungspflicht an den unmittelbaren Vorgesetzten entfällt.
Schwerbehindertenvertretung: Besondere Position mit Sonderkündigungsschutz
Der Schwerbehindertenvertretung kommt wie dem Betriebs- und Personalrat ein Sonderkündigungsschutz zu. Während der Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Amtszeitende darf keine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats zulässig.
Welche Pflichten hat eine Schwerbehindertenvertretung?
Der Schwerbehindertenvertretung sind zentrale Aufgaben innerhalb ihrer Tätigkeit zugewiesen. Dazu zählt zunächst die Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter und gleichgestellter Arbeitnehmer im Betrieb oder in der Dienststelle. Gleichzeitig überwacht die Schwerbehindertenvertretung die geltenden Regeln zugunsten schwerbehinderter Menschen. Sie hilft auch bei der Beantragung Schwerbehinderten dienender Maßnahmen, insbesondere in Form von staatlichen Hilfen. Zu den staatlichen Leistungen zählen unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder Kindergeld.
Die Schwerbehindertenvertretung fungiert zugleich als Ansprechperson und Beschwerdestelle für schwerbehinderte Menschen. Für Fragen, Sorgen und andere besondere Anliegen sollte sie immer ein offenes Ohr haben. Mit Blick auf die Schwerbehinderung zählt es zu den Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung, beim Ausfüllen relevanter Anträge zu helfen. Darunter fällt beispielsweise die Feststellung des Grades der Behinderung.
Wer darf Schwerbehindertenvertreter werden?
Als Schwerbehindertenvertretung können sich alle Mitarbeiter aufstellen lassen, mit den gleichen Voraussetzungen wie für eine Tätigkeit als Betriebsrat. Sie müssen volljährig und nicht nur vorübergehend beschäftigt sein, wobei die Stellung im Betrieb keine Rolle spielt. Daneben wird eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten vorgeschrieben, wobei für den öffentlichen Dienst andere Regelungen gelten. Die wählbare Person muss selbst nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein, um Schwerbehindertenvertretung zu werden. Die Anzahl der Schwerbehindertenvertretung ist auf eine Person begrenzt.
Wann muss eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX besteht ein Rechtsanspruch im Betrieb oder in der Dienststelle, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen, wenn dort mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte arbeiten. Diese dürfen nicht nur vorübergehend beschäftigt sein.
Die Wahlen sind alle vier Jahre abzuhalten und finden zwischen dem 01.10. und 30.11 statt. Daneben sind aber auch außerordentliche Wahlen möglich, wenn
der Betrieb zum ersten Mal eine noch nicht vorhandene Schwerbehindertenvertretung wählt.
die Wahl angefochten wurde.
die Schwerbehindertenvertretung vorzeitig aus dem Amt ausscheidet – durch Abwahl, Rücktritt etc. – und kein Stellvertreter nachrückt.
Die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung findet als Personenwahl statt. Sie ist geheim, unmittelbar und durch Mehrheitswahl gekennzeichnet. Das bedeutet, der mit den meisten Stimmen gewinnt. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen nach § 2 SGB IX gleichgestellte Mitarbeiter eines Betriebes oder einer Dienststelle.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schwerbehindertenvertretung
Wer darf nicht zur Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Nicht wählbar sind Beschäftigte, die sich auch nicht in den Betriebsrat wählen lassen können. Dazu zählen Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder leitende Angestellte und Handelsvertreter, aber auch Menschen, die aus karitativen oder religiösen Zwecken zur Eingliederung beschäftigt werden. Ebenso zählen Leiharbeiter, Freiwillige im Jugend- und Bundesfreiwilligendienst sowie Beschäftigte in Altersteilzeit zu den Personen, die ihre Wählbarkeit verlieren.
Wann erlischt das Amt als Schwerbehindertenvertretung?
Es ist möglich, dass das Amt vorzeitig – also im Sinne des § 177 Abs. 7 S. 3 SGB vor Ablauf von vier Jahren – erlischt, wenn
das Amt niedergelegt wird (formlos).
die Schwerbehindertenvertretung aus dem Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis ausscheidet.
die Wählbarkeit verloren geht.
Welche Kernaufgaben muss die Schwerbehindertenvertretung erfüllen?
Als gewählte Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiter haben Schwerbehindertenvertreter folgende Aufgaben:
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsalltag im Betrieb oder in der Dienststelle
Vertretung der Interessen
Überwachung der zugunsten schwerbehinderter Mitarbeiter geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge oder Vereinbarungen und deren Erfüllung durch den Arbeitgeber
Weiter fungiert die Schwerbehindertenvertretung als Vertrauensperson, die Gesprächsmöglichkeiten anbietet und bei Schwierigkeiten ihre Kenntnisse nutzt, um die Interessen und Bedürfnisse schwerbehinderter und gleichgestellten Arbeitnehmer zu fördern.
(THO)
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Rechtstipps zu "Schwerbehindertenvertretung" | Seite 3
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16.12.2020 Rechtsanwältin Regine Götz„… sein, ist die Kündigung unwirksam. Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung Vor Ausspruch der Kündigung eines schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen hat der Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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07.10.2020 Rechtsanwalt Gerd Klier„Bildung Schwerbehindertenvertretung In Betrieben mit wenigsten fünf schwerbehinderten Menschen ist eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Unterrichtung und Anhörung Diese Vertretung ist in allen …“ Weiterlesen
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09.06.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… , die Schwerbehindertenvertretung oder das Integrationsamt. Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere oder Schwerbehinderte fällt weg. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Versorgungsanwartschaften in der betrieblichen …“ Weiterlesen
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28.05.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… von Mitgliedern von Jugend- und Auszubildendenvertretungen Verbot der ordentlichen Kündigung von Schwerbehindertenvertretern § 179 SGB IX Verbot der ordentlichen Kündigung von Datenschutzbeauftragten § 4f …“ Weiterlesen
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25.05.2020 Rechtsanwalt Matthias Lorenz„… Anspruch. Es können Beteiligungsrechte für Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung bestehen. Dies muss im Einzelfall überprüft werden. In Tarifverträgen können Regelungen sowohl …“ Weiterlesen
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15.04.2020 Rechtsanwalt Karsten Zobel„… und sind zu beachten. Ebenso trifft dies auf Beteiligungsrechte des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung zu. 4. Außerordentliche Kündigung Auch insoweit gilt in der Krise nichts anderes als davor …“ Weiterlesen
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03.04.2020 Rechtsanwältin Jana Jeschke„… Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, unwirksam. Betriebsrat: Die ordentliche Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist gemäß …“ Weiterlesen
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16.03.2020 Rechtsanwältin Anna Pac„… mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten …“ Weiterlesen
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05.02.2020 Rechtsanwalt Thorsten Brenner„… aber noch nicht genehmigt wurde? Ab wann muss die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden? Die Schwerbehindertenvertretung hat bei der Versetzung von schwerbehinderten Mitarbeitern …“ Weiterlesen
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21.01.2020 Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Schleifer„… und die Schwerbehindertenvertretung widersprachen der Kündigung. Nur der Integrationsrat stimmte der Kündigung zu. Gegen diese Kündigung erhob der Arbeitnehmer, der beim Arbeitgeberunternehmen 30 Jahre lang …“ Weiterlesen
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08.01.2020 Fachanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Dominic Hauenstein - Fachanwalt„… zur ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrates muss in jedem Fall die Zustimmung des Inklusionsamtes beantragt und – soweit betrieblich vorhanden – die betriebliche Schwerbehindertenvertretung angehört …“ Weiterlesen
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06.12.2019 Rechtsanwalt Dietmar Schnitzmeier„… . Nach dem neuen § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, unheilbar …“ Weiterlesen
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02.12.2019 Rechtsanwältin Marianne Schörnig„… in der Probezeit noch normal kündigen kann. Erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, muss er die Schwerbehindertenvertretung (SBV) und den Betriebsrat/Personalrat informieren …“ Weiterlesen
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21.11.2019 Rechtsanwalt Matthias Wiese„… , die Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung des Klägers auf eine extern ausgeschriebene Stellenanzeige zu informieren und diesen nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen hatte, obwohl er für die ausgeschriebene …“ Weiterlesen
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18.11.2019 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ist es regelmäßig, erst einmal innerbetrieblich aktiv zu werden. Sprechen Sie den Arbeitszeitverstoß zuerst mit Ihrem Chef, beim Betriebsrat oder gegebenenfalls bei der Schwerbehindertenvertretung an. Versuchen …“ Weiterlesen
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01.10.2019 Rechtsanwalt Alexander Seltmann„… , da die Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Gegen diese Entscheidung hatte das beklagte Land Berufung eingelegt. Die Entscheidung: Die Berufung hatte Erfolg. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden …“ Weiterlesen
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01.10.2019 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Interessenvertretungen zu reden, beispielsweise mit der Schwerbehindertenvertretung oder mit dem Betriebsrat. Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung? Haben Sie Fragen …“ Weiterlesen
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08.07.2019 Rechtsanwalt Ansgar Dittmar„… von der Massenentlassung auch schwerbehinderte Arbeitnehmer betroffen sind, hat der Arbeitgeber auch die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen. Anzeigeverfahren Im zweiten Schritt …“ Weiterlesen
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12.05.2019 Rechtsanwalt Matthias Lorenz„… ist die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der Kündigung zu beteiligen, eine Kündigung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist unwirksam, § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX. Dies stellt eine Ergänzung …“ Weiterlesen
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19.05.2024 Rechtsanwältin Aileen Scholz„… der Schwerbehindertenvertretung des Betriebsrats des Integrationsamtes Die Beteiligung aller drei Parteien führt zugunsten des Arbeitnehmers letztlich zu einer Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes …“ Weiterlesen
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19.02.2019 Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M.„Der am 01.01.2018 in Kraft getretene § 166 SGB IX räumt der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ein Initiativrecht zum Treffen einer Inklusionsvereinbarung ein. Auf Antrag der SBV wird hierüber …“ Weiterlesen
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15.02.2019 Rechtsanwalt Dr. Nils Bronhofer„… Betriebsverfassungsgesetz beteiligt werden. Außerdem hat der Arbeitgeber zudem die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich und umfassend zu unterrichten und anzuhören. Eindeutig ist, dass der Betriebsrat vor Ausspruch …“ Weiterlesen
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08.01.2019 Rechtsanwalt Dr. Bert Howald„… der Schwerbehindertenvertretung und der Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt stehen. Hintergrund ist, dass die seit 30.12.2016 geltende Fassung von § 95 Abs. 2 S. 3 des Sozialgesetzbuches 9. Buch (SGB IX …“ Weiterlesen
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19.06.2018 Rechtsanwältin Antje Wigger„… werden die Vertretungsrechte für Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt. Diese genießen nun Sonderkündigungsschutz, wie z. B. Betriebsratsmitglieder und sind zwingend bei allen …“ Weiterlesen