Schwerbehindertenvertretung: Vertrauensperson und Interessenvertretung
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Menschen mit Behinderung haben als Arbeitnehmer besondere Bedürfnisse und Anforderungen an ihre Dienststelle. Damit diese durchgesetzt und eingehalten werden, steht ihnen eine Schwerbehindertenvertretung zur Seite. Sie nimmt im Betrieb mit schwerbehinderten Arbeitnehmern eine besondere Stellung ein. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten diese Position mit sich bringt und wer sich wann als Schwerbehindertenvertretung wählen lassen kann.
Welche Rechte hat die Schwerbehindertenvertretung?
In einem Betrieb oder in einer Dienststelle mit mehr als fünf schwerbehinderten Beschäftigten, gilt ein Rechtsanspruch auf eine Schwerbehindertenvertretung. Sie vertritt ihre Interessen und steht den Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus hilft sie bei der Antragstellung der erforderlichen Maßnahmen.
Die zentrale Norm, die die Rechte und Pflichten gesetzlich festlegt, ist § 178 Sozialgesetzbuch SGB IX. Demgemäß müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich in allen Angelegenheiten beteiligen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte einzeln oder gemeinsam besonders betreffen. Die Unterrichtung muss unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – und umfassend erfolgen, sobald der Arbeitgeber einen Entscheidungswillen gebildet hat. Unterlässt er dies, muss die Entscheidung ausgesetzt und nach sieben Tagen nachgeholt werden.
Hinweis: Werden Schwerbehindertenrechte verletzt, kann das ein Indiz für Diskriminierung des dadurch benachteiligten Arbeitnehmers sein. Dies kann wiederum insbesondere Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz begründen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist von Anfang bis Ende dabei
Bei Einstellung schwerbehinderter Menschen hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Einsicht in entscheidungsrelevante Bewerbungsunterlagen. Darüber hinaus nimmt sie an Bewerbungsgesprächen beziehungsweise Vorstellungsgesprächen teil, um bereits dort auf die berechtigten Bedürfnisse und Interessen des Arbeitnehmers eingehen zu können. Weiter ist sie auch bei Versetzungen, Abmahnungen und bei jeder Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer hinzuzuziehen.
Hat der Arbeitgeber die Entscheidung getroffen, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen, ist es ratsam, noch vor der Antragstellung beim Integrationsamt und zeitgleich mit der Anhörung des Betriebsrates die Schwerbehindertenvertretung zu konsultieren, auch wenn eine Kündigung ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nicht grundsätzlich unwirksam ist, wie vom Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 13.12.2018 (2 AZR 378/18) festgestellt wurde. Die Unwirksamkeit der Kündigung als Folge bei Fehlern innerhalb des Kündigungsprozesses gilt – mit Ausnahmen – seit 30.12.2016. Möchte der Arbeitnehmer stattdessen einen Aufhebungsvertrag abschließen, ist keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Schwerbehindertenvertretung ist zugleich Vertrauensperson und Berater
In ihrer beratenden Funktion nimmt die Schwerbehindertenvertretung an allen Sitzungen von Mitarbeitervertretungen und Ausschüssen teil. Dazu zählen Betriebsratssitzungen genauso wie Personalratssitzungen. Wird der Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme verwehrt, werden die Interessen beeinträchtigt. Folglich werden die Beschlüsse auf Antrag bei erheblicher Beeinträchtigung von Interessen schwerbehinderter Menschen ausgesetzt.
Pro Kalenderjahr haben Schwerbehindertenvertretungen Anspruch darauf, eine Versammlung schwerbehinderter Menschen abzuhalten. Bei der Ausführung ihrer Tätigkeit kommt der Schwerbehindertenvertretung das Recht zu, weisungsfrei zu handeln. Das bedeutet, für arbeitsrechtliche Schritte im Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer muss sie sich keine Erlaubnis beim Arbeitgeber holen.
Die Ausübung der Tätigkeit darf keine Benachteiligung der beruflichen Entwicklung bedeuten. Sowohl bei der Schwerbehindertenvertretungstätigkeit als auch bei der regulären Mitarbeitertätigkeit gilt der Schutz vor Benachteiligung und Behinderung. Die Erledigung der Tätigkeit ist während der Arbeitszeit zu leisten. Wird sie außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erforderlich – zur Beratung schwerbehinderter Mitarbeiter in einer anderen Schicht –, hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Freistellung während der Arbeitszeit. Für den Zeitraum besteht keine Arbeitspflicht, aber Lohnanspruch. Auf eine zusätzliche Vergütung müssen Schwerbehindertenvertretungen genauso verzichten wie auf ein eigenes Büro.
Besonderer Fall: Beschäftigt ein Betrieb oder eine Dienststelle mehr als 100 schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter, kann die Schwerbehindertenvertretung auf Wunsch vollständig von ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden. Die Mitteilungspflicht an den unmittelbaren Vorgesetzten entfällt.
Schwerbehindertenvertretung: Besondere Position mit Sonderkündigungsschutz
Der Schwerbehindertenvertretung kommt wie dem Betriebs- und Personalrat ein Sonderkündigungsschutz zu. Während der Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Amtszeitende darf keine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats zulässig.
Welche Pflichten hat eine Schwerbehindertenvertretung?
Der Schwerbehindertenvertretung sind zentrale Aufgaben innerhalb ihrer Tätigkeit zugewiesen. Dazu zählt zunächst die Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter und gleichgestellter Arbeitnehmer im Betrieb oder in der Dienststelle. Gleichzeitig überwacht die Schwerbehindertenvertretung die geltenden Regeln zugunsten schwerbehinderter Menschen. Sie hilft auch bei der Beantragung Schwerbehinderten dienender Maßnahmen, insbesondere in Form von staatlichen Hilfen. Zu den staatlichen Leistungen zählen unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder Kindergeld.
Die Schwerbehindertenvertretung fungiert zugleich als Ansprechperson und Beschwerdestelle für schwerbehinderte Menschen. Für Fragen, Sorgen und andere besondere Anliegen sollte sie immer ein offenes Ohr haben. Mit Blick auf die Schwerbehinderung zählt es zu den Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung, beim Ausfüllen relevanter Anträge zu helfen. Darunter fällt beispielsweise die Feststellung des Grades der Behinderung.
Wer darf Schwerbehindertenvertreter werden?
Als Schwerbehindertenvertretung können sich alle Mitarbeiter aufstellen lassen, mit den gleichen Voraussetzungen wie für eine Tätigkeit als Betriebsrat. Sie müssen volljährig und nicht nur vorübergehend beschäftigt sein, wobei die Stellung im Betrieb keine Rolle spielt. Daneben wird eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten vorgeschrieben, wobei für den öffentlichen Dienst andere Regelungen gelten. Die wählbare Person muss selbst nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein, um Schwerbehindertenvertretung zu werden. Die Anzahl der Schwerbehindertenvertretung ist auf eine Person begrenzt.
Wann muss eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX besteht ein Rechtsanspruch im Betrieb oder in der Dienststelle, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen, wenn dort mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte arbeiten. Diese dürfen nicht nur vorübergehend beschäftigt sein.
Die Wahlen sind alle vier Jahre abzuhalten und finden zwischen dem 01.10. und 30.11 statt. Daneben sind aber auch außerordentliche Wahlen möglich, wenn
der Betrieb zum ersten Mal eine noch nicht vorhandene Schwerbehindertenvertretung wählt.
die Wahl angefochten wurde.
die Schwerbehindertenvertretung vorzeitig aus dem Amt ausscheidet – durch Abwahl, Rücktritt etc. – und kein Stellvertreter nachrückt.
Die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung findet als Personenwahl statt. Sie ist geheim, unmittelbar und durch Mehrheitswahl gekennzeichnet. Das bedeutet, der mit den meisten Stimmen gewinnt. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen nach § 2 SGB IX gleichgestellte Mitarbeiter eines Betriebes oder einer Dienststelle.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schwerbehindertenvertretung
Wer darf nicht zur Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Nicht wählbar sind Beschäftigte, die sich auch nicht in den Betriebsrat wählen lassen können. Dazu zählen Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder leitende Angestellte und Handelsvertreter, aber auch Menschen, die aus karitativen oder religiösen Zwecken zur Eingliederung beschäftigt werden. Ebenso zählen Leiharbeiter, Freiwillige im Jugend- und Bundesfreiwilligendienst sowie Beschäftigte in Altersteilzeit zu den Personen, die ihre Wählbarkeit verlieren.
Wann erlischt das Amt als Schwerbehindertenvertretung?
Es ist möglich, dass das Amt vorzeitig – also im Sinne des § 177 Abs. 7 S. 3 SGB vor Ablauf von vier Jahren – erlischt, wenn
das Amt niedergelegt wird (formlos).
die Schwerbehindertenvertretung aus dem Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis ausscheidet.
die Wählbarkeit verloren geht.
Welche Kernaufgaben muss die Schwerbehindertenvertretung erfüllen?
Als gewählte Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiter haben Schwerbehindertenvertreter folgende Aufgaben:
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsalltag im Betrieb oder in der Dienststelle
Vertretung der Interessen
Überwachung der zugunsten schwerbehinderter Mitarbeiter geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge oder Vereinbarungen und deren Erfüllung durch den Arbeitgeber
Weiter fungiert die Schwerbehindertenvertretung als Vertrauensperson, die Gesprächsmöglichkeiten anbietet und bei Schwierigkeiten ihre Kenntnisse nutzt, um die Interessen und Bedürfnisse schwerbehinderter und gleichgestellten Arbeitnehmer zu fördern.
(THO)
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Rechtstipps zu "Schwerbehindertenvertretung" | Seite 5
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12.06.2016 PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem„… ist, holt die Behörde zunächst die eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an, § 87 Abs. 2 SGB IX. Dabei …“ Weiterlesen
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10.05.2016 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… - oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie …“ Weiterlesen
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30.04.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . der Schwerbehindertenvertretung, wie die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und eine erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden werden kann. Das BEM ist dann durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen …“ Weiterlesen
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09.02.2016 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„… Ihnen als Arbeitnehmer oder betriebliche Schwerbehindertenvertretung gern für eine konkrete Beratung und Ihre Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber zur Verfügung. Berlin, 09.02.2016“ Weiterlesen
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06.01.2016 LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB„… ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin und ein eventuell bestehender Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Die Durchführung des bEM soll einer Gefährdung des Arbeitsverhältnisses …“ Weiterlesen
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08.12.2015 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… und der Schwerbehindertenvertretung muss durchgeführt werden. Dies ist schriftlich zu terminieren. Erscheint der Arbeitnehmer nicht, ist ihm eine angemessene Frist einzuräumen, sich zu äußern, ob er an dem bEM …“ Weiterlesen
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04.11.2015 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen …“ Weiterlesen
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01.10.2015 Rechtsanwalt Gerhard Greiner„… ein sog. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Hier klärt er zusammen mit dem Arbeitnehmer, der zuständigen Interessenvertretung bzw. Schwerbehindertenvertretung ab …“ Weiterlesen
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12.08.2015 Rechtsanwalt Thomas Hockauf„… , vom Betriebs- bzw. Personalrat, von der Schwerbehindertenvertretung sowie von Ihnen als Arbeitnehmer. Hier ist also zu beachten: Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung, ohne …“ Weiterlesen
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23.06.2015 Rechtsanwalt Behjar Fozouni„… ordnungsgemäß angehört worden ist - eine im Falle einer bestehenden Schwerbehinderung erforderliche Zustimmung der zuständigen Schwerbehindertenvertretung vorliegt - bei einer Arbeitnehmerin …“ Weiterlesen
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29.04.2015 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„… dauerhaft erhalten werden kann. Darüber hinaus ist die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen berühren, unverzüglich und umfassend …“ Weiterlesen
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07.08.2014 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… fachliche Mängel ans Licht. Nach Anhörung der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates (der der Kündigung widersprach) kündigte der Arbeitgeber zum Ende der Probezeit. Die Arbeitnehmerin …“ Weiterlesen
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03.01.2014 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… einen Sonderkündigungsschutz. Hierzu zählen: Betriebsratsangehörige, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, schwerbehinderte Personen, Personen in Elternzeit, Personen …“ Weiterlesen
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15.10.2013 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… und damit die Durchführung einer begonnenen Maßnahme zu beenden. 3. Weitere Beteiligte Ein ggf. vorhandener Personal- bzw. Betriebsrat und bei schwerbehinderten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung …“ Weiterlesen
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25.09.2013 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„(Stuttgart) Bei der Entscheidung über die Bewerbung auch von schwerbehinderten Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung selbst dann zu beteiligen, wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten …“ Weiterlesen
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26.08.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Berühren betriebliche Belange behinderte Menschen, ist regelmäßig die Schwerbehindertenvertretung einzubinden - so etwa bei Bewerbungen auf freie Stellen. Die Beteiligungsrechte sind selbst dann …“ Weiterlesen
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31.05.2017 KÜHNE Rechtsanwälte„… im Zusammenwirken mit dem Betriebsrat und einer Schwerbehindertenvertretung, Möglichkeiten zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit sowie zur Erhaltung des Arbeitsplatzes auszuloten. Die Durchführung eines derartigen …“ Weiterlesen
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23.05.2013 Rechtsanwalt Michael Timpf„… Arbeitnehmer zustimmt, gemeinsam mit dem Betriebsrat (bei schwerbehinderten Arbeitnehmern auch mit der Schwerbehindertenvertretung) klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer erneuten …“ Weiterlesen
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26.03.2013 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„… , der durch eine Vielzahl von Regelungen bewirkt wird. Nach den §§ 93 und 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrates, die Eingliederung der schwerbehinderten Menschen …“ Weiterlesen
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14.01.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ist - soweit im Betrieb vorhanden - die Schwerbehindertenvertretung anzuhören und zu unterrichten. Der Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung eines behinderten Arbeitnehmers müssen behindertengerecht …“ Weiterlesen
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23.06.2020 Rechts- und Fachanwalt Jochen Breitenbach„… können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebsrat und das Integrationsamt einschalten, um mit ihnen über die Überwindung der Schwierigkeiten zu beraten. Die Vorschrift dient …“ Weiterlesen
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12.07.2012 Rechtsanwalt Andreas Hofferek„… des schwerbehinderten Arbeitnehmers, z.B. bei Anhörung Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat sowie durch vorherige Antragstellung beim Integrationsamt, gewahrt werden können. Es empfiehlt …“ Weiterlesen
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23.04.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… als schwerbehindert anerkannt war -, vorsorglich auch die Schwerbehindertenvertretung an. Um sicher zu gehen, beantragte er auch die notwendige Zustimmung des Integrationsamts bei der Kündigung schwerbehinderter …“ Weiterlesen
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19.03.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Die Schwerbehindertenvertretung und die Bundesagentur für Arbeit seien zudem nicht frühzeitig über die freiwerdende Stelle informiert worden. Die fehlende Einladung zu einem Vorstellungsgespräch verstärke …“ Weiterlesen