Secret Investment Ltd. – BaFin schreitet ein

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Gegenüber der Secret Investment Ltd., Malta, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.

Von der Secret Investment Ltd. wurde bis 12.02.2019 in deutscher Sprache auf ihrer Homepage, secret-investment.com, für eine Anlage mit einer sicheren Rendite geworben. Damit hat die Gesellschaft nach Ansicht der BaFin Gelder des Publikums mit einem garantierten Zinssatz von 5,25 % p. a. und dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung angenommen.

Nach Meinung der BaFin wurde von der Secret Investment Ltd. damit ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dass die Gesellschaft über eine dafür notwendige Erlaubnis der BaFin verfügte.

Anweisung an die kontoführende Bank, keine Gelder anzunehmen

Die BaFin hatte bereits im Februar die Bank, die das Konto geführt hatte, angewiesen, keine weiteren Einzahlungen von Anlegern mehr auf dem Konto, das für die Secret Investment Ltd. geführt würde, entgegenzunehmen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Möglichkeiten für Anleger der Secret Investment Ltd.

Anleger, die der Secret Investment Ltd. Kapital für eine Kapitalanlage gegen das Versprechen eines Zinssatzes von 5,25 % und einer Rückzahlung zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten, wenn sie bisher keine Gelder zurückbezahlt erhalten haben.

Soweit nach Ansicht der BaFin unerlaubt Einlagengeschäfte betrieben worden sind, ohne dass die Gesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügte, kann sich ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft oder auch gegen deren Verantwortliche durchsetzen lassen.

Denn im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch die Verantwortlichen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz hoffen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Secret Investment Ltd. Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 27.03.2019


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