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Seit 15. Januar: Zwei-Faktoren-Authentifizierung bei Online-Zahlungen

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Für Zahlungen mit Kreditkarte gelten ab sofort strengere Sicherheitsvorgaben. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung soll Online-Einkäufe sicherer machen. Komplizierter wird das Bezahlen für Verbraucher allerdings auch. Cyber-Kriminelle haben zudem noch andere Möglichkeiten, sich Zugriff auf die Daten und das Geld der Verbraucher zu verschaffen. Was verändert sich durch die neue Zahlungsrichtlinie und wo sollten Verbraucher weiterhin wachsam bleiben?

Online-Einkäufe werden häufig per Kreditkarte getätigt. Bislang war dafür nur die Eingabe der Kreditkartennummer und Prüfziffer nötig. Seit dem 15. Januar ist für Bezahlvorgänge der Nachweis zweier voneinander unabhängiger Merkmale nötig. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung bietet Verbrauchern zwar erheblich mehr Sicherheit beim Zahlen per Kreditkarte, ist aber auch komplizierter.

Zukünftig muss beim Bezahlvorgang die eigene Identität mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren nachgewiesen werden, die verschiedenen Kategorien zuzuordnen sind: Besitz, also Bankkarte oder Handy, und Wissen, das Passwort, und Inhärenz, der Fingerabdruck. Beim Online-Banking entspricht das der Kombination aus Kartendaten und Passwort beziehungsweise TAN.

In drei Etappen sollen die Verbraucher sukzessive an die neue Authentifizierungsmethode herangeführt werden: Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung gilt ab dem 15. Januar für Beträge von mind. 250 Euro, ab dem 15. Februar für Zahlungen ab 150 Euro und ab dem 15. März für sämtliche Zahlungen.

Zahlungsdienste-Richtlinie in Deutschland mit Verspätung 

Die Änderung geht auf die europäische Zahlungsdienste-Richtlinie Payment Services Directive 2/PSD2 zurück. Diese gilt seit dem 13. Januar 2018 und soll den Zahlungsverkehr in der EU sicherer und innovativer machen. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung bei elektronischen Bezahlvorgängen ist bereits seit dem 14. September 2019 in Kraft.

Da die Umsetzung dieser Authentifizierungsmethode für einige Anbieter in Deutschland aber problematisch war, hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beschlossen, eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 einzuräumen. Der Termin wurde erneut verschoben (auf den 15.01.21), weil es im Handel noch einigen Anpassungsbedarf für die praktische Umsetzung gab.

Wie sicher ist die Zwei-Faktoren-Authentifizierung?

Durch die neue Authentifizierungsmethode wird Online-Banking für die Verbraucher zwar sicherer, gleichzeitig aber auch komplizierter. Das könnte einigen Kunden zunächst Probleme bereiten. Alternativ kann die Zahlung in vielen Fällen über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna erfolgen.

Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung erschwert es Betrügern, sich Zugriff auf die Daten und das Geld der Verbraucher zu verschaffen, 100%ige Sicherheit ist aber auch hier nicht gegeben. Cyber-Kriminelle dürften nun vermehrt auf Phishing setzen. Dabei verschicken sie Mails, deren Absender von einer vermeintlich vertrauenswürdigen Quelle stammt, etwa der Bank oder dem Zahlungsdienstleister, und die Links zu gefälschten Webseiten enthalten. Loggt sich der Kunde auf einer solchen gefälschten Seite ein, können die Betrüger die persönlichen Anmeldedaten abgreifen. Wer also eine solche Mail enthält, die wegen eines vermeintlichen Problems oder Handlungsbedarfs zur Anmeldung über den enthaltenen Link auffordert, sollte davon im Zweifelsfall eher absehen.

Wenn Sie dennoch der Betrugsmasche von Cyber-Kriminellen zum Opfer gefallen sind, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné hierbei gerne zur Seite. Eventuell ist es sogar möglich, die Bank bzw. den Zahlungsdienstleister auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können Sie sich zu Ihrem Fall beraten lassen.



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