Erfolgreich in die Selbstständigkeit: Tipps für die Gründung und den Aufbau Ihres Unternehmens
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Experten-Autorin dieses Themas
Selbstständig machen mit dem eigenen Unternehmen
Wenn Sie mit einem Dasein im Angestelltenverhältnis nicht mehr zufrieden sind und überlegen, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen, gibt es einige Dinge zu beachten. Denn die Entscheidung für eine Existenzgründung hat viele rechtlichen Folgen. So sind Sie dann nicht mehr in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen selbst vorsorgen und sich um eine private Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung kümmern. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es nicht mehr. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen aber eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.
Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob die Geschäftsidee gut genug ist, um sich am Markt zu behaupten, kann sich erst einmal nebenberuflich selbstständig machen. So hat man weiter ein sicheres Gehalt aus dem Hauptberuf, kann sich aber nur zeitlich eingeschränkt dem Aufbau des eigenen Unternehmens widmen.
Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit muss man von Anfang an seinen Lebensunterhalt von den Einnahmen aus dem eigenen Unternehmen bestreiten können, auch wenn man zunächst noch nicht so viele Kunden hat. Bei dieser Vorgehensweise sollte man daher über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügen, um die Anfangszeit zu überbrücken.
Planen Sie Ihre Selbstständigkeit
Voraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung ist eine gute Geschäftsidee und ein Businessplan, der belegt, dass sich das Vorhaben rechnet. Banken verlangen vor Bewilligung eines Kredits im Regelfall einen Businessplan. Möchten Sie einen Gründungszuschuss beantragen, benötigen Sie ebenfalls einen solchen Businessplan. Hilfreich sind auch eine Marktanalyse und ein Alleinstellungsmerkmal (USP – Unique Selling Point), das Sie von anderen Marktteilnehmern abhebt.
Welche Rechtsform ist geeignet?
In der Vorbereitungsphase sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken zur richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens machen. Wenn Ihnen die Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen wichtig ist, kommen vor allem eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eine Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) in Betracht. Bei der GmbH benötigt man ein Stammkapital von 25.000 €, bei der UG nur von 1 €. Allerdings muss das geringe Kapital bei der UG jährlich durch Rücklagen aus den Gewinnen erhöht werden. Unbürokratischer und unkomplizierter ist das Einzelunternehmen oder – bei mehreren Personen – die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehungsweise BGB-Gesellschaft). Dafür haftet man hier aber auch mit dem Privatvermögen.
Unternehmensübernahme als Alternative?
Wer kein eigenes Unternehmen gründen und am Markt etablieren will, kann auch ein bestehendes übernehmen. Viele Familienunternehmen finden keinen Nachfolger in der Familie und suchen daher einen externen Erwerber, der das Unternehmen fortführt. Vorteil dieser Variante ist, dass das Unternehmen schon aufgebaut ist und über einen entsprechenden Kundenstamm verfügt. Dafür muss man aber auch einen – mehr oder weniger hohen – Kaufpreis zahlen.
Was kostet es, sich selbstständig zu machen?
Die Höhe der Kosten für eine Existenzgründung hängt von vielen Faktoren ab und kann recht unterschiedlich sein. Insbesondere kommen Kosten für einen Anwalt (Beratung, Erstellung Musterverträge), Steuerberater (Beratung, Businessplan, Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Bilanz bzw. Jahresabschluss, Steuererklärung), Notar (Beurkundung Gesellschaftsvertrag u. Einreichung beim Handelsregister) und Registerkosten (Eintragung beim Handelsregister) in Betracht. Insgesamt ist mit Kosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro zu rechnen. Für die Beratung kann es finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur geben.
Gründung ohne Eigenkapital
Eine Existenzgründung ganz ohne Eigenkapital ist schwierig. Bei der UG ist zwar nur ein Stammkapital von 1 € nötig und beim Einzelunternehmen beziehungsweise der GbR gar keins, Ausgaben hat aber jedes Unternehmen. Da die Einnahmen in der Anfangsphase der Selbstständigkeit meist noch nicht so hoch sind, um die Ausgaben zu decken, ist im Regelfall ein gewisses Eigenkapital beziehungsweise eine gewisse Rücklage nötig.
Bankkredit
Wer nicht genügend Eigenkapital hat, sollte über einen Kredit nachdenken. Günstiger als ein normaler Bankkredit sind vom Staat geförderte KfW-Kredite. Sie sind aber an strenge Voraussetzungen und Auflagen gebunden. Zudem darf ein Kredit im Regelfall nicht zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden (also für Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc.), sondern nur für bestimmte Investitionen (Büroraum beziehungsweise Ladenlokal, Laptop, Drucker, Maschinen, Büroeinrichtung, Personalkosten).
Finanzielle Förderung
Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, kann von der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung bekommen. In Betracht kommen insbesondere ein Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld. Die jeweilige Förderhöhe und die Bedingungen für eine Förderung erfährt man vom zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
Um Fehler in der Gründungsphase zu vermeiden und die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich und steuerlich beraten lassen. Die Beratung kann sich auf alle relevanten Themen oder auf ausgewählte Aspekte beziehen. Außerdem sollten Sie die Vertragsmuster und AGB, die Sie verwenden, von einem Anwalt erstellen lassen, der sich mit Vertragsrecht beziehungsweise Arbeitsrecht auskennt.
Was Sie für die Selbstständigkeit noch wissen müssen
Anmeldung beim Finanzamt
Egal ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen, jeder Selbstständige muss sich beim Finanzamt anmelden und eine Umsatzsteuernummer beantragen. Diese ist dann in den Rechnungen, die Sie Ihren Kunden stellen, anzugeben.
Betriebsnummer
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese ist nötig, um der Meldepflicht gegenüber der Krankenkasse nachzukommen, also um ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anzumelden und die Sozialabgaben an die Krankenkasse abzuführen. Wenn Sie schwierig vermittelbare oder ältere Bewerber als Arbeitnehmer einstellen, können Sie einen Eingliederungszuschuss oder Lohnkostenzuschuss von der Arbeitsagentur bekommen.
Gewerbemietvertrag
Wenn die eigene Wohnung nicht als Arbeitsplatz reicht, sondern Sie Büroräume, Geschäftsräume, ein Ladenlokal oder ein Lager benötigen, müssen Sie sich passende und für den Zweck geeignete Räumlichkeiten suchen und mit dem Vermieter einen Gewerbemietvertrag abschließen. Dieser richtet sich nach anderen gesetzlichen Vorgaben als ein Wohnraummietvertrag. Es gibt insbesondere keinen Mieterschutz und einen größeren Spielraum bei der Mietdauer und der Umlage von Kosten auf den Mieter. Typisch für Gewerbemietverträge sind zudem eine längere Festlaufzeit (z. B. fünf oder zehn Jahre) und ein Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit.
Vertragsmuster
Je nach Ihrer Tätigkeit benötigen Sie Musterverträge für Ihre Kunden und Lieferanten sowie AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Schließlich macht es keinen Sinn, für jeden Kunden einen individuellen Vertrag zu erstellen. In den AGB geht es um Themen wie Lieferfristen, Zahlungsarten und Haftungsfragen (insbesondere Haftungsbeschränkung). Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, ist zudem ein Muster eines Arbeitsvertrages für Ihre Arbeitnehmer nötig.
Liquidität
Generell ist auf eine stets ausreichende Liquidität auf dem Geschäftskonto zu achten, um z. B. nach der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer fristgerecht ans Finanzamt abführen zu können beziehungsweise nach Einreichung der Steuerklärung und Erhalt des Steuerbescheids die Einkommensteuer. Anders als bei Arbeitnehmern, die nur das Nettogehalt ausbezahlt bekommen, müssen Sie als Selbstständiger die komplette Einkommensteuer im Nachhinein zahlen (eventuell abzüglich vom Finanzamt festgesetzter Vorauszahlungen). Beim Krankenkassenbeitrag müssen Sie den gesamten Beitrag allein zahlen, da es keinen Arbeitgeber gibt, der rund die Hälfte der Kosten – Arbeitgeberbeitrag – übernimmt. Eine Ausnahme besteht für die Gruppe der selbstständigen Künstler und Publizisten. Versichern diese sich über die KSK (Künstlersozialkasse), übernimmt sie etwa die Hälfte der Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Selbstständig machen mit Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn nach Art und Umfang des Unternehmens kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Kleingewerbetreibende sind daher keine Kaufleute. Es handelt sich meist um kleinere Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Auf Kleingewerbetreibende finden die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) keine Anwendung, das Unternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden und die Buchführung ist einfacher (keine Bilanz und keine Inventur nötig).
Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und können ihre Leistungen daher – da sie von ihren Kunden nur den Nettobetrag verlangen müssen – von vornherein 19 % günstiger anbieten als die Konkurrenz. Im Gegenzug gibt es aber auch keinen Vorsteuerabzug, d. h., die Umsatzsteuer, die sie selbst für eingekaufte Waren und Dienstleistungen zahlen, bekommen sie nicht vom Finanzamt erstattet. Kleinunternehmer können ihre Umsätze jedoch freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen, um einen Vorsteuerabzug zu erhalten. Kleinunternehmer können Kleingewerbetreibende, aber auch Freiberufler und Land- und Forstwirte sein. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen wird.
Freiberufler und ähnliche Selbstständige
Keine Gewerbetreibenden sind Freiberufler und ähnliche Selbstständige. Freiberufler sind Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben wie etwa selbstständige Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare und Journalisten.
Unter ähnlichen Selbstständigen versteht man Selbstständige, die Dienstleistungen höherer Art anbieten, für die besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind. Darunter können z. B. Softwareprogrammierer und Unternehmensberater fallen.
Auch Land- und Forstwirte sind keine Gewerbetreibenden. Selbstständige, die keine Gewerbetreibenden sind, müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind auch nicht Mitglied in der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Teilweise haben sie aber eigene Kammern (z. B. Anwaltskammer, Architektenkammer).
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Rechtstipps zu "Selbstständig" | Seite 50
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28.09.2021 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen …“ Weiterlesen
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06.09.2019 Rechtsanwalt Claude Dawood„… einer Erstberatung beraten. Der selbstständige Mandant wurde bei der Arbeit angegriffen, niedergeschlagen und ausgeraubt. Der Vorfall ereignete sich ca. vor einem Jahr. Die körperlichen Auswirkungen …“ Weiterlesen
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04.09.2019 Rechtsanwältin Simone Tiesies„… unterliegen. Honorarärzte üben keine selbstständige Tätigkeit aus. Honorarärzte sind Fachärzte, die zeitlich befristet und auf Honorarbasis tätig werden. Das Bundessozialgericht führt …“ Weiterlesen
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04.09.2019 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Dieser ist auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Eine selbstständige Reaktion auf Abmahnungen birgt Gefahren. Oftmals …“ Weiterlesen
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03.09.2019 Rechtsanwalt Martin Klein„… besteht, welche Vergütung dem Heimarbeiter zusteht. Über einen solchen Fall hatte nunmehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden. Kläger war ein in Heimarbeit beschäftigter selbstständiger …“ Weiterlesen
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10.03.2023 Rechtsanwalt Thomas Schmit„… , dass die Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, also staatlich gefördert wird. Gerade selbstständig Erwerbstätigen wurde diese Art der Altersvorsorge häufig von Versicherungsvermittlern und Versicherern empfohlen …“ Weiterlesen
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03.09.2019 Rechtsanwalt Andreas Klinger„… Stundensätze sprechen für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung. Nach der Entscheidung des BSG vom 31.03.2017 – B 12 R 7/15 R – spreche ein Entgelt erst dann für eine selbstständige Tätigkeit …“ Weiterlesen
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01.12.2022 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„Wenn der wohlverdiente Ruhestand ruft, stehen Selbstständige und Unternehmer irgendwann vor der Entscheidung, was mit ihrem Lebenswerk geschehen soll. Gerade wenn es keine Erben gibt …“ Weiterlesen
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02.09.2019 Rechtsanwalt Alexander Seltmann„Die Entscheidung: Das Sächsische LSG hat mit Urteil vom 08.11.2018 (Az. L 9 KR 263/15 ) entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Alleingesellschafter der GmbH ist, selbstständig …“ Weiterlesen
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27.08.2019 Rechtsanwalt Mathias Drewelow LL.M.„… . In dem konkreten Fall jedoch konnte der BGH einen solchen Sittenverstoß nicht erkennen. Denn bei Abschluss des Ehevertrages erzielten beide Ehegatten als Selbstständige ausreichende Einkünfte, die es ihnen …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Johannes Schaack, anwalt.de-Redaktion„… . Zudem entfällt die Anrechnung der Arbeitsentgelte, Einkünfte aus einer Selbstständigkeit und Erwerbsersatzeinkommen und auf die Mindestleistungen für Reservisten. Ferner gibt es ab September …“ Weiterlesen
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26.08.2019 Rechtsanwalt Markus Rassi Warai„… ist die Annahme einer solchen Eigenleistung und inhaltlichen Auseinandersetzung oftmals zweifelhaft, da in der Regel lediglich eine Reaktion auf ein fremdes Video erfolgt. Ein selbstständiges neues …“ Weiterlesen
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26.08.2019 Rechtsanwältin Hülya Senol„Risikoreiche Entscheidungen gehören zum Alltagsgeschäft von Selbstständigen und Freiberuflern. Deshalb werden sie häufig akribisch geplant, Vor- und Nachteile werden abgewogen und Risiken …“ Weiterlesen
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26.08.2019 Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller„Wohnen und selbstständiges Arbeiten in den USA / Steuerpflicht in Deutschland? Bei einem Wohnsitz in Deutschland ist man nach nationalen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt …“ Weiterlesen
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22.08.2019 Rechtsanwalt Abel Gomez Tomiczek„… : Bei selbstständiger Tätigkeit: die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt. In einem Angestelltenverhältnis: Drei (3) aktuelle Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen des Arbeitgebers, zusammen …“ Weiterlesen
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21.08.2019 Rechtsanwalt Markus Jansen„… zählen, wenn sie die wesentlichen Punkte erfüllen. Das sah der BFH bei Rentenberatern offenbar nicht als gegeben an. Auch erzielen sie demnach keine Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit gemäß …“ Weiterlesen
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20.08.2019 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… . Soweit das Jahresgehalt ein Brutto von 63.966 Euro nicht übersteigt, ist eine Einkommenssenkung durch Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge möglich. Optionen für Selbstständige Wird eine nichtselbstständige …“ Weiterlesen
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02.10.2019 Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lajtkep„… die Pflegekräfte einen erhöhten Stundenlohn im Vergleich zu dem angestellten Personal, mussten dafür ein Gewerbe anmelden und Steuern selbstständig abführen. Obwohl die freiberuflichen Pflegekräfte einen höheren …“ Weiterlesen
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17.08.2019 Rechtsanwalt Claude Dawood„… der prägenden Einzeltätigkeiten gelten für alle Berufszweige, also auch für Selbstständige. Versicherungsvermittler – prägende Tätigkeit Pkw fahren Ein weiteres Beispiel hierfür ist ein Selbstständiger Inhaber …“ Weiterlesen
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29.10.2019 Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck„… bei Verbraucherkrediten oder privaten Leasingverträgen möglich, die über den Autohändler vermittelt wurden. Wurde das Fahrzeug hingegen überwiegend für eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit erworben …“ Weiterlesen
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16.08.2019 Rechtsanwalt Fabian Kierdorf„… Reparaturkosten ersetzt verlangen. Aber auch wenn die Werkstatt selbstständig Leistungen vornimmt, die so nicht im Gutachten stehen, muss die Versicherung dies zahlen. Sie als Laie haben keinen Einfluss …“ Weiterlesen
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11.05.2023 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… verständlicherweise nervös und wollen selbstständig und schnell handeln. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Vorschnelle, unbedachte Aussagen vor den Ermittlungsbeamten können zu vermeidbaren Schwierigkeiten …“ Weiterlesen
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12.08.2019 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… verständlicherweise nervös und wollen selbstständig und schnell handeln. Allerdings sollten Sie in diesem Fall nicht der Aufforderung der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nachgehen. Vielmehr …“ Weiterlesen
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12.08.2019 Rechtsanwalt Thorsten Brenner„… in Elternzeit beim bisherigen Arbeitgeber kann nach § 15 Abs. 4 Satz 4 f. BEEG auch eine selbstständige Tätigkeit im zulässigen Rahmen oder bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden. Dies Bedarf …“ Weiterlesen