Selbstständige und erleichterter Zugang zur Grundsicherung durch Corona?
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Die Bundesregierung hat unter anderem beschlossen: „Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.“
In den TV-Interviews der handelnden Personen wird schlicht behauptet: „Wir haben alles auf den Weg gebracht!“
Leider haben die Jobcenter und Grundsicherungsämter bereits in der Vergangenheit unter „normalen“ Umständen gezeigt, dass die notwendige zügige Bearbeitung zur Sicherung der Existenz und die tatsächliche Auszahlung der Leistungen nicht in vielen Fällen gewährleistet wird. Es steht zu befürchten, dass sich die Bearbeitung der existenzsichernden Anträge aktuell auf mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate, verlängern wird, insbesondere auch vor dem Hintergrund, als dass die Mitarbeiter zurzeit im Homeoffice „effektivst“ arbeiten.
Darüber hinaus sind die rechtlichen Fragen zur Einkommensberechnung und der nachgelagerten Vermögensprüfung nicht konkretisiert.
Dabei können im Zweifel nur noch die Sozialgerichte helfen.
Für die Praxis wird die Berücksichtigung der prozessualen Darlegungs- und Beweislast – auch unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes – entscheidend sein, um die Behörden überhaupt zu einem möglichst raschen Handeln zwingen zu können. Bereits die Anträge sollten deshalb optimal vorbereitet sein.
Gerne unterstütze ich Sie im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten!
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