SENEC Speicher: Erneuter Eingriff in Kapazität und Be-/Entladeleistung

  • 2 Minuten Lesezeit

● Senec beschränkt ab dem 19.03.2023 den Betrieb der SENEC Home-Stromspeicher.

● Hintergrund war der Brand eines Speichers in einem Wohnhauskeller

● von Buttlar Rechtsanwälte betreut bereits eine dreistellige Anzahl an Mandanten im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich!

Nach mehreren Bränden von Heimspeichern der SENEC.Home-Reihe hatte der Hersteller bereits Anfang März 2022 über 60.000 Heimspeicher zwangsabgeschaltet. SENEC stattete daraufhin die Speicher mit einer sogenannten „SmartGuard“ Technologie aus, die fortan die Speicher abschaltet, bevor es zu einer ernsthaften Brandgefahr kommen kann. Unklar zum jetzigen Zeitpunkt ist, ob bei dem aktuellen Vorfall die „SmartGuard“ Technologie den Brand hätte verhindern können/müssen oder externe Faktoren für den Brand verantwortlich sind.

Nichtsdestotrotz hat Senec knapp ein Jahr nach der Fernabschaltung aller Speicher erneut in die Eigentums- und Besitzrechte einiger Kunden eingegriffen. Derzeit wird die Kapazität der Speicher mit einer bestimmten Modulgeneration auf etwa die Hälfte reduziert und die Be- und Entladeleistung des Systems beschränkt. Laut Senec werden die Kunden weiterhin über den Betriebsmodus des Systems über die App informiert. Hinsichtlich einer erneuten Kulanzzahlung für die Beeinträchtigungen soll „ähnlich“ agiert werden, wie bei der Abschaltung im Jahr 2022.

Die Konsequenzen


Insgesamt bleibt abzuwarten, wie Senec auf den Vorfall weiter reagiert und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten. Die Website des Herstellers wird deshalb laufend über die neuen Erkenntnisse des Vorfalls aktualisiert.

Dem Kunden steht gegenüber dem Hersteller eine durch Garantievertrag zugesicherte Speicherkapazität zu. Durch die reduzierte Kapazität der betroffenen Speicher wird dieses vertraglich zugesicherte Recht verletzt. Zudem ist seit der ersten Fernabschaltung von Senec besonders fraglich, auf welcher Rechtsgrundlage die Eingriffe von außen erfolgen dürfen. Hier stehen deliktische Schadensersatzansprüche sowie nach Ausgleichsansprüche nach § 228 S.2 BGB im Raum. Zudem wird bereits gerichtlich überprüft, ob den Kunden Gewährleistungsansprüche gegenüber den Fachpartnern auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag zustehen.


Wie wir helfen können?

Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte setzt die Rechte vieler geschädigter Senec-Kunden deutschlandweit seit Mitte 2022 durch. In den meisten Fällen können wir für unsere Mandanten außergerichtliche Lösungen erreichen. Wo dies nicht möglich ist, setzen wir die Rechte unserer Mandanten gerichtlich durch. Ein erstes rechtskräftiges (Versäumnis-) Urteil auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kapazität gegenüber Senec konnten wir bereits erwirken.

Falls auch Sie betroffen sind, handeln Sie jetzt und setzen Sie sich mit uns über das Kontaktformular zur Vereinbarung einer kostenlose Erstberatung mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte in Verbindung. Wenn Sie rechtschutzversichert sind werden wir für Sie kostenfrei eine Deckungsschutzanfrage stellen.


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Foto(s): von Buttlar Rechtsawälte


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