Sievers & Kollegen und die Frohen Weihnachten

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Weihnachten ist lange her. Im letzten Jahr hat eine Geschäftsfrau in der Vorweihnachtszeit das getan, was eigentlich alle machen: Sie hat ihren Kunden „Frohe Weihnachten“ gewünscht. Dazu hat sie ein Bild heruntergeladen, „Frohe Weihnachten“ eingefügt und das Bild auf ihrer Facebook-Seite gepostet. Dann kam, was kommen musste: Die Kanzlei Sievers & Kollegen schickte eine Abmahnung.

Was behauptet die Sievers Bild-Abmahnung ?

Sievers & Kollegen vertreten eine Künstlerin, die das Bild angefertigt haben soll. In der Sievers Bild-Abmahnung wird der Geschäftsfrau nun vorgeworfen, sie habe das Bild bearbeitet und öffentlich zugänglich gemacht. Das sei ohne die Erlaubnis der Künstlerin geschehen. Öffentlich zugänglich gemacht bedeutet, dass es jeder Internet-Nutzer jederzeit über die Seite der Geschäftsfrau abrufen konnte, dass sie es also im Internet gepostet hatte.

Was verlangt die Sievers Bild-Abmahnung

Jede Abmahnung fordert zur Unterlassung auf, sonst ist es keine Abmahnung. So auch die Sievers Bild-Abmahnung: Sie verlangt von der Geschäftsfrau, das Bild der Künstlerin in der bearbeiteten Form nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, es also z. B. nicht mehr auf Facebook zu posten. Dazu soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Soll ich die Sievers-Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nach unserer Überzeugung geht die Unterlassungserklärung, die der Sievers Bild-Abmahnung beiliegt, weit über das hinaus, was Sievers verlangen kann. Deshalb sollten Sie eine Unterlassungserklärung nur abgeben, nachdem Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten wurden.

Warum verlangt die Sievers Bild-Abmahnung kein Geld?

Wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, bestehen grundsätzlich auch Schadensersatzansprüche. Die Sievers Bild-Abmahnung fordert zwar auf, diese Ansprüche anzuerkennen, sie sagt aber noch nicht, wie hoch sie sind. Das hängt damit zusammen, dass im Bereich der Bildernutzung der Schadensersatz von der Dauer der Nutzung abhängt: Je länger ein Bild genutzt wird, desto höher ist die Lizenz dafür. Weil der Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie und oft nach den sog. MFM-Tabellen berechnet wird, steigt dann auch der Schadensersatzanspruch. Lizenzanalogie bedeutet, dass als Schadensersatz das Verlangt werden kann, was die Beteiligten als Lizenz für die Nutzung vereinbart hätten.

Auskunftsanspruch

In der Sievers Bild-Abmahnung wird nur behauptet, dass ein Bild auf Facebook rechtswidrig genutzt wurde. Sievers ist nicht bekannt, wie lange es genutzt wurde und ob das Bild auch anderweitig genutzt wurde. Deshalb fordert die Sievers Bild-Abmahnung zur Auskunft auf. Erst wenn Nutzungsart und -dauer feststehen, kann der Schadensersatz auch berechnet werden.

Wenn eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, besteht auch ein Auskunftsanspruch.

Was soll ich tun?

  • Nehmen Sie die Sievers Bild-Abmahnung ernst
  • Reagieren Sie schnell, aber besonnen.
  • Geben Sie nicht in Panik die Sievers-Unterlassungserklärung ab.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt helfen, der die Forderungen aus der Sievers Bild-Abmahnung prüft. 
  • Wenn Zahlungsforderungen erhoben werden, lassen sich durch Verhandlungen reduzieren.

Sievers Bild-Abmahnung – kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Sievers Bild-Abmahnung oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei können den Nutzern Wege sowie Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unterstützt:

  • seit nunmehr 15 Jahren aktiv
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren
  • weiß stark zu verhandeln
  • ist transparent und berechnet fair

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Nutzer. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Sie in den Kampf gehen und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Hier gibt es neben weiteren Tipps auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Adobe Stock

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