Sky Deutschland Abmahnung/ Vergleichsangebot oder Mahnbescheid wg Fußballspiel Übertragung z.B. nach Kontrollbesuch in Gaststätte – Kanzlei JBB – Jaschinski Biere Brexl

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Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-nicht-anerkannt-sky-abovertrag-jetzt-wirksam-kuendigen-mahnung-abwehren-wir-helfen_164828.html

Probleme gibt es teilweise bei der wirksamen Kündigung eines Abovertrags oder aber bei einer (gewerblichen) Nutzung von Sky beispielsweise in Gaststätten (Fußballübertragung für Gäste) ohne ausreichende Lizenz. 


Zum Hintergrund

Sky Deutschland betreibt ein Pay TV Angebot und strahlt insbesondere Fußballspiele / Sportübertragungen aus. Zudem werden eigene Serien, wie Babylon Berlin, das Boot etc. über den Sender ausgestrahlt.

Der Sender bietet verschiedene Abo-Modelle zu unterschiedlichen Preisen an (z.B. 12 Monate privat Nutzung für 16,90 Euro pro Monat).  Für den gewerblichen Bereich (Restaurants, Hotels etc.) gibt es ebenfalls verschiedene Preispakete. Hier variieren die Preise auch je nach Größe des Gewerbes (qm). 

Sky lässt regelmäßig Test-Besuche in Hotels/Restaurants/Bars vornehmen, um zu prüfen, ob eine unlizenzierte Übertragung des Programms stattfindet. 

Dazu werden oftmals Undercover Besucher in die Läden geschickt. 

Es können dann Abmahnungen folgen, in denen dem Adressaten vorgeworfen wird, dass z.B. ein Fußballspiel in einer Gaststätte öffentlich wiedergegeben wurde (Fox Sports 4), ohne die entsprechenden Nutzungsrechte zu haben. 

Sky Deutschland mandatiert dazu oftmals die Kanzlei JBB Rechtsanwälte.

Neben Unterlassungsansprüchen werden in der Abmahnung Zahlungsansprüche wie Lizenzschaden, Ermittlungskosten und Abmahnkosten mit mehreren tausend Euro beziffert. Oftmals wird auch ein „Vergleichsangebot“ unterbreitet. Dazu soll man oftmals ein Sky-Abo abschließen.

Geht man auf die Abmahnung/das Vergleichsangebot nicht ein, können Mahnbescheide drohen. 

Hier sollte schnell gehandelt werden, da sonst die Beantragung und der Erlass eines Vollstreckungsbescheids drohen. Aus diesem Titel könnte sodann gegen Sie vollstreckt werden (z.B. Kontopfändung, Sachpfändung etc.).


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Es ist zu untersuchen, ob der Vorwurf zutrifft. Auch das Vergleichsangebot sollte juristisch genau bewertet werden. 

Die geltend gemachten Gebühren und der Schadensersatz sollten gleichwohl einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden und können mit einer juristischen Argumentation oftmals reduziert werden.

Bei einem Mahnbescheid gilt es schnell zu handeln. Hier sollte binnen Frist geprüft werden, ob Einspruch einzulegen ist.

Gerne nehmen wir auch eine rechtswirksame Kündigung eines bestehenden Abovertrags für Sie vor und stehen Ihnen bei Problemen mit Ihrem Abovertrag zur Seite.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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