Sorgerecht nach Trennung: Verschiedene Möglichkeiten

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Im Falle einer Trennung sind die verschiedensten finanziellen, aber auch emotionalen Aspekte zu berücksichtigen. Für die meisten wohl ganz oben auf der Prioritätenliste stehen dabei die gemeinsamen Kinder. Insbesondere stellt sich in dieser Situation die Frage nach dem Sorgerecht.

Sorgerecht: Das gehört dazu

Das Sorgerecht, oder eigentlich die elterliche Sorge, liegt bei den Eltern eines Kindes gemeinsam. Als Mutter gilt vor dem Gesetz die Frau, die das Kind geboren hat. Als gesetzlicher Vater gilt der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder der die Vaterschaft anerkannt hat. Mit der Volljährigkeit des Kindes endet das Sorgerecht, das aufgeteilt ist in Personensorge (Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes), Vermögenssorge (Verwaltung und Inbesitznahme des Vermögens des Kindes) und Vertretungsmacht (gesetzliche Vertretung).

Die Regel: Das gemeinsame Sorgerecht

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, behalten in der Regel beide Elternteile weiterhin das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Das heißt, dass automatisch das gemeinsame Sorgerecht fortbesteht, sofern nichts Anderes beantragt wird. Gleichzeitig bedeutet es, dass wichtige Entscheidungen weiterhin gemeinschaftlich von beiden Elternteilen getroffen werden müssen. Dazu gehören z. B. die Wahl der Schule oder Regelungen zum Aufenthalt des Kindes. Für alltägliche Entscheidungen ist eine solch umständliche Absprache nicht nötig: Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend wohnt, darf über solche Aspekte auch alleine entscheiden, z. B. über Themen wie Taschengeld, Klamotten, Hausaufgaben oder Fernsehzeiten. Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet den sog. Betreuungsunterhalt, der andere Elternteil schuldet dann Barunterhalt (nach der Düsseldorfer Tabelle).

Auf Antrag: Das alleinige Sorgerecht

Möchte ein Elternteil nach der Trennung das alleinige Sorgerecht haben, so muss er oder sie es beim zuständigen Familiengericht beantragen. Stimmt der andere Elternteil zu, wird das Gericht in der Regel auch zustimmen. Der sorgeberechtigte Elternteil leistet in dem Fall Unterhalt durch die Betreuung des Kindes (Betreuungsunterhalt), während der andere Unterhaltszahlungen leisten muss (Barunterhalt). Dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil steht außerdem ein Umgangsrecht zu.

Streiten sich beide Elternteile hingegen um das alleinige Sorgerecht, trifft das Gericht eine Entscheidung, die dem Kindeswohl am besten entspricht. Voraussetzung dafür, wem das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, sind insbesondere die Faktoren Kontinuität (ausgeglichene, stabile Erziehung), Förderung (Grundlage für Bildung) und soziale Bindung (Umfeld des Kindes). Kinder ab 14 Jahren müssen immer zu ihren Wünschen befragt werden, jüngere Kinder werden in der Regel auch angehört (teilweise auch abhängig von der geistigen Reife). Das alleinige Sorgerecht kann einem Elternteil z. B. auch dann zugesprochen werden, wenn es dem anderen aus bestimmten Gründen entzogen wurde (bspw. grobe Erziehungsfehler, Misshandlung des Kindes, Gesundheitsgefährdung, Vernachlässigung, ein gefährliches Umfeld oder die Veruntreuung des Kindesvermögens).

Beliebte Alternative: Das Wechselmodell

Eine Möglichkeit der Betreuung stellt auch das sog. Wechselmodell dar. Das Wechselmodell wird auch Paritätsmodell, Pendelmodell oder Doppelresidenzmodell genannt. Es ist keine eigenständige Form des Sorgerechts, sondern vielmehr eine Form der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Kind wohnt in diesem Fall zeitlich gleichwertig bei beiden Elternteilen, wobei die Länge der Wechselintervalle variieren kann. Voraussetzung für ein funktionierendes Wechselmodell ist, dass die Eltern, ohne zu streiten, kommunizieren können und den jeweils anderen und seine Beziehung zum Kind unterstützen. Immer im Vordergrund steht das Kindeswohl.

Das Kindeswohl sollte im Übrigen bei allen Sorgerechtsangelegenheiten im Vordergrund stehen, da es ausschließlich um die Interessen des Kindes geht und die Frage, was für das Kind am besten ist!


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