Soziale Absicherung für Minijobber

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Die Lohngrenze für geringfügig Beschäftigte ist zu Jahresbeginn von EUR 400,00 auf EUR 450,00 gestiegen. Die Grenze für die Gleitzone bei Midijobbern hat sich von EUR 800,00 auf EUR 850,00 erhöht. Die sog. Minijob-Verhältnisse sind nun auch grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Geringfügig Beschäftigte können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern. Sie erhalten Anspruch auf Reha-Leistungen und auf Erwerbsminderungsrenten.


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