Anzeige wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld im In- und Ausland: Was tun?

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Anzeige wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld im In- und Ausland
Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

Steuerhinterziehung bei Kindergeld im In- und Ausland. Über Ursachen, Strafen und was Beschuldigte tun können.

Kindergeld existiert in Deutschland zur sozialen Absicherung der Kinder. Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass Eltern von den Behörden verdächtigt werden, das Geld zu Unrecht beantragt oder bezogen zu haben. In diesem Fall geht es meistens um die mögliche Verwirklichung des Straftatbestands der Steuerhinterziehung.

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld sind oft nicht einfach nachzuvollziehen und haben sich in den letzten Jahren häufig geändert. Daher ist es nicht selten der Fall, dass sich Eltern völlig überraschend einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. Wenn Sie von dieser Problematik betroffen sind, wird Ihnen der Artikel garantiert weiterhelfen.

Für weitere Informationen verweise ich auf meinen Rechtsblog: Steuerhinterziehung beim Kindergeld

Das Wichtigste kurz und knapp. 

Sie erfahren:

  • Welche Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt sein müssen,
  • wie der Vorwurf der Steuerhinterziehung überhaupt entsteht,
  • was die häufigste Ursache für Steuerhinterziehung bei Kindergeld ist,
  • was es mit Steuerhinterziehung im Ausland auf sich hat,
  • mit welchen Strafen und Rückforderungen zu rechnen ist,
  • wie Sie sich juristisch wehren und wie ein Anwalt helfen kann
  • und wann Sie einen Anwalt einschalten sollten.

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Wer hat Anspruch auf Kindergeld? 

Grundsätzlich haben nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) nicht die Kinder selbst einen Anspruch auf Kindergeld, vielmehr erhalten die Anspruchsberechtigten die Zahlung „für ihre Kinder“. Damit gehört das Kindergeld zum Einkommen der Eltern. Als Kinder gelten:

  • leibliche Kinder und Pflegekinder    

  • im Haushalt aufgenommene Kinder des Lebenspartners  

  • im Haushalt aufgenommene Enkelkinder    

  • „Kinder“ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr in Ausbildung

Der Anspruch steht immer nur einem Elternteil zu und darf nicht mit anderen ähnlichen Ansprüchen für das gleiche Kind kollidieren. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich nur, wer in Deutschland „unbeschränkt steuerpflichtig“ ist. „Unbeschränkt steuerpflichtig“ ist derjenige, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland hat.


Wie kommt eine Steuerhinterziehung bei dem Bezug von Kindergeld zustande?

Bezieht jemand Kindergeld, ohne einen Anspruch darauf geltend machen zu können, macht er sich der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung (AO) strafbar. Juristisch ausgedrückt macht sich strafbar, wer die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.

An dieser Stelle gibt es verschiedene Szenarien, die zu einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führen können.


Häufigste Ursache von Steuerhinterziehung im Kontext „Kindergeld“: Wohnsitzwechsel 

Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2018 sind geänderte Meldedaten im Zuge eines Wohnsitzwechsels die häufigste Ursache eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung mit dem Bezug „Kindergeld“.

Der Kindergeldbezieher ist gesetzlich dazu verpflichtet, die für das Kindergeld zuständige Familienkasse über eine Um- oder Abmeldung des Kindes zu informieren. Lediglich eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht.

Wenn bspw. die Mutter das Kindergeld bezieht, aber der Vater mit dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung verzieht, entfällt die Anspruchsgrundlage für die Mutter ab diesem Moment.

Im Zuge dieser Gesetzesänderung werden die geänderten Meldedaten nun automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach § 69 EstG an die Familienkasse übermittelt. Das Tückische daran ist, dass in diesem Fall die Familienkasse erkennt, dass der Wohnsitzwechsel des Kindes nicht an sie gemeldet wurde. Die Folge: Es kann zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kommen.


Steuerhinterziehung bei Kindergeld im Ausland

Besonders häufig kommt es vor, dass Kindergeldbezieher mit Ihrem Kind ins Ausland ziehen. In diesem Fall erlischt für die Eltern die Anspruchsgrundlage auf Kindergeld, da sie in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sind.

Wer also ins Ausland umzieht, muss dies unbedingt der Familienkasse mitteilen. Hier kann eine Strafbarkeit bereits durch ein Unterlassen begründet werden, so dass eine aktive Täuschung nicht einmal erforderlich ist.


Strafen und drohende Rückforderungsansprüche

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bei Kindergeld ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Für das Strafmaß entscheidend, ist die Höhe des jährlich hinterzogenen Betrags. Dieser liegt derzeit für das 1. Kind bei 2.448 Euro (Stand August 2020).

Welche Strafen in Frage kommen:    

  • Eine Geldstrafe, wenn der hinterzogene Betrag unter 100.000 Euro liegt  

  • und eine Freiheitsstrafe, wenn der hinterzogene Betrag über 100.000 Euro liegt.

Außerdem wird die Familienkasse den hinterzogenen Betrag vom Beschuldigten zurückfordern. Entscheidend für die Höhe der Rückforderungsansprüche ist der Zeitpunkt, an dem die Familienkasse nicht über Änderungen für die Kindergeldbezugsberechtigung informiert wurde. Die Rückforderungsansprüche können für einen Zeitraum von maximal zehn Jahre eingefordert werden.

Besonders problematisch ist der Umstand, dass die Rückzahlung des Kindergeldes in der Regel nicht als Ratenzahlung, sondern als ganzer Betrag erfolgen muss. Lediglich in Einzelfällen kommt nach einer Verhandlung dennoch eine ausgehandelte Ratenzahlung in Betracht.


Wie wehren Sie sich juristisch bei Steuerhinterziehung wegen Kindergeld?

Sofern Sie noch keine Kenntnis über ein Ermittlungsverfahren erlangt haben, besteht die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen.

Aber auch im Falle eines bereits offenkundig laufenden Ermittlungsverfahrens gibt es juristische Kniffe, um bestmögliche Schadensbegrenzung zu betreiben.

In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren. Die meisten Anwälte bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an, bei der Sie einen ersten guten Überblick über Ihren Fall erhalten.

Wenn Sie sich eine Ersteinschätzung einholen wollen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich bin für Mandanten im In- und Ausland in genau solchen Fällen tätig und auf das Steuerstrafrecht spezialisiert.


Wie hilft ein guter Anwalt?

Ein guter Anwalt wird zuerst Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe gegen Sie genau prüfen. Anschließend wird er auf der Basis dieser Informationen mit Ihnen zusammen die weitere Vorgehensweise besprechen. Möglicherweise gelingt es dem Anwalt bereits zu diesem Zeitpunkt, das Verfahren außergerichtlich zu beenden, so dass Ihnen kein anstrengender, öffentlicher Prozess droht.

Sollte Ihr Fall doch vor Gericht gehen, gibt es für einen guten Verteidiger zahlreiche Möglichkeiten, zumindest die Einstellung des Verfahrens nach den § § 153, 153a StPO zu erwirken. Denn wird dem Angeklagten vorgeworfen, staatliche Sozialleistungen betrügerisch erlangt bzw. erhebliche steuerliche Angaben verschwiegen zu haben, muss das Gericht in seinen Entscheidungsgründen darlegen, dass nach den sozialrechtlichen Bestimmungen tatsächlich kein Anspruch bestand.

Ein erfahrener Anwalt wird sich diesbezüglich nicht mit einer bloßen Wiedergabe des behördlichen Akteninhalts begnügen, sondern eine ordnungsgemäße Durchführung der sozialrechtlichen Anspruchsprüfung nach Grund und Höhe durch das Gericht fordern. Sieht sich das Gericht der Gefahr ausgesetzt, eine solche Anspruchsprüfung tatsächlich vornehmen zu müssen, fällt die Diskussion über eine Einstellung des Verfahrens erheblich leichter.


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Gerne gebe ich Ihnen eine zügige, kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Nachdem Sie einen ersten Überblick über das Ermittlungsverfahren gegen Sie von mir bekommen haben, kann das weitere Vorgehen besprochen werden.


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