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Sozialrecht – Psychotherapeuten in Ausbildung (PIA) sind regelmäßig abhängig beschäftigt

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Psychotherapeuten in Ausbildung (PIA) stellten in der Vergangenheit sozialrechtlich eine Herausforderung dar. Zunächst hatten die GKV-Spitzenverbände mit dem 10./11.04.2002 festgehalten, dass die praktische Ausbildung mit Krankenbehandlungen kein Beschäftigungsverhältnis begründen würde. Nunmehr wird ab den Verlautbarungen vom 20.04.2016 zwischen den einzelnen praktischen Phasen unterschieden. Während die Ausbildung nach §4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) weiterhin nicht zu einem Beschäftigungsverhältnis führt, ist die Ausbildung nach §2 PsychTh-APrV nunmehr der Beschäftigung unterworfen. Nach den GKV-Spitzenverbänden gilt dies auch dann, wenn gar keine Vergütung gezahlt wird. 

Das Landessozialgericht Hessen (LSG) hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18.05.2017, –Az. L 8 KR 199/15 – zu der Frage des sozialrechtlichen Status von Psychotherapeuten in Ausbildung (PIA)als freier Mitarbeiter Stellung bezogen:

„(…) Die Feststellungen der Beklagten in den angefochtenen Bescheiden sind zutreffend. Die Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) für den Kläger als Praxisassistentin und Psychotherapeutin in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2014 unterliegt als abhängiges Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung (…)“

Ergänzungen des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

Mit den neuen Einschätzungen der GKV-Spitzenverbände und dem Urteil des LSG dürfte in der Praxis die erste Phase der praktischen Ausbildung zum Psychotherapeuten nach §2 PsychTh-APrV kaum noch auf als freie Mitarbeit gestaltet werden können. Es sollten alle neuen Verträge daher als Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis gestaltet werden, um Nachforderungen von Sozialbeiträgen zu vermeiden. Alle laufenden Verträge sollte durch ein Statusfeststellungsverfahren überprüft werden.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. 

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit! 


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