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Sozialrechtlicher Status eines freien Mitarbeiters – Fitnesstrainers

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Streitige Entscheidungen zur Frage des sozialrechtlichen Status eines freien Mitarbeiters sind vielfältig zu finden. Dabei ist es für einen Laien sehr schwer zu erkennen, auf welche Gesichtspunkte es in dem konkreten Fall ankommt. Es hat sich in den letzten Jahren eine sehr differenzierte Rechtsprechung herausgebildet, die auch nach Art der Tätigkeit unterscheidet. Hier gilt es, die sozialrechtlichen Besonderheiten der jeweiligen Branche zu kennen und gegenüber der Deutschen Rentenversicherung auch geltend zu machen.

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (LSG) hat mit Beschluss vom 02.05.2019 – L 5 BA 37/19 B ER – entschieden:

„(…) Hier ist die Antragsgegnerin zutreffend von jedenfalls bedingtem Vorsatz ausgegangen. Für einen Vorsatz bei der Antragstellerin spricht zunächst der Umstand, dass seitens der Antragsgegnerin bei der letzten Betriebsprüfung im Jahre 2011 auf mögliche Beschäftigungsverhältnisse zwar Statusfeststellungsverfahren eingeleitet, diese jedoch nach Beginn der Befragung durch die Antragstellerin wieder zurückgenommen wurden. (…)“

Hinweis des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

Der Fall zeigt deutlich auf, welche Gefahren bestehen, wenn Fragestellungen einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung keiner Lösung zugeführt werden. Der wesentliche Fehler des Fitnessstudios war es, die offene Frage des sozialrechtlichen Status der freien Mitarbeiter nicht konsequent aufgegriffen zu haben.

Die nachfolgende Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung hatte dann eine Nachforderung von ca. 170.000 € zur Folge und stellte Vorsatz fest. Nach dem Tatbestand der Entscheidung des LSG war der Vorsatz offensichtlich und das eingeleitete Eilverfahren ohne Erfolgsaussicht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialbeiträgen nach §266a StGB nachfolgt. Dies hätte in der Endkonsequenz zur Folge, dass die Geschäftsführer persönlich für den Schaden haften.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.

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