Sozialversicherung in Spanien: Vergünstigungen für Unternehmer in der Krise

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Kurzarbeit in Spanien: Erleichterung fuer den mittelstaendischen Unternehmer, sei es als Einzelunternehmer oder auch in Form der spanischen Kapitalgesellschaft (SL), der durch den Alarmzustand nicht seinen Betrieb eroeffnen kann.

Dies betrifft das gesamte Hotelgewerbe in ganz Spanien, auch in Mallorca und Teneriffa, Gran Canaria.

Ebenso ist die Eroeffnung von Restaurants, Einzelhandel und Autovermietungen untersagt

Sie haben ein Unternehmen in Spanien als Restaurant, Eiscafe oder Bar mit 5 Angestellten und sind von dem ausgerufenen Alarmzustand in Spanien betroffen.

Sie haben die Möglichkeiten, die Mitarbeiter von der Arbeitspflicht zu befreien, eine sogenannte ERTE zu vereinbaren.

1. Fallvariante

Der Arbeitsvertrag wird ausgesetzt: Vorher: 2000 Euro Arbeitslohn brutto pro Arbeitnehmer und 628 Euro Abgaben an die spanische Sozialversicherung. 

Der spanische Unternehmer kann den Arbeitsvertrag und die Lohnzahlung komplett aussetzen und muss keine Sozialabgaben zahlen.

2. Fallvariante

Oder aber der Arbeitsvertrag und die Arbeitsstunden werden nur reduziert, bspw. auf 1000 Euro Bruttolohn mit 314 Euro Sozialversicherungsabgabe.

Dann bekommt der Unternehmer von der Sozialversicherung eine Unterstützung, sodass 100 % der Sozialversicherungsabgaben freigestellt sind.

3. Fallvariante

Es handelt sich um ein Unternehmen der Autovermietung mit mehr als 50 Arbeitnehmern, dann ist die Vergünstigung in den Sozialversicherungsbeiträgen nicht 100 %, sondern nur 75 %.

Beachten Sie weitere Informationen auf unseren Webseiten zur Arbeitslosenhilfe von autónomos und verbilligten Darlehen vom spanischen Staat.



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