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Sparbuch: Stichtag 28. Februar!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Sparfüchse haben sich sicher bereits den 28. Februar rot auf ihrem Jahreskalender markiert. Schließlich können sie sich bis zu diesem Stichtag die Zinsen aus dem Vorjahr auszahlen lassen, ohne dass sog. Vorschusszinsen anfallen. Einige Banken und Kreditinstitute verzichten kulanterweise auf Vorschusszinsen, insbesondere wenn man das Geld wieder in ein Finanzprodukt aus ihrem Hause investiert. Doch das ist eher die Ausnahme.

Vom Sparbuch mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kann man innerhalb eines Monats 2000 Euro abheben. Braucht man eine höhere Summe, so hat man zwei Möglichkeiten. Entweder man kündigt das Sparbuch und erhält dann nach drei Monaten die Spareinlage ausbezahlt. Oder man lässt sich das Geld auszahlen unter Abzug der jeweiligen Vorschusszinsen, die für den Auszahlungsbetrag über der 2000-Euro-Grenze veranschlagt werden.

Vorschusszinsen werdden berechnet, wenn der Betrag aus einer Sparanlage vorzeitig an den Kunden ausgezahlt wird. Im Normalfall beträgt der Vorschusszinssatz ein Viertel des aktuellen Zinssatzes, die Höhe hängt aber von dem vereinbarten Rechenmodell des jeweiligen Kreditinstituts ab. Vorschusszinsen werden dann jeweils bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme für die Zinsen aus dem letzten Jahr. Man kann sich die Zinsen aus dem Jahr 2010 auch über 2000 Euro bis Ende Februar sofort auszahlen lassen - ohne zusätzliche Kosten.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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