Sparkasse Trier – Fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

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Immer mehr Verbraucher lassen nun aber auch die Darlehensverträge kleinerer Stadtsparkassen, wie die der Sparkasse Trier, prüfen.

Grund dafür ist, dass in Darlehensverträgen vieler Banken Fehler aufgedeckt wurden, die dazu führten, dass die Darlehensnehmer ihr Widerrufsrecht ausüben konnten, ohne sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen zu leisten.

Wann kann der Darlehensvertrag der Sparkasse Trier widerrufen werden?

Grundsätzlichen können Darlehensvertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Bei vorzeitiger Beendigung werden dann jedoch meist hohe Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Vertragsstrafe und soll den Kreditgeber vor dem zinsbehafteten Rückzahlungsausfall des Darlehensnehmers absichern. Die Kreditnehmer sehen sich somit zwei finanziellen Belastungen ausgesetzt: zum einen die hohen Zinsen und zum anderen die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie den Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt beenden wollen.

Diese meist teure Vorfälligkeitsentschädigung muss jedoch nicht bezahlt werden, sofern Sie ein sogenanntes Widerrufsrecht haben. Nach §355 Abs. 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist, in der Sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können, 14 Tage, wobei die Frist – sofern nicht etwas anderes bestimmt ist – mit dem Vertragsschluss beginnt. Diese Frist ist meist bereits abgelaufen.

Dennoch gibt es gegebenenfalls noch eine Möglichkeit die meist hohe Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen und zwar dann, sofern Sie einen sogenannten „Widerrufsjoker“ haben. Als „Widerrufsjoker“ wird die Situation bezeichnet, wenn Ihnen immer noch ein Widerrufsrecht zusteht, weil der Darlehensvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält und somit die Frist von 14 Tagen gar nicht erst zu laufen beginnt.

Dafür müssten folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Darlehensvertrag muss zwischen der Sparkasse Trier und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn nur diese können kraft Gesetz von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  • Der Darlehensvertrag mit der Sparkasse muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, denn vorher war das Widerrufsrecht gesetzlich nicht verankert.
  • Die verwendete Widerrufsbelehrung im Vertrag der Sparkasse muss fehlerhaft sein, denn dann wurde der Darlehensnehmer nie ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt.

Folgen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen von zahlreichen Kreditverträgen der Sparkassen

Selbstverständlich wird stets darüber gestritten, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist Eine Widerrufsbelehrung, die von dem gesetzlichen Muster abweicht, muss auch nicht zwangsläufig falsch sein. Wurde eine mit dem Gesetz mustergleiche Widerrufsbelehrung verwendet, können sich die Kreditgeber auf eine sogenannte Fiktion der Richtigkeit berufen. Denn sie konnten im guten Glauben darauf vertrauen, dass die Vorlage des Gesetzgebers (wenn diese zuweilen auch undurchsichtig sein möge) den Darlehensnehmer ordnungsgemäß aufklärt.

Die Sparkassen haben bei ihren Vertragsgestaltungen jedoch meist eigene aber irreführende Widerrufsformulierungen verwendet. Die Folge dieser falschen Belehrung ist, dass die in § 355 Abs. 2 BGB verankerte 14-tägige Frist zum Widerruf nicht zu laufen beginnt. Und das zwar solange, bis der Vertragspartner ordnungsgemäß über sein Recht aufgeklärt wurde. Dem Ganzen liegt das so genannte Deutlichkeitsgebot zugrunde, welches das Verbraucherrecht stärkt und vor der wirtschaftlichen Stärke großer Unternehmen schützen soll. Wenn der Kreditnehmer allerdings nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist, so kann er dieses auch heute noch ausüben.

Unser Rat: Darlehensverträge der Sparkasse Trier durch Rechtsanwalt prüfen lassen

Die Kanzlei Werdermann I von Rüden informiert Sie darüber, ob Ihrer Widerrufsbelehrung der Sparkasse Trier fehlerhaft ist. Dafür muss eine Einzelfallprüfung unsererseits vorgenommen werden. Für eine solche kostenlose Vorprüfung benötigen wir den ausgefüllten Mandantenfragebogen, den Sie auf unserer Website www.wvr-law.de finden und Ihre Vertragsunterlagen. Selbstverständlich werden wir mit Ihren Daten vertraulich umgehen. Nach der eingehenden Prüfung der Unterlagen werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.


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