Spielschulden durch Onlinelotto? - Am Beispiel der „Lottohelden“

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Verbraucher haben gute Chancen, die eingetretenen Verluste von der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen wieder gutschreiben zu lassen.

In Deutschland sind Onlineglücksspiele, mit Ausnahme von Lotto und Sportwetten, verboten. Darum sitzen die großen Anbieter von Onlinekasinos auch im Ausland, wie z. B. auf Gibraltar. Das ändert aber nichts daran, dass die mit diesen Onlinekasinos geschlossenen Spielverträge nichtig sind (§ 134 BGB).

Soweit ist die Rechtslage bekannt. Aber was ist mit den Anbietern, die rund um die staatlichen Lotterien ihr Geschäft machen? Da gibt es zum einen die lizensierten Vermittler, die lediglich den Auftrag der Kunden abwickeln.

Es gibt aber auch Anbieter, wie z. B, die Lottohelden, die dieses System nur imitieren. Denn die Lottohelden schließen für ihre Kunden keine Lottoverträge bei den staatlichen Lotterien ab. Lottohelden vermittelt die Tipps der Kunden vielmehr zur der EU Lotto Ltd. Diese bildet dann aber nur die Ergebnisse der staatlichen Lottoziehungen nach. Im Grunde handelt es sich dabei also um eine Wette auf das Ergebnis einer Lottoziehung.

Gewinnt man, hat man keinen Anspruch gegen die Lottogesellschaft, sondern nur gegen die Lottohelden (bzw. die EU Lotto Ltd.) und darf auf deren Solvenz hoffen. Verliert man, verbleibt der Spieleinsatz bei den Lottohelden (bzw. die EU Lotto Ltd.). Die staatlichen Lotterien sehen davon nichts.

Ist das in Deutschland legal? Wir meinen: Nein!

Es handelt sich vorliegend weder um Lotto noch um eine Sportwette. Der Anbieter Lottohelden sitzt im Ausland und hat keine Deutsche Glücksspiellizenz. Die EU Lotto Ltd. hat ebenfalls keine Deutsche Glücksspiellizenz. Die Lottohelden (bzw. die EU Lotto Ltd.) stehen auch nicht auf der White List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder.

Was kann ich tun?

Es ist den Banken, Zahlungsdienstleistern (zB Paypal) und Kreditkartenunternehmen nach deutschem Recht untersagt, an der finanziellen Abwicklung unerlaubter Transaktionen mitzuwirken. Daher bestehen gute Chancen, die eingetretenen Verluste von der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen wieder gutschreiben zu lassen. Im Idealfall wurde vor kurzem per Lastschrift gezahlt. Denn Lastschriften können im Normalfall bis zu acht Wochen nach Buchung ohne Begründung zurückgeholt werden. Bucht man die Lastschriften zurück, ist der Anbieter der Wette gezwungen, den Kunden in Deutschland zu verklagen, wo sein Geschäftsmodell illegal ist.

Rechtsanwalt Dietmar Klinger aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher jedem Verbraucher, der Geld beim Onlineglücksspiel verloren hat, anwaltlich prüfen zu lassen, ob er die von seinem Konto dafür abgebuchten Beträge zurückfordern kann. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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