Sprachtest: keine Diskrimierung mehr auch gegenüber Drittstaatler?
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Die EU-Kommission hat wegen der Sprachtests für Ausländer beim Familiennachzug ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet
Wenn Nicht-Unionsbürger zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen, müssen sie einfachste Deutschkenntnisse nachweisen.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt diese Regelung jedoch gegen europäisches Recht. Das deutsche Gesetz lasse mit seinen pauschalen Sprachanforderungen nicht genug Raum für Einzelfall-Entscheidungen, erklärte die Behörde.
Es sei unverhältnismäßig. Die Bundesregierung muss nun zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Wie sie in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag am 05.07.2013 erklärt hat, will sie aber an ihrer Rechtsposition festhalten.
Ulrich Hekler
- Rechtsanwalt -
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht -
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