Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen Unternehmer Hendrik Holt – unser Tipp!

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Vielversprechende Kapitalanlagen zu finden, ist für Investoren aktuell nicht leicht. Investitionen im Bereich von erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Windparks, erfreuen sich jedoch bei Anlegern großer Beliebtheit. Selbstverständlich spielt dabei die Seriosität und das Vertrauen in die Geschäftspartner immer eine große Rolle.

Staatsanwaltschaft ermittelt
Dieses Vertrauen in Hendrik Holt bzw. die Holt Holding Group dürfte nun sowohl bei institutionellen Investoren wie auch bei privaten Anlegern erheblich erschüttert sein. Einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück war zunächst zu entnehmen, dass gegen sieben Beschuldigte einer überwiegend aus dem Emsland stammenden Unternehmerfamilie wegen Verabredung zu banden – und gewerbsmäßigen Betrugsstraftaten mit einem drohenden Schaden im mehrstelligen Millionenbereich sowie Urkundenfälschung in einer Vielzahl von Fällen ermittelt werde. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, seien die Beschuldigten dringend Tat verdächtig, Investoren insbesondere mittels „Einsatzes gefälschte Urkunden über die Realisierungsfähigkeit der von Ihnen konzipierten Projekte zu täuschen, um die Vorhaben sodann zu weit überhöhten Preisen zu verkaufen.“ Auch von Bestechung war in diesem Zusammenhang die Rede.

Findige Windparkbeteiligungen

Nur kurze Zeit später war der Presse zu entnehmen, dass es sich konkret wohl um Betrugsvorwürfe gegen den Jungunternehmer Hendrik Holt und Mitglieder seiner Bank sowie Familie handeln sollte, gegen die nun wegen fingierter Windparkbeteiligungen ermittelt würde. Konkret soll ein Schaden im mehrstelligen Millionenbereich zu befürchten sein. Auch wenn von der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in erheblichem Umfang beschlagnahmt wurden, stellen diese im Vergleich zu dem möglichen Schaden von Investoren in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro nur den berühmten Tropfen auf den heißen Stein dar. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, sollen die Ermittlungen der nächsten Tagen und Wochen nun zeigen, ob Holt und die anderen Beschuldigten Investoren tatsächlich Energieprojekte verkauft hätten, die nur auf dem Papier existieren.

Unser Rat für geschädigte Anleger
Es steht zu befürchten, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Mögliche Betroffene und geschädigte Anleger sollten nunmehr schnellstmöglich aktiv werden und versuchen, zu retten, was zu retten ist. Nach derzeitigem Stand wird es wohl kaum möglich sein, alle potentiell geschädigten Investoren zu befriedigen. Wer somit schnell aktiv wird, hat daher einen klaren Vorteil.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke mit ihren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht berät geschädigte Anleger bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen rund um ihre Kapitalanlage.



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