Stau – so verhalten Sie sich richtig

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Momentan ist Ferien- und damit für viele auch Urlaubszeit. Wer dann mit dem Auto unterwegs ist, landet meist früher oder später im Stau. Wie man sich dann richtig verhält, erfahren Sie hier:

Rettungsgasse rechtzeitig bilden

Zunächst gilt es eine Rettungsgasse zu bilden, und zwar schon dann, wenn der Verkehr ins Stocken gerät. Reagiert man stattdessen erst, wenn schon Blaulicht zu sehen ist, stehen die Autos bereits zu dicht, sodass erst aufwendig rangiert werden muss.

Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Wie die Rettungsgasse richtig gebildet wird, erfahren Sie hier: www.gc-auto.de/rettungsgasse

Stau in Sicht – Wenden und rückwärts fahren tabu

Die meisten werden es kennen: Man ist bei freier Fahrt auf der Autobahn unterwegs und auf einmal sieht man nichts als Bremslichter. Alle Autos stehen. Vollsperrung. Doch in einer solchen Situation, egal wie ärgerlich sie ist, darf nicht einfach auf der Autobahn gewendet und entgegen der Fahrtrichtig bis zur nächsten Ausfahrt gefahren werden. Im Falle eines Verstoßes wird ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro fällig, es gibt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

In einer speziellen Situation ist es jedoch erlaubt, auf der Autobahn zu wenden: Bei einer lange andauernden Vollsperrung kann die Polizei die betroffenen Autofahrer auffordern, zu wenden und zur nächsten Ausfahrt zu fahren.

Auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt fahren? 

Auch während eines Staus ist der Standstreifen für Pannenfahrzeuge freizuhalten. Wer ihn hingegen benutzt, um schnell zur nächsten Ausfahrt oder auf den nächsten Rastplatz zu fahren, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Der Seitenstreifen ist auch beim Bilden einer Rettungsgasse freizuhalten. Die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen fahren also auf ihrer Spur so weit wie möglich nach rechts, ohne jedoch den Seitenstreifen zu befahren. 

Bei Stau auf der Autobahn aussteigen?

Bei Stau und sengender Hitze lässt es sich im Auto nur schwer aushalten. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es jedoch nicht erlaubt, auf der Autobahn aus dem Auto zu steigen. Bei einem Verstoß riskiert man ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Kommt der Verkehr jedoch aufgrund einer Vollsperrung für längere Zeit zum Erliegen, wird die Polizei in solchen Fällen vermutlich ein Auge zudrücken - vor allem, wenn die Temperaturen im Fahrzeug unerträglich werden. Dann gilt jedoch zu beachten, dass man sich nicht zu weit vom Fahrzeug entfernen sollte, falls die Sperrung aufgehoben wird und der Verkehr wieder ins Rollen kommt. Zudem sollte darauf geachtet werden, Rettungskräfte nicht zu behindern.

Handy benutzen im Stau?

Wenn der Verkehr stockt, warum sich nicht die Zeit mit dem Smartphone vertreiben? Besser nicht! Denn elektronische Geräte dürfen am Steuer nur dann benutzt werden, wenn entweder der Motor ausgeschaltet ist oder das Gerät nicht in der Hand gehalten werden muss und zur Verwendung flüchtige Blicke ausreichen. Demnach ist bei stockendem Verkehr beispielsweise nur Telefonieren per Freisprecheinrichtung erlaubt. Wird das Handy trotzdem benutzt, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 200 Euro, bis zu zwei Punkte in Flensburg und unter Umständen ein einmonatiges Fahrverbot.

Anderes gilt natürlich im Falle einer Vollsperrung, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

Als Motorradfahrer einfach durch den Stau schlängeln?

Als Motorradfahrer kann es im Falle eines Staus, insbesondere im Sommer bei Hitze, verlockend sein, sich einfach zwischen den stehenden Autos hindurch zu schlängeln. Das ist jedoch nicht erlaubt. Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Tipps um Staus zu vermeiden

  • Stoßzeiten meiden: Wenn möglich, nicht Freitag oder am Wochenende in den Urlaub starten bzw. aus dem Urlaub zurückkehren. Es kann auch hilfreich sein, sich über die aktuelle Stau- und Baustellensituation auf der Reiseroute zu informieren und alternative Strecken in Betracht zu ziehen.
  • Reißverschlussverfahren anwenden: Oft entstehen Staus, weil Fahrbahnen aufgrund einer Baustelle oder eines Unfalls verengt werden. Das kann jedoch verhindert bzw. zumindest verringert werden, wenn an Engstellen das Reißverschlussverfahren angewendet wird. So muss niemand anhalten und der Verkehr wird am Laufen gehalten, was eine reibungslose Weiterfahrt trotz Engstelle ermöglicht.
  • Ausreichend Abstand halten: Wenn stets ausreichend Sicherheitsabstand gehalten wird, können Kettenreaktionen verhindert werden, die sonst im Stillstand der Autos resultieren würden.
Foto(s): stock.adobe.com/ U. J. Alexander

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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