Steuererklärungen in Frankreich - Abgabefristen

  • 3 Minuten Lesezeit

Ein aktueller Überblick über die Fristen für die französische Steuererklärung für 2024!

Der Zeitraum zur Abgabe französischer Steuererklärungen für 2023 wurde offiziell am 11. April 2024 eröffnet. In diesem Artikel finden Sie einen Überblick über die Fristen, die in diesem Jahr zu beachten sind:

Einkommensteuererklärungen:

Die Fristen für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2023 sind unterschiedlich, je nachdem, in welchem Departement der Steuerpflichtige am 1. Januar 2024 wohnt und ob die Steuererklärung online oder auf Papier abgegeben wird. Die Fristen sind wie folgt:

  • 21. Mai 2024 um 23.59 Uhr für die Steuererklärung auf Papier, unabhängig vom Wohnsitz
  • 23. Mai 2024 um 23.59 Uhr: für die Departements 01 bis 19 und für Nichtansässige;
  • 30. Mai 2024 um 23.59 Uhr: für die Departements 20 bis 54;
  • 6. Juni 2024 um 23.59 Uhr: für die Departements 55 bis 976. 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ab diesem Jahr die vollständigen Adressen der erwachsenen oder verheirateten Kinder, die dem Steuerhaushalt ihrer Eltern angehören, angegeben werden müssen, wenn sie sich von denen der Eltern unterscheiden.

Ein obligatorischer Fragebogen wird ebenfalls am Ende des Verfahrens eingefügt, um sie an ihre Verpflichtung zu erinnern, Änderungen in der Nutzung ihrer Immobilie zu melden und sie gegebenenfalls an den Dienst "Verwalte meine Immobilie" zu verweisen.

IFI-Meldung (Impôt sur la Fortune Immobilière):

Wer über ein Immobilienvermögen von mehr als € 1,3 Millionen verfügt, unterliegt der Vermögenssteuer (Impôt sur la Fortune Immobilière) und muss daher jedes Jahr eine Erklärung abgeben.

Dies gilt für alle Immobilien, die von in Frankreich steuerlich ansässigen Personen weltweit gehalten werden, bzw. für alle in Frankreich gelegenen Immobilien von Nichtansässigen.

Die Erklärung wird auf der zusätzlichen Erklärung Nr. 2042-IFI abgegeben und muss nach demselben Zeitplan wie die Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

Steuererklärungen für Immobilien:

Ab 2023 wird die taxe d'habitation für alle Hauptwohnsitze abgeschafft, sie gilt jedoch weiterhin für andere Immobilien, wie z. B. leerstehende Immobilien und Zweitwohnungen.

Wenn sich die Eigentumsverhältnisse zwischen dem 2. Januar 2023 und dem 1. Januar 2024 ändern, müssen die Eigentümer (natürliche und juristische Personen) dies vor dem 1. Juli 2024 melden.

Erklärung der 3%igen Steuer auf den Marktwert von Immobilien in Frankreich - TVVI

Die Steuer in Höhe von 3 % gilt für Immobilien, die in Frankreich direkt oder indirekt im Besitz einer französischen oder ausländischen juristischen Person mit oder ohne Rechtspersönlichkeit sind.

Sie muss jährlich mit dem Formular 2746 angemeldet werden. Die Erklärungsfrist endet am 15. Mai.

Erklärungen von Immobiliengesellschaften, die nicht der Körperschaftsteuer unterliegen

Die Erklärung betrifft Gesellschaften bürgerlichen Rechts (sociétés civiles) oder Personenhandelsgesellschaften (sociétés de personnes), deren Gegenstand die Verwaltung von Immobilienvermögen ist und deren Tätigkeit oder ein Teil ihrer Tätigkeit in der unmöblierten Vermietung besteht. In diesem Jahr ist die Frist für die Online-Meldung auf den 18. Mai festgesetzt worden (bei Papierform bis zum 3. Mai).

Erklärung von Trusts

Verwalter von Treuhandgesellschaften müssen jährlich den Marktwert der Immobilien, der Vermögenswerte und der kapitalisierten Einkünfte, aus denen sich die Treuhandgesellschaft zusammensetzt, zum 1. Januar angeben. Diese Erklärung muss mit dem Formular 2181-TRUST2 vor dem 15. Juni abgegeben werden.

Die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Erklärungen kann manchmal komplex und zeitaufwändig sein. Deshalb ist es wichtig, sich ggfls. beraten zu lasen, um sicherzustellen, dass die Erklärung den geltenden Vorschriften entspricht. Dabei ist es wichtig, auf folgende Dinge zu achten: 

  • Zusammenstellen und Ordnen Ihrer Finanzunterlagen.
  • Ermittlung der Steuerabzüge und -gutschriften, auf die Sie Anspruch haben.
  • Ihre Steuererklärung online oder auf Papier korrekt ausfüllen.
  • Rechtzeitige Abgabe Ihrer Erklärung.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten