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Steuerliche Besonderheiten und Unterschiede zwischen Deutschland und Kroatien

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In diesem Text stellen wir die steuerlichen Besonderheiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien vor, d.h die Unterschiede in Bezug auf Immobilienabgaben, Erbschaftssteuer und Steuerverbindlichkeiten in Zusammenghang mit dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Die Unterschiede in den Regelungen dieser Staaten sind nicht zu vernachlässigen und deswegen sind einige der Unterschiede nachstehend aufgeführt.

Immobilienabgaben

In der Republik Kroatien zahlen Immobilieneigentümer keine jährliche Grundsteuer (es sei denn, es handelt sich um ein Ferienhaus), sondern es wird eine Gebühr in Form der kommunalen Angaben gezahlt, die durch eine Entscheidung über die kommunale Angaben festgelegt werden muss. Zusätzlich zum monatlichen Betrag der kommunalen Angaben in einem Punkt des Tenors des Beschlusses, muss der jährliche Betrag der kommunalen Angaben im zweiten Punkt des Tenors angegeben werden.

Wenn Sie eine natürliche Person und Eigentümer eines Ferienhauses (Gebäude, Teil eines Gebäudes oder einer Wohnung, die Sie gelegentlich oder saisonal nutzen) sind, zahlen Sie jährlich die Steuer auf Ferienhäuser.

Die Steuer beträgt 5 bis 15 Kuna pro Quadratmeter Nutzfläche, abhängig von der Entscheidung der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Haus befindet. Dies würde bedeuten, dass Sie, wenn Ihre Immobilie beispielsweise 100 m2 Nutzfläche hat, eine jährliche Steuer auf Ihr Ferienhaus in Höhe von 500,00 bis 1.500,00 Kuna (ca. 65,00 bis 200,00 EUR) zahlen werden.

Zu beachten ist jedoch, dass gemäß des kroatischen Grunderwerbsteuergesetzes die Grunderwerbsteuer zu zahlen ist, d.h. der Steuerschuldner ist der Erwerber der Immobilie. Diese Steuer wird in Höhe von 3% der festgelegten Basis (Marktwert) der Grunderwerbsteuer gezahlt. Dies bedeutet, dass Sie beim Kauf von Immobilien in der Republik Kroatien die angegebene Steuer zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Käufer, ob natürliche oder juristische Personen, zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind, wenn sie eine neue Immobilie oder eine Immobilie kaufen, die seit weniger als 2 Jahren in Gebrauch ist. In diesem Fall würden sie jedoch keine Grundwerbsteuer zahlen. In Deutschland liegt diese Steuer je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5%.

Weiter, in Deutschland muss man die jährliche Grundsteuer zahlen. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer und jeder Hausbesitzer in Deutschland muss sie bezahlen. Sie wird auf das Eigentum sowie die Bebauung von einem Grundstück erhoben. Jeder Eigentümer muss alle drei Monate Grundsteuer bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Grundlage für diese Besteuerung ist der Einheitswert, der in einem komplizierten Verfahren vom Finanzamt festgestellt wird.

Die Grundsteuer in Deutschland umfasst alle Immobilien, die einer Person gehören, unabhängig davon, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt, in der die Person ihren ständigen Wohnsitz hat, oder um ein Ferienhaus.

Erbschaftssteuer

In Kroatien zahlen Sie Erbschafts- und Schenkungssteuer, wenn Sie ein Geschenk erhalten oder geerbt haben:

                    - Bargeld, Barforderungen und Wertpapiere

                    - bewegliche Habe, wenn ihr individueller Marktwert meh als HRK

                      50.000 an dem Tag der Bestimmung der Steuerschuld beträgt.

Wenn Sie als Erbe auf die Erbschaft verzichten oder sie in einem Nachlassverfahren abtreten, wird die Steuer von der Person gezahlt, der die Erbschaft gehört oder an die sie abgetreten wurde, und in Höhe von 4% gezahlt.

Wenn Sie Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung erworben haben, unterliegt diese der Grunderwerbsteuer, die, wie bereits erwähnt, 3% der festgelegten Basis der Grundwerbsteuer beträgt.

Bei den Immobilien ist zu beachten, dass Sie bei der Mehrwertsteuerzahlung auf geschenkte Immobilien nicht verpflichtet sind, die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Sie haben auch den Anspruch auf Freistellung, wenn Sie die Immobilie geerbt, als Geschenk oder anderweitig unentgeltlich erworben haben und in eine der folgenden Kategorien fallen:

           - Ehepartner oder Lebenspartner, formeller oder informeller Lebenspartner,

              Nachkommen und Vorfahren, die eine vertikale Linie bilden, und Adoptierte

              und Adoptiveltern, die in einem solchen Beziehung mit dem Verstorbenen

              oder Schenkungsgeber sind

            - natürliche Personen, an die die Republik Kroatien oder lokale und regionale

              Einheiten der Selbstverwaltung die Immobilien schenken, d.h. die

              Immobilien kostenlos wegen der Entschädigung oder aus anderen Gründen

              Im Zusammenhang mit dem Heimatkrieg schenken

            - ehemalige Ehepartner, ehemalige außereheliche Partner und ehemalige

              formelle und informelle Lebenspartner bei der Gestaltung ihrer

              Eigentumsverhältnisse.

              Wir weisen auch darauf hin, dass einige dieser Ausnahmen auch für die  

              Vererbung von beweglicher Habe gelten.

In Deutschland zahlt jeder die Erbschaftssteuer, der ein Erbe antritt. Das Erbe kann Geld, ein Unternehmen oder eine Immobilie sein. Bei der Berechnung der Erbschaftstuer kommt es auf die Höhe des Erbes und den Verwandtschaftsgrad an. Bei einem Erbe gibt es einen bestimmen Freibetrag, bis zu diesem muss keine Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Die Freibeträge sorgen dafür, dass verwandte Hinterbliebene des Verstorbenen, eine beträchtliche Summe steuerfrei erben können und die Höhe der Erbschaftssteuer wird durch den Erbschaftssteuersatz bei Nachlass festgesetzt. Je nach Verwandtschaftsgrad greift dann die Erbschaftssteuerklasse.

Steuer im Zusammenhang mit dem Wohnsitz

In der Regel kann der Staat, in dem Sie steuerlich ansässig sind, Ihr gesamtes Welteinkommen besteuern, unabhängig davon, ob es sich um ein Einkommen handelt, das auf Arbeit oder nicht verdientem Einkommen basiert. Dies umfasst Gehälter, Renten, Leistungen, Einnahmen von Immobilien und anderen Quellen sowie Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die weltweit realisiert werden.

Gemäß des zwischen der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vertrags zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist der Gebietsansässige eine Person, die nach dem Recht dieses Staates aufgrund ihres Aufenthaltes, Wohnsitzes, Verwaltungsortes oder eines anderen Merkmals von ähnlicher Bedeutung der Besteuerung unterliegt und umfasst diesen Staat, seine Provinzen und seine lokale Behörden.

Ist die Person in beiden Vertragsstaaten steuerlich ansässig, gilt Folgendes:

a) die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie ihren Wohnsitz hat; und hat sie den Wohnsitz in beiden Staaten, so gilt sie als in dem Staat ansässig, mit dem sie die engsten persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);

b) falls es nicht festgestellt werden kann, in welchem Staat sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder hat sie den Wohnsitz in keinem Staat, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;

c) wenn sie in beiden Staaten oder in keinem von beiden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gilt sie nur als in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt;

d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder nicht Staatsangehöriger eines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage einvernehmlich.

Der Zweck der internationalen Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung,die bilateral sind und die für die ansässige Steuerpflichtige in den Vertragsstaaten gelten, ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und sie führen in der Regel nicht zu einer Doppelbesteuerungspflicht des Steuerpflichtigen. Grundsätzlich stellen die Bestimmungen eines solchen Vetrags das Recht der Vertragsstaaten fest, eine bestimmte Einkommenart zu besteuern und Doppelbesteuerungsmethoden (einschließlich im Ausland gezahlter Steuern oder Befreiung) anzuwenden.

Abhängig von den oben genannten Bedingungen können Sie also als Einwohner des einen oder anderen Staates gelten, wodurch Sie in dem Staat, in dem Sie ansässig sind, besteuert werden. Deswegen ist es ratsam, sich mit den steuerlichen Bestimmungen beider Staaten vertraut zu machen um herauszufinden, welches Steuersystem am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Wir empfehlen Ihnen, einen Anwalt oder Steuerberater in dem Staat, dessen Besteuerung für Sie wichtig ist, zu konsultieren um eine detailliertere Beratung zu erhalten.




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