Störerhaftung ade? Abmahnung „Der Hobbit – Smaugs Einöde“

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Entgegen anderslautender Gerüchte u. a. in sozialen Netzwerken um die Abschaffung der Störerhaftung wird kräftig weiter abgemahnt. Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer vor, die im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen wird. Dabei geht es um den Film „Der Hobbit – Smaugs Einöde“. Waldorf Frommer fordern für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 815,- Euro.

Lassen Sie sich beraten!

Auch wenn in Sachen Filesharing mittlerweile einiges Wissenswerte im Internet zu finden ist, raten wir Ihnen trotzdem dazu, rechtlich qualifizierten Rat einzuholen. Das Thema ist bei Weitem noch nicht abschließend von der Rechtsprechung geklärt. Mit Blick auf die aktuellen Entscheidungen des BGH (Pressemitteilung vom 12.05.2016; Urteile vom 12.05. 2016, Az.: I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15) kann sich eine genaue Klärung des Sachverhalts und entsprechende Beratung durch einen fachlich versierten Anwalt für private WLAN-Betreiber aber deutlich auszahlen!

Wir sind für Sie da – auch kurzfristig und bundesweit!

Wir gehen gezielt auf Ihre persönlichen Fragen und Probleme ein und beraten Sie individuell und kostentransparent. Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax oder E-Mail/PDF, sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab gerne über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.


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