Strafanzeige im Rahmen eines Sammelverfahrens gegen die ADAXIO AMC GmbH

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Es geht um eine rechtliche Auseinandersetzung im Rahmen eines Sammelverfahrens gegen die ADAXIO AMC GmbH vor der Staatsanwaltschaft Wiesbaden.

Geschäftsmodell: 

Hintergrund ist, dass die ADAXIO AMC GmbH als Rechtsnachfolgerin der GMAC-RFC Bank GmbH nach der Rechtsauffassung diverser Zivilgerichte zu Unrecht eine Vollstreckungsklausel verwendet, die sie zur Zwangsvollstreckung gegen die jeweiligen Bankkunden ermächtigt.

Bekanntlich ist die ADAXIO AMC GmbH Rechtsnachfolgerin der GMAC-RFC Bank GmbH. Die GMAC-RFC Bank GmbH vertrieb in den Jahren 2004-2008 massenhaft Immobiliendarlehen, um diese zu verbriefen und am Weltmarkt als „Wertpapiere“ zu verkaufen. Dieses Geschäftsmodell führte unter anderem zur Weltfinanzkrise. 

Folgen:

Das wiederum hatte zur Folge, dass die GMAC-RFC Bank GmbH seit Jahren nicht mehr Inhaberin der Titel und der Darlehensforderungen gegenüber ihren Kunden ist, sondern lediglich nach außen vorgibt, als sei sie ermächtigt, Forderungen einzuziehen. 

Es kam jedoch hinzu, dass die GMAC-RFC Bank GmbH unter ihrer damaligen Firmierung Paratus AMC GmbH am 15.12.2014 von der ADAXIO AMC GmbH übernommen wurde. Die ADAXIO AMC GmbH ließ diese Vollstreckungstitel auf sich umschreiben. Dabei verwendete sie in allen Fällen eine Notarbestätigung, die ergab, dass die ADAXIO AMC GmbH Berechtigte aus dem Titel sei.

Gleichzeitig verschwiegen die Verantwortlichen der ADAXIO AMC GmbH dem Notar gegenüber jedoch, dass der Titel zum Zeitpunkt der Verschmelzung, nämlich im Jahre 2015, bereits seit vielen Jahren nicht mehr im Vermögen der GMAC-RFC Bank GmbH lag. Eine Rechtsnachfolge war daher hinsichtlich der Titel der Bankkunden gar nicht mehr möglich. 

Wogegen wenden sich nunmehr eine ganze Anzahl von Kunden der GMAC-RFC Bank GmbH in dem Sammelverfahren?

Mit dieser neuen, erschlichenen Klausel vollstreckt die ADAXIO AMC GmbH das Vermögen ihrer Kunden und zieht die Vollstreckungserlöse in vielen Fällen für sich ein. 

Eine Strafanzeige ist insofern eingereicht, da der Anfangsverdacht eines Betruges und einer mittelbaren Falschbeurkundung durch die zuständigen Mitarbeiter der ADAXIO AMC GmbH besteht. 

Sollte sich dieser Verdacht erhärten und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einem Erfolg führen, können im Einzelfall Schadenersatzansprüche wegen der unzulässigen Zwangsvollstreckung gegen die Kunden der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH geltend gemacht werden. 

Was können geschädigte Kunden tun?

Sind Sie einer der betroffenen Bankkunden oder haben Sie Fragen zu diesem Thema, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Stefan Schröder und lassen Sie sich fachkundig beraten. Rechtsanwalt Stefan Schröder vertritt bereits seit dem Jahre 2009 eine ganze Anzahl von geschädigten Bankkunden der ADAXIO AMC GmbH und verfügt daher über eine langjährige Erfahrung der Verfahren gegen die ADAXIO AMC GmbH.



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