Strafbefehl erhalten, was tun?

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1. Allgemein

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Beendigung eines Strafverfahrens ohne die Durchführung einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Ein rechtskräftiger Strafbefehl hat damit dieselben Wirkungen wie eine rechtskräftige Verurteilung durch ein Strafgericht.

2. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Da ein rechtskräftiger Strafbefehl einer Verurteilung gleichkommt, sollten Sie die Einspruchsfrist nicht leichtfertig versäumen. Die verhängte Strafe wird nämlich im Bundeszentralregister eingetragen. Gerade dieser Umstand wird häufig von den Betroffenen übersehen. Insbesondere, wenn die Geldstrafe nicht so hoch ausfällt, neigt der eine oder andere dazu, die Sanktion hinzunehmen und den aufgerufenen Geldbetrag zu entrichten.

Möchten Sie den Strafbefehl nicht akzeptieren, weil Sie der Auffassung sind, dass die Strafe zu hoch ausfällt oder Sie unschuldig sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Bereits im Rahmen einer Erstberatung kann man feststellen, ob die Höhe eines Tagessatzes korrekt berechnet und bereits aus diesem Grund ein Einspruch sinnvoll ist. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem monatlichen Einkommen, welches häufig mangels konkreter Angaben geschätzt wird. Auch der Umstand, ob man unterhaltspflichtige Kinder hat oder verheiratet ist, spielt bei der Berechnung des einzelnen Tagessatzes eine Rolle.

3. Welche Strafen können mit einem Strafbefehl verhängt werden?

Da es sich um ein rein formelles Verfahren handelt, können nur bestimmte Strafen verhängt werden, zum Beispiel Geldstrafen, die Entziehung der Fahrerlaubnis (bis zu 2 Jahren), ein Fahrverbot, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr mit Bewährung. Letztere nur, sofern der Betroffene durch einen Verteidiger vertreten ist.

4. Was passiert nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl?

Nach einem fristgemäß eingelegten Einspruch wird ein Termin zur Durchführung einer Hauptverhandlung bestimmt. Es ist allerdings ratsam, den Einspruch durch einen Verteidiger einlegen zu lassen, der dann auch Akteneinsicht beantragt. Ohne Einsicht in die Akte genommen zu haben, sollte man nicht in die Hauptverhandlung gehen. Man sollte sich im Übrigen auch sonst nichts erklären ohne zu wissen, was die Staatsanwaltschaft Belastendes gegen einen in der Hand hat, sonst gibt man am Ende mehr Preis, als man muss.

Sollten Sie zu diesem Thema eine Beratung oder eine Verteidigung durch mich wünschen, kontaktieren Sie mich gerne.

Timur C. Cebesoy

Rechtsanwalt


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