Illegales Streaming: Rechtliche Risiken und legale Alternativen
- 5 Minuten Lesezeit
Experten-Autor dieses Themas
Vielleicht kennen einige von Ihnen noch die guten alten Videotheken? Man fuhr in einen Laden, um sich aktuelle oder ältere Videos auszuleihen. Popcorn, Eis und viele andere Dinge wurden dort ebenfalls verkauft. Nun ist Retro zwar gerade voll im Trend, die Videotheken wurden jedoch schon lange von Streamingdiensten abgelöst. Ein Serienmarathon auf der heimischen Couch oder die Bundesliga mit Freunden schauen – alles ist möglich. Zahlte man in Videotheken eine Leihgebühr, so zahlt man den Streaminganbietern natürlich auch Nutzungsgebühren. Oft ist dies ein erschwingliches Monatsabonnement.
Immer wieder stößt man aber auch auf Anbieter, die Filme, neue Staffeln der Lieblingsserie, Musik oder spezielle Sportsendungen gratis anbieten. Aber ist das legal? Nein, das ist es ganz und gar nicht. Diese Plattformbetreiber stellen beispielsweise Inhalte von legalen Anbietern kostenlos zur Verfügung, ohne dass den Inhabern der Rechte Nutzungsgebühren gezahlt werden. Diese Plattformbetreiber müssen mit Strafen gemäß Strafgesetzbuch rechnen.
Abmahnung und Strafen für illegales Streamen
Der VAUNET – Verband Privater Medien e. V. veröffentlichte 2023 eine Studie zur Fernsehpiraterie mit erschreckenden Zahlen: Im vergangenen Jahr streamten 5,9 Millionen Menschen in Deutschland regelmäßig illegal Live-TV. Das unerlaubte TV-Streaming führte dabei zu Umsatzschäden von 1,8 Milliarden Euro, dem Fiskus entgingen dadurch Steuern und Sozialabgaben für die Gesellschaft in Höhe von 390 Millionen Euro.*
Kein Wunder also, dass illegales Streamen kein Kavaliersdelikt ist. Gemäß geltender Rechtsprechung stellt illegales Streamen eine Verletzung des Urheberrechts dar. Abmahnungen, Anwaltskosten und Bußgelder oder Anzeigen drohen.
Nicht nur die Betreiber solcher Streamingplattformen machen sich strafbar. Auch Sie als Nutzer der illegalen Plattform handeln rechtswidrig und strafbar, auch wenn Sie die Inhalte nur anschauen und nicht weiterverbreiten. Wegweisend dabei war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 26.04.2017 (Az.: C-527/15), das besagt, dass schon allein das Anschauen der Inhalte von Plattformen, die den Eindruck erwecken, nicht legal zu sein, strafbar sein kann.
* Studie: Illegale TV-Nutzung verursacht weiterhin hohen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden. vau.net. 25.01.2023.
Sie haben eine Abmahnung wegen illegalen Streamings erhalten?
Nutzer illegaler Streamingplattformen können über ihre IP-Adresse ermittelt werden. Zwar geben die Betreiber illegaler Plattformen die IP-Adressen ihrer Nutzer nicht ohne Weiteres heraus, aber eine Razzia bei einem bekannten Streaminganbieter von Kinofilmen im Oktober 2014 zeigte deutlich, wie schnell das gehen kann. Oft folgen im ersten Schritt Abmahnungen von den Anwälten der Rechteinhaber.
Häufig enthält so eine Abmahnung auch noch eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung, die unterschrieben werden soll. Diese soll eine darin bezifferte Vertragsstrafe sichern, falls der Abgemahnte die Rechtsverletzung – illegales Streamen – wiederholt. Dafür wird auf ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren verzichtet. Es fallen neben der Mahngebühr auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt an.
Sollten Sie unsicher sein, unterschreiben Sie nicht direkt die Unterlassungserklärung und begleichen Sie auch nicht sofort die Forderung, sondern suchen Sie selbst anwaltlichen Rat und lassen Sie sich beraten. Manchmal sind die Forderungen überhöht oder die Unterlassungserklärungen unverhältnismäßig ausgearbeitet. Dann kann ein Anwalt oft helfen, Kosten zu sparen und/oder eine überarbeitete Unterlassungserklärung zu formulieren, um sie der Gegenseite vorzuschlagen.
Abmahnungen sind umsatzsteuerpflichtig
Das Streamen bei seriösen Anbietern kostet meist kein Vermögen und ist nicht nur legal, sondern auch sozial, denn die entgangenen Steuergelder bewegen sich im Bereich von mehreren Millionen Euro jährlich. Doch das Finanzamt bemüht sich redlich, diesen Rückstand auszugleichen: Dafür sorgte ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 13. Februar 2019 (Az.: XI R 1/17).
In dem verhandelten Fall beauftragte ein Hersteller von Tonträgern einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung wegen illegaler Musikdownloads gegen mehrere Personen. Die Anwaltskanzlei mahnte die Personen ab und verlangte eine pauschale Zahlung in Höhe von 450 € an ihren Mandanten. So weit, so gut. Wenig später fiel der Mandant (Tonträgerhersteller) aus allen Wolken, als das Finanzamt an die Tür klopfte und Umsatzsteuer auf die 450 € einforderte, und zog deshalb bis vor den Bundesfinanzhof. Dieser stellte fest, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer erheben durfte, weil es sich bei Abmahnungen nach dem Urheberrechtsgesetz um „einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zwischen dem Abmahner und den von ihm abgemahnten Personen“ handelt.
So erkennen Sie illegale Streaming-Anbieter
Viele kennen die bekannten illegalen Streamingdienste. Werden diese erst einmal verboten, tauchen sie meist wenig später wieder auf: unter einem leicht geänderten Namen, aber für den gleichen illegalen Streamingdienst. In der Regel wird nur der Domain-Name minimal verändert, weil wegen der Strafverfolgungsbehörden die Server regelmäßig gewechselt werden. Recherchieren Sie lieber ein wenig, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Anbieter, den Sie nutzen möchten, seine Daten legal zur Verfügung stellt.
Manche Nutzer illegaler Streaminganbieter führen an, gar nicht gewusst zu haben, dass die Plattform, die sie zum Schauen von Inhalten genutzt haben, nicht legal ist. Doch in den allermeisten Fällen braucht man nicht lange, um zu erkennen, dass man keinen offiziellen Streamingdienst nutzt. Bei folgenden Merkmalen ist die Illegalität ziemlich offensichtlich und Sie sollten besser einen anderen Anbieter auswählen:
aktuelle Kinofilme oder Serien werden kostenlos angeboten
kein Impressum auf der Seite des Anbieters vorhanden
Firmensitz ist im Ausland oder nicht nachvollziehbar
Filme wurden von der Kinoleinwand aufgenommen (Hintergrundgeräusche, schlechte Bild- oder Tonqualität)
Dies sind ganz offensichtliche Merkmale, dass hier ein illegaler Streaminganbieter am Werk ist. Neben Ihrer eigenen Strafbarkeit wird Ihnen durch den illegalen Streaminganbieter vielleicht auch noch selbst Schaden zugefügt. Das kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Viren werden durch das illegale Anschauen versendet
Ihre Daten (auch Bezahldaten) werden durch Trojaner ausgelesen; dazu genügt ein Klick auf einen Link oder einen der übermäßigen und teilweise aggressiven Werbebanner
Ihr Gerät kann als Host für strafbare Handlungen im Internet verwendet werden; das Gegenteil lässt sich später nicht so leicht beweisen
im besten Fall werden „nur“ Ihre persönlichen Daten verkauft
Bei welchen Anbietern streamen Sie legal?
Hier in Deutschland stehen vor allem zwei große amerikanische Medienunternehmen ganz oben auf der Beliebtheitsskala der seriösen Streamingdienste. Mit einem riesigen Angebot und funktionalen Apps sind sie äußerst beliebt. Aber auch viele andere Anbieter werden gern genutzt. Dazu zählen zum Beispiel Sport-Streaminganbieter, kostenpflichtige Zusatzinhalte privater Fernsehsender oder kostenlose Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Kanäle.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Streaming illegal?
Rechtstipps zu "Streaming illegal" | Seite 5
-
26.04.2017 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werkes. Grundsätzlich erfolgt nämlich bei der Nutzung von Tauschbörsen immer auch eine Verbreitung des Werkes …“ Weiterlesen
-
06.04.2017 Rechtsanwalt Dr. Ole Damm„1. Was ist passiert? Derzeit werden in großem Maß Nutzer des Dienstes „Popcorn Time“ wegen des illegalen Down- und Uploads von Filmen abgemahnt und zur Zahlung von hohen Schadensersatzforderungen …“ Weiterlesen
-
06.06.2024 Rechtsanwältin Dr. Inge Schneider„… normales Streaming, sondern eine illegale Handlung vorgenommen haben. Sobald man mit einer Tauschbörsensoftware wie Bit Torrent einen Film oder eine Serie herunterlädt, stellt man das Werk automatisch über …“ Weiterlesen
-
14.03.2017 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… soll. Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen (BitTorrent). Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern …“ Weiterlesen
-
07.03.2017 Rechtsanwalt Timm Drouven„… Streaming und Filesharing ist rechtlich allerdings relevant. Waldorf-Frommer fordert für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe eines (vorformulierten) strafbewehrten Unterlassungsversprechens …“ Weiterlesen
-
22.02.2017 Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt„Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2017 – 5 StR 164/16 Der Betrieb illegaler Streaming-Webseiten ist nicht nur zivilrechtlich in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße relevant und kann sowohl …“ Weiterlesen
-
27.01.2017 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg„… ist oder ob man hierdurch – wie beim illegalen Filesharing – eine Urheberrechtsverletzung begeht. Unberechtigte Redtube Abmahnungen durch Kanzlei U + C Die Debatte, ob Streaming …“ Weiterlesen
-
04.01.2017 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen. Der Vorwurf ist dabei immer die unerlaubte Verbreitung des Werks. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder um Streaming, sondern …“ Weiterlesen
-
25.10.2016 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„Die Kanzlei .rka Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für die Koch Media GmbH seit geraumer Zeit wegen illegalen Filesharings des Computerspiels „Stronghold Crusader 2“ ab. Gefordert werden die Abgabe …“ Weiterlesen
-
14.10.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… einer Person urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis verbreitet worden sind. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werkes …“ Weiterlesen
-
10.10.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… . Es geht hierbei immer um die illegale Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten …“ Weiterlesen
-
06.10.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werkes. Die Nutzung von Tauschbörsen beruht auf dem einfachen Prinzip, dass empfangene Daten auch an andere Nutzer …“ Weiterlesen
-
05.10.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werkes. Tauschbörsen arbeiten …“ Weiterlesen
-
13.08.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… geschützten Werkes. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werkes. Grundsätzlich erfolgt nämlich bei der Nutzung von Tauschbörsen …“ Weiterlesen
-
12.08.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden sein soll. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werks. Die Nutzung …“ Weiterlesen
-
10.08.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werks. Tauschbörsen arbeiten normalerweise nach dem Prinzip: „Gib du mir, dann gebe ich dir“. Wer also …“ Weiterlesen
-
25.07.2016 Rechtsanwalt Robin Neuwirth„Nach wie vor werden täglich zahlreiche Abmahnungen wegen Filesharing versendet. Waren früher meistens illegale Tauschbörsenangebote von Musik oder aktuellen Filmen Thema dieser Abmahnungen, so …“ Weiterlesen
-
18.07.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… den Internetanschluss einer Person ein bestimmtes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden sein soll. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also …“ Weiterlesen
-
15.07.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werkes. Tauschbörsen arbeiten normalerweise nach dem Prinzip: „Gib du mir, dann gebe ich dir“. Wer also etwas …“ Weiterlesen
-
10.06.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… einen illegalen Download oder um illegales Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werks. Grundsätzlich erfolgt nämlich bei der Nutzung von Tauschbörsen immer auch eine Verbreitung des Werks …“ Weiterlesen
-
21.05.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… ohne Erlaubnis verbreitet worden sind. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werkes. Die Nutzung von Tauschbörsen beruht …“ Weiterlesen
-
09.05.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Abmahnung. Es geht hierbei immer um die illegale Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload - also …“ Weiterlesen
-
03.05.2016 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Werke ohne Erlaubnis verbreitet worden sind. Es geht also nicht um einen illegalen Download oder Streaming, sondern um den Upload – also das Verbreiten eines Werkes. Grundsätzlich erfolgt nämlich …“ Weiterlesen
-
29.04.2016 Rechtsanwalt Roman W. Amonat LL.M., IT-Recht„… Mandanten auch gerne erbracht. Der Mandant weiß am besten ob der Vorwurf der Tauschbörsennutzung oder des illegalen Streamings berechtigt oder gänzlich auszuschließen ist. Der Anwalt kennt das Recht …“ Weiterlesen