Strenge Nachweispflichten für Arbeitgeber - Arbeitsvertrag Nachweisgesetz 2022
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Neue Nachweispflichten für Arbeitsverträge ab 1. August. 2022
Am 20. Juni. 2022 wurde ein Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes beschlossen, wodurch ab dem 1. August 2022 Arbeitgebern neue Nachweispflichten auferlegt werden.
Eine Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Folgender Artikel klärt auf, worauf Arbeitgeber in Zukunft achten müssen.
Arbeitsvertrag-Nachweisgesetz - Umsetzung einer europäischer Richtlinie
Gemäß der europäischen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (RL(EU) 2019/1152) wird nun auch in Deutschland das Nachweisgesetz (NachweisG) angepasst, um dem europäischen Standard gerecht zu werden. Durch die Erweiterung der Nachweispflicht im Arbeitsvertrag sollen Arbeitnehmer besser geschützt werden und relevante Informationen über Arbeitsbedingungen rechtzeitig mitgeteilt bekommen.
Auf jeden Fall sind neue Verträge unter Beachtung dieser Pflichten zu schließen. Unter Umständen können aber auch bereits bestehende Arbeitsverträge vom Nachweisgesetz betroffen sein. Arbeitgebern ist zu raten, ihre Arbeitsverträge zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Erweitere Nachweispflicht im Arbeitsvertrag
Ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten, hat zum Schutze der Arbeitnehmer nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsverhältnisses zur Folge. Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Arbeitnehmer haben allerdings das Recht, schriftlich über Arbeitsbedingungen aufgeklärt zu werden. Die Nachweispflichten betreffen einseitig den Arbeitgeber und stärken die Position der Arbeitnehmer.
Ab dem 1. August 2022 gelten erweiterte Nachweispflichten und darüber hinaus, auch kürzere Fristen, welche zu beachten sind bei der Mitteilung von Arbeitsbedingungen. Ein bloßer Verweis auf die Paragrafen des Nachweisgesetzes genügt nicht. Auch im Arbeitsvertrag müssen die relevanten Arbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitsvertrag-Nachweisgesetz ausformuliert werden.
Spätestens am ersten Arbeitstag sind folgende Informationen schriftlich mitzuteilen:
Name und Anschrift der Vertragsparteien
Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen, deren Fälligkeit, die Art der Auszahlung
Arbeitszeit, Ruhezeiten, Ruhepausen, bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem
Spätestens am 7. Kalendertag nach Beginn des Arbeitsverhältnisses:
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Informationen zur Befristung
Arbeitsort
kurze Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Tätigkeit
Dauer der Probezeit
wenn vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
Spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses:
Dauer von jährlichen Urlaubsansprüchen
Angaben zu möglichen Ansprüchen auf Fortbildung
Falls vom Arbeitgeber zugesagt: Angaben zur betrieblichen Altersversorgung
Angaben zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen (Verfahren, Schriftformerfordernis, Kündigungsfristen, Fristen zur Erhebung von Kündigungsschutzklagen)
Allgemeine Hinweise zu Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Arbeitsvertrag Nachweisgesetz - Hinweise für die Praxis
Arbeitgeber sollten ihre Musterverträge überprüfen. Um den Anforderungen des Nachweisgesetzes zu genügen, könnte eine Überarbeitung nötig sein. Verstöße gegen das Nachweisgesetz stellen ab dem 1. August 2022 eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Wichtig ist, dass die Nachweispflicht im Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen muss, nicht auf elektronischem Wege! Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten müssen die Nachweise in Deutschland niedergeschrieben und unterschrieben ausgehändigt werden. Die Möglichkeit, elektronisch - wie etwa per E-Mail - auf die Informationen hinzuweisen, eröffnet das Arbeitsvertrag-Nachweisgesetz nicht.
Für vor dem 1. August. 2022 geschlossene Verträge müssen dieselben Informationen innerhalb von sieben Tagen zur Verfügung gestellt werden, soweit der Arbeitnehmer dies verlangt.
Hilfe bei der Aufstellung von Arbeitsverträgen
Brauchen Sie Unterstützung bei Arbeitsvertrag oder möchten Sie Ihre bisherigen Arbeitsverträge überprüfen lassen? Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Quellen zum Thema Arbeitsvertrag Nachweisgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
https://rechtsanwaltkaufmann.de/arbeitsrecht/ohne-arbeitsvertrag-arbeiten-nachweisgesetz-2022
Foto von Ivan Samkov von Pexels
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