T5-Gutachten - VW haftet für Konstruktionsmängel beim Öltod
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Das Landgericht München I hatte in einem Verfahren um Schadenersatz nach einem T5-Motorschaden ein Gutachten in Auftrag gegeben. Für die kapitalen Motorschäden beim T5 Biturbo sind demnach Konstruktionsfehler und fehlende Materialqualität verantwortlich. Der Gutachter stellt fest, dass der Schaden bei jedem der 179.000 weltweit verkauften Biturbo-T5 eintreten kann. Um die 10 % davon sollen bereits dem Öltod erlegen sein – 9000 davon in Deutschland.
Das Gutachten war im Rahmen einer Verhandlung um Schadenersatz in Auftrag gegeben worden. Vertreten wurde der T5-Besitzer von Rechtsanwalt Pascal Fuest, der schon seit Jahren Öltod-Opfer in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren erfolgreich vertritt.
Der streitgegenständliche T5 BiTdi war 2014 gekauft worden. Sechs Jahre nach Kauf stieg der Motorölverbrauch sehr stark an. T5-Experte Fuest: „Die Schadenssymptome deuteten eindeutig auf den konstruktionsbedingten Verfall der Kühlrippen im AGR-Kühler mit daraus folgender, abrasiver Beschädigung der Zylinder, hin.“
VW haftet für Konstruktionsmängel
Wie in anderen Schadensprozessen auch lag eine Laufleistung von um die 75.000 Kilometern beim Auftauchen der ersten Symptome zugrunde. Der Gutachter stellt fest: Aluminium-Korund-Partikel aus dem AGR-Kühler zerstörten die Zylinder bis 80.000 KM Laufleistung so stark, dass der Bulli nur noch im Notlauf fuhr und schließlich wegen Überhitzung ganz liegenblieb.
Die Kanzlei trug vor dem LG München I gem. § 823 I BGB vor und berief sich im Namen des Mandanten auf die BGH-Rechtsprechung zum „weiterfressenden Mangel“.
Der BGH hatte im sogenannten „Gaszug-Urteil“ vom 18.01.1983 unter dem Az. VI ZR 310/79 entschieden, dass ein PKW-Hersteller haftet, wenn ein Konstruktionsfehler in einem Kleinteil nach mehrjähriger Nutzung des Fahrzeugs einen Totalschaden am Fahrzeug herbeiführt.
Rechtsanwalt Fuest: „Die Besonderheit an der T5-Öltod-Thematik ist, dass die Kunden den Motorschaden erst dann erleiden, wenn die Herstellergarantie seit Jahren abgelaufen ist. Gelingt der Nachweis, dass die Schadensursache ein weiterfressender Mangel ist, der von einem abgrenzbaren Kleinteil ausgelöst wurde, muss der Hersteller den Kunden entschädigen.“
T5-Besitzer haben ein Recht auf Infos
Der BGH hat das Referenzurteil von 1983 in den Jahren danach mehrfach bestätigt.
Das LG München I verfügte folgerichtig, dass der Motor des Klagefahrzeugs durch einen unabhängigen Sachverständigen untersucht wird. Der Gutachter stellte fest, dass der vorzeitige Motorschaden tatsächlich auf die Kühlrippen im AGR-Kühler zurückgeht. Eine griffige Erwiderung gelang VW nicht. Man räumte sogar ein, dass der VW-Rechtsabteilung das Problem mit dem AGR – Kühler in ihren VW T5 CFCA-Motoren seit einer internen Untersuchung aus den Jahren 2014/2015 bekannt ist.
„Umso unverständlicher ist, dass die Halter der betroffenen Fahrzeuge nicht nur nicht informiert wurden, sondern dass betroffene Öltod-Opfer nicht auf Kulanz hoffen können!“ Hunderte von T5-Besitzer mussten ihre Ansprüche auf eine angemessene Schadensbeteiligung durch VW in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren durchsetzen, ohne sich auf ein entsprechendes Gutachten verlassen zu dürfen.
Juristisch liegt nun ein Verstoß gegen die Produktbeobachtungspflicht vor, bei Bullis der Baujahre 2014 und 2015 liegt zudem ein Verstoß gegen die Instruktionspflicht vor. Fuest: „VW hätte bereits die Ersterwerber aufklären müssen, spätestens nach Auswertung der eigenen Untersuchungen – dies fand und findet wohl auch in Zukunft nicht statt!“
Rechtsanwalt Fuest steht T5 Besitzern als Ansprechpartner zum Thema Öltod zur Verfügung. Das Angebot gilt nicht nur dem Biturbo, auch die PS-stärkste Version des T6 scheint vom Öltod betroffen.
So gehen Öltod-Opfer idealerweise vor
Über den Ausgang des Verfahrens vor dem LG München I macht die Kanzlei Fuest keine Angaben. Das erhaltene, unabhängige Gutachten setzt die Kanzlei Fuest seit August 2022 für alle Mandant/innen mit diesem Motortyp ein. Die Erfolgsaussicht für die T5 CFCA Bulli-Eigentümer mit sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Motorschäden ist dadurch deutlich gestiegen. Die VW AG ist zu Zugeständnissen bereit, wenn das erforderliche Beweismittel (beschädigter Motor) noch für den Kunden verfügbar ist.
Die freien KfZ-Werkstätten, die sich auf den Motortausch oder die Komplett-Revision der T5 CFCA-Motoren spezialisiert haben, lagern den Altmotor ein bzw. kümmern sich um die Sicherung der erforderlichen Beweise. Vertragswerkstätten von VW stellen für den Motortausch sowie das Auswechseln weiterer, beschädigter Komponenten (Turbolader) 15.000,00 – 20.000,00 Euro in Rechnung. Freie, spezialisierte Werkstätten bieten die Reparatur nach einer Statistik der Kanzlei Fuest, die über 200 Kostenvoranschläge und Rechnungen enthält, durchschnittlich um 30 % günstiger an. Die beste Ausgangsposition haben VW T5-Eigentümer, die sich vor dem Motortausch anwaltlich beraten lassen.
Auch der T6 vom Öltod betroffen
Das Nachfolgermodell VW T6 CXEB zeigt ähnliche Schadenssymptome. Hier geht der Motorschaden mutmaßlich auf eine Konstruktionsschwäche des AGR-Kühler-Ventils zurück. Nachdem die T6 CXEB-Motoren 2019 ein Software-Update erhalten haben, setzt sich dieses Ventil zu und der Selbstzerstörungsprozess des Motors beginnt auch dort. Die Kanzlei Fuest hat auch beim VW T6 CXEB mehrere Zivilklagen gegen die VW AG eingereicht und ist zuversichtlich, bei diesem Motortyp ebenfalls ein gerichtlich verfügtes Gutachten zu erhalten.
Neben den CXEB-Motoren sind weitere T6-Dieselmotor-Serien der VW AG betroffen, die 2019 dasselbe Software-Update erhalten haben.
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