Tatvorwurf: Eingehungsbetrug gem. § 263 I StGB- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Not macht erfinderisch und schon viele Geschäftsleute oder Privatpersonen haben mit blindem Vertrauen in die eigene wirtschaftliche Zukunft plötzlich ein Strafverfahren wegen Betruges gegen sich selbst verursacht.

Wer andere über die eigene Leistungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft täuscht, um dadurch einen vermögenswerten Vorteil zu erlangen und hiermit andere schädigt, der begeht einen Betrug. Es reicht schon aus, wenn er es nur für möglich hält, dass er zum Fälligkeitszeitpunkt nicht zahlen kann.

Die Beweggründe können vielfältig sein. Der Geschäftsführer, welcher darauf vertraut, dass seine fast Insolvente Firma noch ein lukratives Geschäft abschliesst und daher Waren bestellt, die er kann nicht mehr bezahlen kann. Der arbeitslose Facharbeiter, der auf einen lukratives Jobangebot vertraut und daher Lohnbescheinigung fälscht, um ein Darlehen zu bekommen. Auch ein Gutverdiener, der aber den Überblick über seine Zahlungsverpflichtungen verloren hat, kann von diesem Tatvorwurf betroffen sein.  In vielen Fällen kommen noch andere Delikte, wie Insolvenzstraftaten oder Urkundenfälschung hinzu.

Sollten Sie von einem solchen gegen Sie geführten Verfahren Kenntnis erlangen, sollten Sie schnellstmöglich einen erfahrenen und spezialisierten Verteidiger beauftragen. Dieser kann Ihre wirtschaftliche Situation und die Beweggründe juristisch aufarbeiten und besonders in der Anfangsphase den Ermittlungseifer der Strafverfolgungsorgane bremsen. Dieser erste Schritt erleichtert meist das Erreichen der Einstellung des Verfahrens und Verhandlungen mit den Gläubigern über Stundungen oder Zahlungserleichterungen. Denn eines ist immer im Auge zu behalten, es können Haftstrafen bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen 10 Jahren) drohen und die möglichen Rückzahlungsansprüche können die wirtschaftliche Zukunft bedrohen, da Forderungen aus Straftaten auch nicht durch die Privatinsolvenz gelöscht werden. Eine Standardlösung gib es nicht, jedoch kann ein Spezialist aus den Umständen des konkreten Einzelfalls immer gangbaren Weg vorbereiten.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und außerdem Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er hat schon in unzähligen Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit die Interessen seiner Mandanten erfolgreich verteidigt und vor allem eine Vielzahl von Verfahren zur Einstellung gebracht. Selbst bei Verurteilungen konnte durch entspechende Zahlungsvereinbarungen die finanzielle Zukunft der Betroffenen gesichert werden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese befindet sich in Berlin- Charlottenburg, direkt am Kurfürstendamm. Eine Zweigstelle ist außerdem in Cottbus. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. 


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