Teurer, schneller in den Punkten und "Führerscheinfalle" – die Neuregelungen der StVO

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Die starke Erhöhung der Bußgelder, die frühere Verwirkung von Punkten und vor allem die schnellere Verhängung von Fahrverboten werden gerade Autofahrer künftig beschäftigen.

Fahrverbot droht

Auch wenn es der Bundesverkehrsminister nochmals revidieren will (aber bereits massiven Gegenwind von SPD und Grünen erhält): Wer innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt, dem droht seit dem 28.04.2020 ein einmonatiges Fahrverbot, die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister sowie ein Geldbuße in Höhe von regelmäßig € 80,00.

Diese Sanktionen sollen auch beim Übersehen eines Schildes gelten, was ja bei unklaren Verkehrssituation wie im Bereich von Baustellen oder auf einer stark befahrenen Autobahn schnell passieren kann.

Bisher war ein Fahrverbot erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 41 km/h  oder bei Wiederholungstätern, die zwei Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h gemessen worden sind, vorgesehen.

Von Seiten der Automobilclubs wird nicht zu Unrecht von einer „Führerscheinfalle“ gesprochen.

Teurer wird es auch: Überschreitungen von bis 10 km/h lösen z. B. Bußgelder in Höhe von € 30,00 innerorts bzw. € 20,00 außerorts aus, bei 11–15 km/h sind es € 50,00 bzw. € 40,00, bei 16–20 km/h € 70,00 bzw. € 60,00 – doppelt so viel wie vorher.

Beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern beträgt der ausreichende Seitenabstand nun innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Die Verwendung sog. „Blitzerapps“ ist jetzt untersagt und zieht ein Bußgeld in Höhe von € 75,00 nach sich.

Parkverstöße werden auch mit erheblich mehr Härte verfolgt: Wer „mal eben in zweiter Reihe hält“, ist mit € 55,00 dabei wer dabei jemanden behindert sogar mit € 110,00. Wer an einer scharfen Kurve oder im Bereich einer unübersichtlichen Stelle parkt, muss € 35,00 berappen. Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos parkt, zahlt € 55,00.

Der Gesetzgeber hat aber auch eine richtige Sanktion eingeführt: Wer keine Rettungsgasse bildet, muss € 200,00 als Bußgeld bezahlen, erhält zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Wer sogar allein oder im Windschatten eines Rettungsfahrzeugs durch die Rettungsgasse fährt, muss € 320,00 Euro bezahlen.

Stark steigendes Punktekonto droht 

Generell gilt: ein Bußgeld ab € 60,00 – egal ob Geschwindigkeits-, Abstands- oder Parkverstoß – führt zu einem Punkt im Fahreignungsregister (geführt in Flensburg). Die dargestellte Verschärfung der Bußgeldkatalogverordnung wird damit zu mehr einzutragenden Punkten führen. Bereits seit dem Jahr 2014 gilt, dass bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Diese kann erst nach 6 Monaten und Vorlage eines „positiven“ MPU-Gutachtens wieder neu erteilt werden.

Zwar verjähren die Punkte seit 2014 individuell und werden nicht mehr bei neuen Verstößen „mitgeschleppt“, allerdings wird ein einfacher Tempoverstoß etwa erst nach 2,5 Jahren aus dem Register getilgt.

Bußgeldbescheid überprüfen lassen!

Grundsätzlich sollten Sie vor allem wenn Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot drohen jeden Bußgeldbescheid überprüfen lassen. Nach Akteneinsicht, die nur einem Rechtsanwalt als Verteidiger gewährt wird, kann beurteilt werden, ob die Punkte eingetragen werden oder es nicht doch einen Ausweg gibt, weil den zuständigen Beamten rund die rund um die Messung ein Fehler unterlaufen ist.

Auch ist es immer wieder möglich, ein Fahrverbot zu vermeiden. Hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, wenn man frühzeitig mit den Behörden kommuniziert oder die Richter vor Ort einschätzen kann.  

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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