Texxol Mineralöl AG verlangt von ausgeschiedenen Anlegern Geld zurück

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Anleger sollten die neuen Abrechnungen prüfen lassen. 

Einige Anleger, die bereits 2017 aus der Texxol Mineralöl AG ausgeschieden sind, erhielten Anfang dieses Jahr Post, dass die Abrechnung ihrer Beteiligung fehlerhaft erfolgt sei. Nach dem Vorstandswechsel 2018 sei ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer beauftragt worden, die Jahresabschlüsse zu prüfen, so heißt es in dem uns vorliegenden Schreiben der Texxol Mineralöl AG.

Unser Mandant hat daraufhin eine Aufforderung erhalten, gut € 1.000,- an die Texxol Mineralöl AG zu zahlen. Dies ist umso schmerzhafter als dass er sowie bereits Verluste mit der Anlage gemacht hatte. 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung: "In dem uns vorliegenden Schreiben der Texxol Mineralöl AG wird unseres Erachtens nicht nachvollziehbar eräutert und insbesondere nicht belegt, worauf diese plötzliche Korrektur drei Jahre nach Ausscheiden des Anlegers aus der Gesellschaft gestützt wird.."
Für unseren Mandanten hat es sich es jedenfalls gelohnt, sich gegen die erhobene Forderung zu wehren: Die Texxol Mineralöl AG hat inzwischen bestätigt, die Ansprüche gegen ihn nicht mehr weiterzuverfolgen.

Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern, die Rechtslage von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung und vertritt Sie gerne gegenüber der Texxol Mineralöl AG.



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