"The Americans" – Waldorf Frommer Abmahnung – € 519,50 – Was tun? Lesen Sie, wie Sie richtig reagieren

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Die US-amerikanische TV-Serie „Americans“ ist Gegenstand von Waldorf Frommer Abmahnungen wegen des illegalen Uploadangebots von Serienfolgen in Internettauschbörsen. Der US-Rechtsinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH versucht, das illegale Verbreiten seiner Serie mit derartigen Abmahnungen zu verhindern.

Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Americans“?

Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer behaupten, dass eine IP-Adressenermittlung der Ipoque GmbH ergeben hätte, dass der Abgemahnte eine oder mehrere Folgen der beliebten TV-Serie „Americans“ über bittorrent für Dritte über sog. Internettauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent) zum Herunterladen bereitgestellt habe. Dies kann auch bei Streaming über Portale wie Popcorn Time geschehen sein.

Die Anwälte fordern von dem Betroffenen für ihren Auftraggeber einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (Unterlassungserklärung) und Schadenersatz bzw. Anwaltskosten von € 519,50 bei 1 Folge und mehr bei 2 oder 3 Folgen. Hierdurch soll das Verteilen von Folgen in Zukunft verhindert werden.

Oft haftet der Abgemahnte überhaupt nicht

Die Praxis zeigt, dass die Abmahnungen von Waldorf Frommer in vielen Fällen nicht rechtens sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Abgemahnte nicht der Täter war und auch keine Pflichten gegenüber dem wahren Täter verletzt hat. Im optimalen Fall haftet überhaupt niemand, weil die Haftung des Internetanschlussinhabers mangels Pflichtverletzung entfällt und er den Täter nicht kennt.

Haftung unbedingt anwaltlich prüfen lassen

Sobald andere Personen (Partner, Kindern, Mitbewohner, Gäste u. a.) den Internetanschluss mitnutzen, kann die Tätervermutung des Betroffenen entfallen. Dann ist noch zu prüfen, ob Pflichten verletzt wurden. Der BGH hat z. B. entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen.

Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung. Sie ist lebenslang gültig und erfüllt den Unterlassungsanspruch der Twentieth Century Fox vollständig. Außerdem muss der Abgemahnte pro Verstoß € 5.000,00 bezahlen. Sobald die Haftung entfällt, muss der Abgemahnte keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen. Dies ist insbesondere in den Fällen zu raten, in denen der Abgemahnte überhaupt nicht weiß, wer die Folge der Serie „Americans“ angeboten hat.

Erfahrung mit Tausenden Waldorf Frommer Abmahnungen

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist seit über 5 Jahren als Anti-Abmahnanwalt bei Filesharing-Abmahnungen tätig und hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter Tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Americans“ gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder, ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
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