Therapie statt Strafe, §§ 35 und 37 BtMG

  • 1 Minuten Lesezeit

Im Betäubungsmittelstrafrecht spielt der Grundsatz „Therapie statt Strafe“ eine sehr große Rolle. Für den Strafverteidiger bieten die §§ 35 und 37 des Betäubungsmittelgesetzes eine gute Möglichkeit, eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe zurückzustellen. Der Verurteilte muss dann nicht ins Gefängnis, sondern kann seine Abhängigkeit im Rahmen einer Therapie behandeln lassen.

Die Zurückstellung der Strafvollstreckung hat mehrere Voraussetzungen:

  1. Die Tat muss aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden sein.
  2. Es erfolgte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren.
  3. Die Behandlung dient der Rehabilitation.
  4. Die Kostendeckung der Behandlung muss gewährleistet sein.
  5. Der Verurteilte muss zu der Therapie bereit sein.

Sofern das Gericht zustimmt, so kann die Vollstreckung der Strafe zurückgestellt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde zu stellen. Bei Erwachsenen ist dies die Staatsanwaltschaft, bei Jugendlichen der zuständige Jugendrichter.

In Betracht kommt eine Anwendung des § 35 BtMG nicht nur bei Betäubungsmitteldelikten, sondern auch bei Beschaffungskriminalität wie z.B. Diebstahl oder Raub. Der Strafverteidiger muss darauf achten, dass sich im Urteil findet, dass die Taten aufgrund der Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurden. Ein Zusammenhang sollte klar erkennbar sein.

Im Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft von der Erhebung einer Anklage unter den Voraussetzungen des § 37 BtMG absehen. Voraussetzung ist, dass sich der Beschuldigte wegen seiner Drogenabhängigkeit einer Therapie unterzieht und seine Resozialisierung zu erwarten ist.

Im Falle eines Strafverfahrens sollten Sie sich so schnell als möglich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Ihre

Rechtsanwältin

Alexandra Braun

Fachanwältin für Strafrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Alexandra Braun

Beiträge zum Thema