ThomasLloyd: Noch nicht mal ein eigener Briefkasten bei Frankfurter Niederlassung

  • 2 Minuten Lesezeit

Warum kommen eigentlich Briefe an die Cleantech Treuvermögen GmbH und an die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH als unzustellbar zurück, wenn diese an die Frankfurter Niederlassung in der Hanauer Landstraße 291 b geschickt werden? Diese Frage stellen sich nicht nur Mitarbeiter der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin, sondern auch Mitarbeiter des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die Anschrift nutzen folgende Firmen weiterhin laut Handelsregister als Niederlassung:

  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • Cleantech Treuvermögen GmbH
  • Cleantech Management GmbH
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH
ThomasLloyd im Regus Office FFM

Kein Briefkasten, kein Klingelschild, kein Hinweis auf ThomasLloyd

Nachforschungen vor Ort ergaben erstaunliches. So findet sich an der Anschrift Hanauer Landstraße 291 b in Frankfurt am Main kein Briefkasten, der den Namen der ThomasLloyd, der ThomasLloyd Gruppe oder einer der o.g. Gesellschaften aufweist. Es ist also nicht verwunderlich, wenn der Postbote die Gesellschaften nicht findet und dort nicht zustellt.

Auch auf dem Klingelschild an der benannten Anschrift ergibt sich kein Hinweis zur ThomasLloyd oder deren Tochterfirmen.

Es darf daher schon einiger Recherche, um zum Regus Centre, einem Anbieter von Mietbüros mit Postservice zu gelangen. Erst dort findet man im vierten Stockwerk am Empfang einen Hinweis auf die ThomasLloyd.

Namensschilder zu anderen dort niedergelassenen Firmen der Gruppe sucht man auch dort weiterhin vergebens.

Alarmierende Anzeichen

Rechtsanwalt Dr. Tintemann, Experte für Anlagen der ThomasLloyd Gruppe bei AdvoAdvice kommentiert die neuen Erkenntnisse wie folgt:

„Es ist schon sehr alarmierend, wenn eine ganze Firmengruppe sich mit Ihrer Frankfurter Niederlassung bei einem Mietbüroanbieter einmietet und dort auch offensichtlich keinen Wert darauf legt, leicht gefunden zu werden. Sehr vertrauenerweckend ist der Außenauftritt der ThomasLloyd Gruppe an diesem Ort zumindest nicht.“

Anleger, die ihr Kapital bei der ThomasLloyd Gruppe angelegt haben, sollten sich aus der Sicht von Anwalt Dr. Tintemann dringend anwaltlichen Rat suchen und sich hierzu an einen Experten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden.

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zu dem Autor dieses Beitrags finden Sie unter https://tintemann.de

Foto(s): AdvoAdvice


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Beiträge zum Thema