Time Gate GmbH mahnt weiter wegen Benutzung der Bezeichnung „Sam“ ab

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung der Time Gate GmbH über die Kanzlei LHR Rechtsanwälte - Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum wegen des Vorwurfs der Verletzung der Rechte an der Marke „SAM“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der Time Gate GmbH gegen Markenrechtsverletzungen:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Time Gate GmbH in der Vergangenheit bereits wiederholt gegen die Benutzung der Bezeichnung „SAM“ für Bekleidungsstücke vorgegangen ist. Ich habe bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten und hier auch über entsprechende Fälle berichtet, zuletzt hier:

Wieder einmal: Abmahnung der Time Gate GmbH über die LHR Rechtsanwälte

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Auch in der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf der Verletzung der Rechte an der Marke „SAM“ (Wortmarke Nr. 2004517). Insoweit wird in der Abmahnung ausgeführt:

„Unsere Mandantin musste feststellen, dass sie als Herstellerin unter der vorgenannten Kennzeichnung „Sam“ beworbenen Bekleidung selbst über Ihren Internetshop unter (…) In der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr bringen, ohne eine diesbezügliche Nutzungsberechtigung für das Zeichen „Sam“ zu haben.

(…)

Unserer Mandanten stehen aufgrund dieses Sachverhalts umfassende zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie zu:

1. Unterlassungsanspruch

(…)

2. Auskunftsanspruch und Anspruch auf Schadensersatz

(…)

3. Rechtsanwaltskosten

(…)“

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskünfte zu erteilen und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 75.000,00 Euro zahlen (2.293,25 Euro). Die als exemplarisches Muster beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht - wie in früheren mir vorliegenden Fällen - neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro vor.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung der Time Gate GmbH sollten Sie ernst nehmen, um Weiterungen zu vermeiden. Aus meiner Tätigkeit ist bekannt, dass die Time Gate GmbH in der Vergangenheit zum Teil auch gerichtliche Verfahren eingeleitet hat, wenn Auseinandersetzungen außergerichtlich nicht beigelegt werden konnten.

Ganz unabhängig von der Frage nach der Berechtigung des Vorwurfs der Markenrechtsverletzung sollten Sie bei Ihren Überlegungen zum weiteren Vorgehen unbedingt berücksichtigen, dass bei einer markenrechtlichen Abmahnung weitreichende Folgeansprüche in Betracht kommen.

Bei der mir vorliegenden weiteren Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Time Gate GmbH über die Kanzlei LHR Rechtsanwälte - Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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